Ich versuche da es im letzten Thread nicht geklappt hat, meine Lage weiterhin zu konkretisieren und würde euch auch bitten, wirklich nur darauf Bezug zu nehmen und nicht auszuschweifen.
Es heißt von Seiten der KV und auch von Seiten der Studienberatung und anderen Stellen, man dürfte über 25 als Student nicht mehr als 450 Euro verdienen oder alternativ für 3 Monate mehr als 450 Euro verdienen, aber dann nicht einen Jahresendbetrag übersteigen, sonst muss man den vollen gesetzlichen KV Betrag bezahlen und kann den Status eines Studenten nicht mehr halten.
Es heißt ja immer, Studenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden die Woche oder mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Die 20 Stunden je Woche kollidieren dann aber mit dem Mindestlohn, denn das hieße, ich dürfte nicht mehr als 3 Wochen im Monat arbeiten und das haut nicht wirklich hin bzw. nimmt mich so kein Arbeitgeber.
Ich bin staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und habe Interesse an einem Lehramtsstudium als Zweitstudium.
Gelten für mich dann andere Bedingungen, was die Einkommensgrenze im Nebenjob angeht?
Viele Stellen werden ja ohnehin nur mit 20 Stunden ausgeschrieben. Wenn ich jetzt aber 20 Stunden die Woche arbeite und 8,50 Euro pro Stunde verdiene, komme ich mit 4 Wochen je 20 Stunden auf 680 Euro und wäre damit deutlich über der Grenze, die ich bekommen darf. Und mit nur 2 1/2 Wochen je Monat stellt mich so keiner ein.
Kann sich jemand dazu zuverlässig äußern?