Ich hätte eine rechtliche Frage:
Sind mehrtägige Schulfahrten (Landschulheimaufenthalte) Pflicht für Klassenlehrer der 4. Schuljahre an Grundschulen? Bundesland: Rheinland-Pfalz.
Zur Info: Wir haben kein Schulfahrtenkonzept, welches diese Fahrten vorschreibt. Wie sieht es also mit der rechtlichen Seite in RLP aus? Die Fahrtkosten bekämen wir voll erstattet. Kann uns der Schulleiter zur Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten zwingen?
Wäre schön, wenn jemand darauf eine eindeutige Antwort geben und möglichst noch die entsprechende Verwaltungsvorschrift nennen kann.
Vielen Dank