Elternzeit: sich selber vertreten / Verdienst

  • Liebe Forumsteilnehmer,


    ich gehe bald in Elternzeitund muss mich wegen der Länge der Elternzeit entscheiden. Ich würde gerne zwei Jahre nehmen, aber es ist bei uns auch eine Kostenfrage. Ist es möglich, zwei Jahre zu nehmen und im zweiten Jahr sich selbst zu vertreten, sodass man ZUSÄTZLICH zu den 900 Euro Elterngeld noch etwas dazu verdienen kann oder wird einem das zusätzlich verdiente Geld von den 900 Euro Elterngeld abgezogen? Und wie viel Euro würde ich in etwa mit sechs oder acht Stunden (unter halber Stelle) ungefähr verdienen (bin verbeamtet) ? :cash:


    Kann mir die Schulbehörde (bisher nicht erreicht) dazu Auskunft geben oder gibt es andere Stellen, die einen zum Thema Elterngeld beraten? Auf den Seiten der Schulämter finde ich nichts und im Forum beziehen sich die Angaben meistens auf NRW. Oder ist das in allen Bundesländern gleich geregelt?


    LG Mara :)

  • Liebe Forumsteilnehmer,


    ich gehe bald in Elternzeitund muss mich wegen der Länge der Elternzeit entscheiden. Ich würde gerne zwei Jahre nehmen, aber es ist bei uns auch eine Kostenfrage. Ist es möglich, zwei Jahre zu nehmen und im zweiten Jahr sich selbst zu vertreten, sodass man ZUSÄTZLICH zu den 900 Euro Elterngeld noch etwas dazu verdienen kann oder wird einem das zusätzlich verdiente Geld von den 900 Euro Elterngeld abgezogen?

    Wieviel du verdienst kannst du unter oeffentlicher-dienst.info ausrechnen.


    Zusätzlich zum Elterngeld geht das natürlich nicht, es wird aber auch nicht abgezogen, sondern angerechnet.
    Sprich dein Elterngeld wird dann aus dem Einkommen vor der Geburt (allerdings maximal ca. 2800 Euro) abzüglich dem Einkommen nach der Geburt berechnet. Da du ja scheinbar auf zwei Jahre das Elterngeld aufteilen willst, also ElterngeldPlus nehmen (was dann aber maximal 22 Monate sind!), gibt es aber höchstens 50% vom Basiselterngeld.


    Da gibt es diverse Rechner für, die dir das ausrechnen.

  • Wieviel du verdienst kannst du unter oeffentlicher-dienst.info ausrechnen.
    Zusätzlich zum Elterngeld geht das natürlich nicht, es wird aber auch nicht abgezogen, sondern angerechnet.
    Sprich dein Elterngeld wird dann aus dem Einkommen vor der Geburt (allerdings maximal ca. 2800 Euro) abzüglich dem Einkommen nach der Geburt berechnet. Da du ja scheinbar auf zwei Jahre das Elterngeld aufteilen willst, also ElterngeldPlus nehmen (was dann aber maximal 22 Monate sind!), gibt es aber höchstens 50% vom Basiselterngeld.


    Da gibt es diverse Rechner für, die dir das ausrechnen.

    Danke für die Antwort! Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar: ich arbeite Vollzeit und würde 1800 Euro für 1 Jahr bekommen, da ich zwei Jahre nehmen möchte, wären es dann ja nur 50%, also 900 Euro. Sprich, ich kann zu diesen 50% nicht noch etwas "dazu" verdienen, sondern ist es so, dass darauf noch einmal 50% angerechnet werden?


    Ein Beispiel (sorry, der Geldbetrag x ist jetzt frei erfunden): ich hatte gedacht, dass ich im zweiten Jahr 900 Euro Elterngeld bekomme und dann noch - sagen wir mal - Betrag x, 700 Euro dadurch, dass ich mich stundenweise selber vertrete. In meiner Rechnung wären das 1600 Euro. Aber wenn ich Dich nun richtig verstanden habe, würde ich 700 Euro verdienen und 200 Euro "dazu" als Elterngeld bekommen? Dann kann ich ja direkt ganz zu Hause bleiben.


    Im ersten Jahr habe ich noch Ersparnisse, sodass ich mit den 900 Euro hinkommen würde, im 2. Jahr wäre ich auf mehr Geld als nur 900 Euro angewiesen, denn alleine meine private KK kostet schon einen Haufen Geld. :(

  • Danke für die Antwort! Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar: ich arbeite Vollzeit und würde 1800 Euro für 1 Jahr bekommen, da ich zwei Jahre nehmen möchte, wären es dann ja nur 50%, also 900 Euro. Sprich, ich kann zu diesen 50% nicht noch etwas "dazu" verdienen, sondern ist es so, dass darauf noch einmal 50% angerechnet werden?
    Ein Beispiel (sorry, der Geldbetrag x ist jetzt frei erfunden): ich hatte gedacht, dass ich im zweiten Jahr 900 Euro Elterngeld bekomme und dann noch - sagen wir mal - Betrag x, 700 Euro dadurch, dass ich mich stundenweise selber vertrete. In meiner Rechnung wären das 1600 Euro. Aber wenn ich Dich nun richtig verstanden habe, würde ich 700 Euro verdienen und 200 Euro "dazu" als Elterngeld bekommen? Dann kann ich ja direkt ganz zu Hause bleiben.


    Im ersten Jahr habe ich noch Ersparnisse, sodass ich mit den 900 Euro hinkommen würde, im 2. Jahr wäre ich auf mehr Geld als nur 900 Euro angewiesen, denn alleine meine private KK kostet schon einen Haufen Geld. :(

    Wie gesagt, es wird angerechnet, nicht abgezogen, wie habe ich ja oben schon als Formel angegeben und das ist ja weit von deiner Rechnung entfernt.



    Also, du verdienst 2800 Euro vor der Geburt (mehr wird einfach nicht berücksichtigt), nach der Geburt verdienst du 700 Euro, dann wird dein Elterngeld aus den 2100 Euro berechnet.
    Davon gibt es also dann 65%, wären 1365 Euro. Da aber maximal 50% vom Basiselterngeld, sprich 900 Euro gezahlt werden, bekommst du dann diese. Die Anrechnung macht sich also bei dir dann gar nicht bemerkbar und du hast dann wirklich 1600 Euro.


    Mit der PKV musst du übrigens mal nachfragen, viele Bundesländer zahlen in Elternzeit einen Zuschuss dazu.

  • Sinnvoller kann dann u.U. sein, zwar 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, aber das Elterngeld wirklich nur für 12 bzw. 14 Monate zu beantragen. Dadurch würde man es im ersten Jahr voll bekommen, während im zweiten Jahr dann zwar nichts mehr ausgezahlt wird (an der Gesamtsumme ändert sich ja nichts), aber dafür keine Anrechnung auf den Verdienst der Teilzeitarbeit in Elternzeit erfolgt. So sollte unterm Strich deutlich mehr übrig bleiben. Wichtig ist dabei nur, im ersten Jahr selber Rücklagen zu bilden.

  • Sinnvoller kann dann u.U. sein, zwar 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, aber das Elterngeld wirklich nur für 12 bzw. 14 Monate zu beantragen. Dadurch würde man es im ersten Jahr voll bekommen, während im zweiten Jahr dann zwar nichts mehr ausgezahlt wird (an der Gesamtsumme ändert sich ja nichts), aber dafür keine Anrechnung auf den Verdienst der Teilzeitarbeit in Elternzeit erfolgt. So sollte unterm Strich deutlich mehr übrig bleiben. Wichtig ist dabei nur, im ersten Jahr selber Rücklagen zu bilden.

    Wie gesagt, je nach Umfang der Teilzeitarbeit (wenn nicht mehr als 1400 Euro Netto rauskommt in diesem Falle), ist die Anrechnung nicht zu merken beim ElterngeldPlus

  • War nicht die Idee hinter dem 24-monatigem Elterngeld, dass man da hinzuverdienen kann? Das wäre doch voll unlogisch, wenn es dann doch angerechnet werden würde.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • War nicht die Idee hinter dem 24-monatigem Elterngeld, dass man da hinzuverdienen kann? Das wäre doch voll unlogisch, wenn es dann doch angerechnet werden würde.

    Die Idee war, dass man früher wieder einsteigt, also wird es weniger angerechnet (bei dem Beispiel hier, merkt man die Anrechnung ja z.B. gar nicht!). Angerechnet wurde es schon immer und nein es ging definitiv nicht ums dazu verdienen können ;)
    Wie gesagt, ums früher einsteigen und das evtl. in Teilzeit.


    Und ob du es unlogisch findest oder nicht, scheint die Regierung nicht interessiert zu haben, als sie es ins Gesetz geschrieben hat ;)

  • Susannea, dass das Elterngeld bundesweit geregelt ist, ist ja wohl klar. Es ging der Threaderstellerin aber vor allem doch aber auch darum, wie die Regelungen im Schuldienst überhaupt so sind. In Bayern ist das sehr großzügig. Da kann man 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber in der Zeit auch Teilzeit arbeiten und zwar mit so wenig Stunden wie man will. Kann man für jedes Schuljahr wieder neu angeben und verändern. Ich fand das klasse, habe ein halbes Jahr komplett Elternzeit genommen und zwei Jahre anschließend gerade einmal 2 Stunden gearbeitet, an einem Nachmittag, war ein Seminar in der Oberstufe. Da kamen stattliche 350 Euros rum. Ansonsten hatte ich in der Schule keine Verpflichtungen und meine Krankenkasse war auch bezahlt.

  • Susannea, dass das Elterngeld bundesweit geregelt ist, ist ja wohl klar. Es ging der Threaderstellerin aber vor allem doch aber auch darum, wie die Regelungen im Schuldienst überhaupt so sind. In Bayern ist das sehr großzügig. Da kann man 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber in der Zeit auch Teilzeit arbeiten und zwar mit so wenig Stunden wie man will. Kann man für jedes Schuljahr wieder neu angeben und verändern. Ich fand das klasse, habe ein halbes Jahr komplett Elternzeit genommen und zwei Jahre anschließend gerade einmal 2 Stunden gearbeitet, an einem Nachmittag, war ein Seminar in der Oberstufe. Da kamen stattliche 350 Euros rum. Ansonsten hatte ich in der Schule keine Verpflichtungen und meine Krankenkasse war auch bezahlt.

    Ich verstehe die Frage eben so, dass es ihr darum ging, wie das beim Elterngeld ist mit der Anrechnung, denn dazu hat sie ja die konkreten Fragen gestellt ;)
    Zumal sie auch explizit nach Stellen gefragt hat, die zum ELTERNGELD beraten und das ist vollkommen unabhängig vom Beruf usw.

  • Und ich habe das ganz anders verstanden. Warum will sie denn dann bei der Schulbehörde nachfragen, die ist doch für allgemeine Fragen zum Elterngeld gar nicht zuständig? Das Ganze kann sie doch nur machen, wenn man gleichzeitig in Elternzeit sein und aber auch Teilzeit arbeiten kann. Und dieses Prozedere legt beispielsweise hinsichtlich möglicher Stundenzahl eben der Arbeitgeber fest. Und wie gesagt, in Bayern ist das unkompliziert und sehr variabel möglich.

  • Und ich habe das ganz anders verstanden. Warum will sie denn dann bei der Schulbehörde nachfragen, die ist doch für allgemeine Fragen zum Elterngeld gar nicht zuständig? Das Ganze kann sie doch nur machen, wenn man gleichzeitig in Elternzeit sein und aber auch Teilzeit arbeiten kann. Und dieses Prozedere legt beispielsweise hinsichtlich möglicher Stundenzahl eben der Arbeitgeber fest. Und wie gesagt, in Bayern ist das unkompliziert und sehr variabel möglich.

    Natürlich ist die Schulbehörde nicht zuständig, scheint ihr aber nicht klar gewesen zu sein bzw. erhoffte sie sich da ja trotzdem Antworten.
    Dir scheint aber auch nicht klar zu sein, dass Elterngeld überhaupt nichts mit Elternzeit zu tun hat, die braucht man nämlich nicht, um welches zu erhalten. Damit ist die Schulbehörde und somit auch das Bundesland vollkommen raus aus der Fragestellung ;)

  • Susannea, kannst du dir deine Unterstellungen bitte mal sparen? Wissen schließlich alle hier, dass du die einzige Person in diesem Forum bist, die Fragen rund ums Elterngeld kompetent beantworten kann. Da darf sich keiner in dein Herrschaftswissen einmischen.
    Mir ist sicher klar, dass Elterngeld und Elternzeit zwei paar Stiefel sind. Aber es ging der Fragestellerin ja darum, zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen. In Bayern empfiehlt es sich definitiv, Elternzeit zu nehmen, auch wenn man arbeitet. Mit der Elternzeit gehen nämlich gewisse Sonderrechte einher. Z.B. kann man dann auch nur ganz wenige Stunden arbeiten. Für die normale Teilzeit gilt das nicht. Da müssen mindestens sechs Stunden geleistet werden. Man kann auch mit kurzer Vorlaufzeit (7 oder 8 Wochen, ich habe die Zahl nicht mehr ganz genau im Kopf) wieder ganz in die Elternzeit zurückkehren, auch mitten im Schuljahr.

  • Susannea, kannst du dir deine Unterstellungen bitte mal sparen? Wissen schließlich alle hier, dass du die einzige Person in diesem Forum bist, die Fragen rund ums Elterngeld kompetent beantworten kann. Da darf sich keiner in dein Herrschaftswissen einmischen.
    Mir ist sicher klar, dass Elterngeld und Elternzeit zwei paar Stiefel sind. Aber es ging der Fragestellerin ja darum, zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen. In Bayern empfiehlt es sich definitiv, Elternzeit zu nehmen, auch wenn man arbeitet. Mit der Elternzeit gehen nämlich gewisse Sonderrechte einher. Z.B. kann man dann auch nur ganz wenige Stunden arbeiten. Für die normale Teilzeit gilt das nicht. Da müssen mindestens sechs Stunden geleistet werden. Man kann auch mit kurzer Vorlaufzeit (7 oder 8 Wochen, ich habe die Zahl nicht mehr ganz genau im Kopf) wieder ganz in die Elternzeit zurückkehren, auch mitten im Schuljahr.

    Vielleicht solltest du einfach nur die Frage der Fragestellerin beantworten, hier unterstellt dir niemand was, du wirfst einfach alles durcheinander.
    Sie fragte nach der Anrechnung und das ist Bundesrecht.


    Klar hast du in Elternzeit Vorteile usw. aber das war nun mal einfach überhaupt nicht gefragt!
    Und scheinbar will sie das Bundesland einfach nicht nennen, sonst hätte sie dies wohl schon angegeben.

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