Rechtliche Situation bei Zweitstudium- was gilt?

  • Ich versuche da es im letzten Thread nicht geklappt hat, meine Lage weiterhin zu konkretisieren und würde euch auch bitten, wirklich nur darauf Bezug zu nehmen und nicht auszuschweifen.


    Es heißt von Seiten der KV und auch von Seiten der Studienberatung und anderen Stellen, man dürfte über 25 als Student nicht mehr als 450 Euro verdienen oder alternativ für 3 Monate mehr als 450 Euro verdienen, aber dann nicht einen Jahresendbetrag übersteigen, sonst muss man den vollen gesetzlichen KV Betrag bezahlen und kann den Status eines Studenten nicht mehr halten.


    Es heißt ja immer, Studenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden die Woche oder mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Die 20 Stunden je Woche kollidieren dann aber mit dem Mindestlohn, denn das hieße, ich dürfte nicht mehr als 3 Wochen im Monat arbeiten und das haut nicht wirklich hin bzw. nimmt mich so kein Arbeitgeber.


    Ich bin staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und habe Interesse an einem Lehramtsstudium als Zweitstudium.
    Gelten für mich dann andere Bedingungen, was die Einkommensgrenze im Nebenjob angeht?


    Viele Stellen werden ja ohnehin nur mit 20 Stunden ausgeschrieben. Wenn ich jetzt aber 20 Stunden die Woche arbeite und 8,50 Euro pro Stunde verdiene, komme ich mit 4 Wochen je 20 Stunden auf 680 Euro und wäre damit deutlich über der Grenze, die ich bekommen darf. Und mit nur 2 1/2 Wochen je Monat stellt mich so keiner ein.


    Kann sich jemand dazu zuverlässig äußern?

  • Wie schon im letzten thread gesagt: rechtlich gesehen bist du dann arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtig in teilzeit. Das studieren ist nebenher quasi dein privatvergnügen. Das ist völlig unproblematisch und sehr bewährt, machen tausende von studierenden jedes jahr.


    Die Grenzen sind dann für dich nicht relevant.


    Im übrigen ist dir hoffentlich klar, dass man in Foren keine Antworten bestellen kann, sondern Themen zur Diskussion stellt, zu denen sich dann andere äußern. Das hier ist ein gespräch, keine dienstleistung.

  • Nee, ich wollte ja eigentlich Vollzeit studieren. Also könnte ich dann auch wieder nur auf 450 Euro Basis arbeiten?


    Oder ich studiere Teilzeit? Müsste ich meinen Arbeitgeber unterrichten?

  • Eine frühere Kommilitonin hat neben ihrem Studium halbtags in ihrem erlernten Ausbildungsberuf (Bankkauffrau) gearbeitet. Sie war ganz normal über diesen Job krankenversichert. Das Studium war auch "Vollzeit" was aber selten mehr als 20 Präsenzstunden ausmachte, eher weniger.

  • Jein. Du bist dann z.b. normal gesetzlich kv über den job, und du bist normale angestellte, keine werkstudentin. Das ist arbeitsrechtlich ein großer unterschied. Du bist aber trotzdem freilich an der Uni normale studentin. Glaub es oder lass es, aber das ist Alltag an deutschen unis. Wie gesagt, ich habe so ein zweitstudium finanziert.

  • ja, du musst eigentlich den Arbeitgeber unterrichten. Und du studierst dann vollzeit, nicht teilzeit, wenigstens in bayern. Dauert halt evtl bisserl länger, aber mei.

  • Ich glaube aber das sind eher Einzelfälle oder?
    Ich sehe es als sehr kritisch, dass die Vorlesungen mit meinen 20 Stunden kollidieren werden bzw. das mein Arbeitgeber mir kein Vollzeitstudium genehmigt.
    Ich habe das selbst anklingen lassen, eventuell weiter zu studieren (da ich bei meinem jetzigen Nebenjob die Option habe voll einzusteigen) und man meinte: Eins geht nur. Entweder arbeiten oder studieren.
    Mein Prof des jetzigen Studienganges warnte mich übrigens davor, das irgendwo beim Prüfungsamt anklingen zu lassen und versicherte mir, dass die Herrschaften des Prüfungsamts sehr sauer werden, wenn sie hören, dass ich viel arbeite.
    Ergo denke ich nicht, dass mich überhaupt ein Arbeitgeber mit dem Wissen dass ich studiere, beschäftigt.

  • Also wenn sich der Arbeitgeber quer stellt, stelle ich es mir schwierig vor... :(


    Meine Kommilitonin hatte damals die volle Unterstützung des Arbeitgebers. Sie konnte daher sehr flexibel arbeiten. Je nachdem wie ihr Stundenplan im laufenden Semester halt war.


    Sie hat zum Beispiel grundsätzlich samstags ganztags gearbeitet, d.h. dann waren schon mal 8 Stunden weg. Die verbleibenden 12 Stunden hat sie dann an zwei weiteren Nachmittagen gearbeitet, an denen sie nur bis 11.45 Uhr Vorlesung hatte.


    Hast du denn bei deinem angestrebten Studium generell die Möglichkeit, dir Vorlesungen, Seminare, etc. auszusuchen oder ist es eher sehr verschult, also mit fest vorgegebenem Stundenplan?

  • Das Problem was ich sehe ist ja: Ich studiere etwas fachfremdes. Sprich: Ich bin dem Arbeitgeber nach dem Studium keine Hilfe bzw. qualifiziere mich nicht höher, sondern winke dann und bin mit 2000 Euro mehr im rennen und raus aus dem Verein.
    Gerade in der SA wird das einigen nicht gefallen.


    Ich weiß ehrlich gesagt noch gar nicht, wo ich die Zulassung bekäme und wenn ist in einigen Seminaren definitiv Anwesenheitspflicht.

  • Wenn Du in der Sozialarbeit keinen Arbeitgeber findest, der Dir flexible Arbeitszeiten bieten kann, die dann mit einem Präsenzstudium vereinbar sind, musst Du Dich wohl in anderen Branchen umsehen. So wie es zig Studierende immer machen. Also: Gastronomie oder sowas. Was man eben so machen kann, wenn man in seinem gelernten Umfeld nichts findet oder noch nichts gelernt hat. Irgendwie verstehe ich jetzt gerade nicht, was Du von uns willst?


    Es ist richtig: Ab einem gewissen Einkommen und einer Stundenzahl, verlierst Du den Studierendenstatus, da Du ja de facto nicht studieren kannst! Trotzdem wird Dir die Uni nicht untersagen, Dich zu immatrikulieren und Vorlesungen/Seminare/Übungen zu besuchen und Prüfungen zu absolvieren. Es dauert dann eben dementsprechend länger, wenn Du nicht alle vorgesehenen Module eines Semesters absolvieren kannst.
    Studentenstatus heißt in dem Zusammenhang übrigens nur, dass Du Dich als Studie in der KV versichern kannst und teilweise nicht sozialabgabenpflichtig bist, weil Du übers Jahr gesehen oft nur in den Semesterferien arbeitest. Das heißt nicht, dass man dann nicht mehr eingeschrieben bist.


    Wir haben einige Lehrer, die halbtags unterrichten und währenddessen den Master studieren. Dafür haben sie 3 Jahre Zeit. Der Master dauert aber in Regelstudienzeit nur 2 Jahre. Also besuchen meine Kollegen die Veranstaltungen, die sie eben schaffen. Das erfordert sicher viel Orga (auch im Vorfeld! Einige Module werden nur alle 2 Semester angeboten) und eigenes Zeitmanagement, aber es ist doch Alltag an deutschen Unis.


    Also: schreib Dich ein, lass Dir so viel wie möglich anerkennen und für die restliche Zeit geh jobben. Oder bleibe in der Sozialarbeit.




    Zitat

    Ich bin staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und habe Interesse an einem Lehramtsstudium als Zweitstudium.
    Gelten für mich dann andere Bedingungen, was die Einkommensgrenze im Nebenjob angeht?

    Warum sollte es? Es ist nur mit einem erlernten Beruf so, dass Du mit weniger Stunden auf das gleiche Geld kommen kannst als jemand, der völlig ungelernt ist.

  • Nochmal: Das ändert aber am Ausgangsproblem nichts. In der Gastro wirst du als Ungelernter nie so viel verdienen, dass sie dich KV versichern und du alle Beiträge bezahlen kannst. Dann sind es wieder nur 450 Euro.


    Du verstehst die Ausgangsfrage nicht. Hier ging es nicht darum, genau im Bereich SA Arbeit zu finden, sondern dass man wenn man im Zweitstudium ist und Vollzeit studiert, nicht über 450 Euro verdienen darf und wenn extra KV versichert werden müsste. Außerdem muss der Artbeitgeber dem Studium zu stimmen und 2. wirst du kaum einen Job finden, der dich nur 2 1/2 Wochen beschäftigt. Wenn man auf 450 Euro Basis mit 8,50 Euro Stundenlohn arbeite, müsste man das aber.


    Wo soll das denn gehen, mit Master parallel zu unterrichten? In meinem Bundesland darf man erst unterrichten, wenn man im Referendariat ist?

  • Zitat

    ier ging es nicht darum, genau im Bereich SA Arbeit zu finden, sondern dass man wenn man im Zweitstudium ist und Vollzeit studiert, nicht über 450 Euro verdienen darf und wenn extra KV versichert werden müsste. Außerdem muss der Artbeitgeber dem Studium zu stimmen und 2. wirst du kaum einen Job finden, der dich nur 2 1/2 Wochen beschäftigt. Wenn man auf 450 Euro Basis mit 8,50 Euro Stundenlohn arbeite, müsste man das aber.

    Ok, und was genau willst Du dann von den Usern des Forums hören, wenn Du schon weisst, dass das alles nicht geht? Dass einer von uns Dir das vorstreckt? Langsam werde ich auch ungeduldig, so wie Du, weil Du die Antwort, die Du hören möchtest, nicht bekommst und alle der Lügnerei, Unwissenheit und der Leseschwäche bezeichnest.




    Zitat

    Wo soll das denn gehen, mit Master parallel zu unterrichten? In meinem Bundesland darf man erst unterrichten, wenn man im Referendariat ist?

    In NRW geht das. Ich habe es selbst gemacht und mittlerweile gibt es ein fertiges Angebot an der Uni Wuppertal, wo die Präsenztage fest sind, so dass man 2 Mal da erscheinen muss und die restliche Zeit frei für die Schule ist. Google nach FH-Erlass, wenn Du es nicht glaubst.


  • Wo soll das denn gehen, mit Master parallel zu unterrichten? In meinem Bundesland darf man erst unterrichten, wenn man im Referendariat ist?

    In Berlin kann z.B. jeder Student unterrichten und muss nicht mal Lehramt studieren ;)


    Ich habe übrigens während meines Studiums auch unterrichtet und war damit ganz klar dann eben auch SV-pflichtig beschäftigt. Zumindest Berlin bietet das auch für Studenten nicht anders an. Somit war ich darüber krankenversichert und hatte keinerlei Beschränkung. Am Studium hat das nichts geändert. Ich war vormittags teilweise in der Schule und dann ab Mittags in der Uni, an anderen Tagen auch nur in der Uni oder nur in der Schule. Du musst dann eben sehen, wie du was legen kannst, mein Schulleiter hatte mir den Stundenplan nach den Veranstaltungen in der Uni gebaut.

  • In BaWü geht das auch. Eine Kollegin studiert derzeit nebenher Chemie und macht danach dann noch eine Drittfach-Ausbildung.


    Ich denke schon, dass es organisatorisch ein hoher Aufwand ist, wenn man nebenher noch Teilzeit arbeitet.


    Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, bleibt wohl nur die komplette Rückkehr ins Studentenleben...


    Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, zwei Nebenjobs zu machen. Einen mit Steuerklasse 1, einen mit Steuerklasse 6 um so eben auf mehr als 450€ zu kommen. Hat ein Bekannter von mir machen müssen, weil er mit seiner Frau zusammen noch zwei Kinder hat und sie daher nur halbtags arbeiten gehen konnte.


    Dass du dich mit Ü25 selbst krankenversichern musst, ist halt so. Das müssen andere Studenten Ü25 auch.

  • @mrpace: Dass du dich mit ü25 in jedem Fall KV versichern musst, stimmt so nicht. Bin ja nebenher im Master und zahle noch den Studententarif von 90 Euro.


    Sissymaus: Du schreibst doch selbst, dass du nicht einmal die Ausgangsfrage verstanden hast. Du scheinst gar nicht zu wissen, worum es hier geht.


    @susannae: Das überrascht mich. In meinem Bundesland wäre das undenkbar. Wieder was dazu gelernt. Habt ihr dann alle den Bachelor schon? Verstehe ich das richtig und euch fehlt dann nur noch der Master?

  • Hallo Studentin,


    ich habe schon den letzten Thread verfolgt und ich glaube, ich verstehe dein Problem mit der Finanzierung.


    Mir ist es in den letzten zwei Studienjahren ähnlich ergangen, dass ich kein Geld mehr von meinen Eltern bekommen habe und auch kein Kindergeld hatte, sodass ich mich komplett selbst finanzieren musste.


    Ich selbst habe es folgendermaßen geschafft, zu studieren und zu arbeiten:


    1. Ich habe bei einem Nachhilfeinstitut gearbeitet. Dort bist du als Lehramtsstudentin ein gern gesehener Arbeitnehmer und der Stundenlohn ist vergleichsweise hoch (Bei der Schülerhilfe bspw. sind es 10€ je 60 Minuten, bei anderen Instituten ist der Stundenlohn noch höher)!


    2. Den Steuerfreibetrag nutzen! Man kann als ledige Person bis zu 8652€ im Jahr verdienen, ohne dass man für sein Einkommen steuern zahlen muss. Das sind unglaubliche 721€ im Monat, von denen man echt leben kann =) (Link: http://www.steuer-schutzbrief.de/grundfreibetrag.html)


    2a. Die Studentische Krankenkasse geht immer von der halben Stelle (20 Stunden pro Woche) und einem Betrag (s.o.) aus, der nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist, aus. Erst, wenn du diese beiden Voraussetzungen überschreitest, musst du mehr für die KV zahlen. Der Betrag müsste dann ja, wenn man sozialversicherungspflichtig ist, sowieso vom Bruttogehalt abgezogen werden.
    Aber diesen Fall kannst du direkt bei deiner KV erfragen, einfach den Kundenservice mal anrufen.
    Ich konnte übrigens auch für 1 Woche zurück in die StudKV, weil ich arbeitslos und eingeschrieben war, nachdem ich 3 Monate Teilzeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.


    3. Bei finanziellen Engpässen gibt es Studienkredite, die flexibel ausgeschüttet werden können, sodass man nicht jeden Monat 500€ + x Zinsen aufnehmen muss.


    3a. Wenn du einen Studienkredit aufnimmt, beantrage auf KEINEN (!) Fall Zinsaufschub. Dies erhöht den Endschuldbetrag aufgrund des Zinseszins ernorm, während bei der direkt Begleichung der Zinsen der Auszahlungsbetrag minimal sinkt.


    4. Zeitmanagement is key! Jede freie Minute, die man nicht arbeitet, mit Lernen verbringen und dafür dann möglichst am Wochenende 2 Tage frei machen, so ist man auch vor dem Studi-Burnout gefeit!


    TL;DR: Man kann es schaffen, man muss sich bloß richtig organisieren, diszipliniert durchziehen und Steuergesetze richtig ausnuetzen ;) Zur Not kann es auch helfen, auch mal bei der KV anzurufen, die wissen am besten Bescheid, und kennen solche Fälle, vermutlich besser als ich ;)

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