Hallo,
ich bin Mitte 40 und zur Zeit leider arbeitslos (ALG 2).
Nach meinem Abi und einer abgeschlossenen Lehre als Kfz-mechaniker, habe ich ein FH-Studium in Iserlohn im Bereich allg. Masch.-bau absolviert. In dieser Sparte war ich ca. 5 Jahre tätig, bis ich mich 1994 komplett der EDV widmete. Mit gut 10 Jahren Praxis und zahlreichen Zertifikaten in IT schaffe ich es bis heute nicht mehr, eine Stelle in diesem Bereich zu erlangen.
Seit einem guten halben Jahr leiste ich einen 1-EURO-Job bei meiner alten Penne zwecks Consulting und Support der ca. 100 Rechnerplätze und Server. Die Freude seitens der Schulen
(natürlich interessieren sich auch die angrenzenden Schulen dafür) ist groß, meinerseits eher weniger, da zwar die Notwendigkeit einer solchen Stelle unbedingt gegeben wäre, aber dafür kein Geld von der Stadt locker gemacht wird (Sparzwang).
Ich hege nun den Gedanken, da ich von Möglichkeiten des Seitenenstiegs für Lehrämter hörte, mein FH-Diplom im Maschinenbau in Köln bei der Bez.-Reg. anerkennen zu lassen.
Ich möchte jedoch keinen formellen Fehler mit dem Antrag begehen, insbes. mit der Angabe der Fächer und der gewünschten Schulform. Es sieht wohl so aus, dass die Fächer Technik und Physik in Frage kommen für GHRe laut den Tabellen im Erlaß. Ein angestrebtes Lehramt an BBS böte hier die besseren Möglichkeiten, allerdings nur mit Uniabschluss bzw. nur für 1 Fach, das 2.te müsste nachstudiert werden.
Meine Fragen nun an diejenigen, die evtl. schon Erfahrungen gesammelt haben:
1. Ist es richtig, dass mit meinem o.g. FH-Abschluss eine volle Anerkennung des 1. Staatsexamens erfolgt für NRW?
2. Muss man sich dafür in der Tat auf eine Wartezeit von 1/2 Jahr einstellen?
3. Kann man bei der Formulierung des Antrages nicht die beste Möglichkeit offenhalten, indem man nicht zwingend nur eine Schulform angibt, womit man sich vielleicht andere Möglichkeiten verbaut?
4. Wie sind die Stellenaussichten gerade für Seiteneinsteiger?
Danke im voraus für Eure Antworten.
hfl