Liebe Kollegen,
muss man es der Schulleitung oder der Landesschulbehörde mitteilen, wenn man an einem Schulbuch mitschreibt? Oder was sagt das Beamtenrecht dazu?
Unterrichte in Niedersachsen.
Vielen Dank für eure Antworten!
Schulbuch Anzeigepflicht
-
-
In NRW ist die Tätigkeit anzeigepflichtig. Dein Sekretariat müsste Dir das Formular dazu geben können.
-
Das entsprechende Formular für Niedersachsen findet sich hier: http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_059
Im Dokument auf Seite 2 auch Auszüge aus den verschiedenen Gesetzen, Verordnungen etc. -
Hallo Bear,
mit Diesntweg ist gemeint, dass ich es zuerst der Schulleitung vorlegen muss, richtig. Einige Kollegen haben mir mitgeteilt, Bücher schreiben sei Pivatsache. Ein Kollege, der schon eins geschrieben hat, teilte mit, er habe es nicht angezeigt und es habe auch niemand etwas gesagt. Ich möchte es meiner SL eigentlich nicht mitteilen. -
Ich hab keine Gesetzes-Ahnung in dem Falle, aber in dem Moment, wo du Geld dafür bekommst, ist es wohl keine Privatsache mehr ...
-
Anzeigepflichtig ist es in jedem Fall, wenn Du verbeamtet bist. Warum sollte eine Schulleitung etwas dagegen haben?
-
Seid ihr da sicher? Wegen der Anzeigepflicht? Kann ich das nicht direkt an die Landesschulbehörde geben?
-
Aber ist es nicht seltsam, deine SL hält irgendwann ein neues Schulbuch in Händen, auf dem dein Name steht und weiß von nichts? ALso lieber erzähle ich es selbst, als dass sie/ er es zufällig "bemerkt"...
Ich habe es damals angezeigt, war kein Problem und hatte keinerlei Konsequenz -
Hallo Portos,
ich habe mich recht intensiv mit dem Nebentätigkeitsrecht befasst und finde die Antwort von Bear sehr "auf den Punkt". Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Du jetzt so lange nachbohrst, bis jemand bestätigt, was einige von Deinen Kollegen behaupten. Diese Kollegen sind aber auf dem Holzweg, das Nebentätigkeitsrecht ist eigentlich ziemlich eindeutig; ich sehe da recht wenig Spielraum für Interpretationen. Der Kollege, der ohne Anzeige tätig war, ist das Risiko eingegangen, sich gewissen Ärger einzuhandeln. (Welchen Ärger genau, weiß ich nicht.)
Ich habe mich auch schon mal regelwidrig verhalten und bin nicht erwischt worden. Daraus einen Ratschlag für andere zu machen, finde ich allerdings ziemlich sportlich... So nach dem Motto: "Bei mir ist das gutgegangen, also geht das immer so!"
Auch wenn Deine Schulleitung unangenehm ist, musst Du die Nebentätigkeit wohl oder übel anzeigen. Oder Du gehst ein kalkuliertes Risiko ein. Dann würde ich mich aber diskret erkundigen, welche Konsequenzen es haben kann, ohne Anzeige eine Nebentätigkeit auszuüben und dabei erwischt zu werden.
Grüße!
-
an Bratsstalavista, ja das wäre in der Tat schön. Vielen Dank für deine ehrlichen Worte. Also muss ich es wohl anzeigen.
Werbung