Für NRW einschlägig ist hier "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst", da steht drin:
ZitatNicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
- bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),
In NRW bedeutet hitzefrei Minusstunden, was aber wurscht ist, weil diese nur monatsweise relevant sind (eben für die Abrechnung von Mehrarbeit).