Hitzefrei!

  • Für NRW einschlägig ist hier "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst", da steht drin:

    Zitat

    Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:

    • bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),

    In NRW bedeutet hitzefrei Minusstunden, was aber wurscht ist, weil diese nur monatsweise relevant sind (eben für die Abrechnung von Mehrarbeit).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Nach der 4. dicht machen

    Machen wir so. Seit über 2 Wochen.
    Gibt zwar Schwierigkeiten mit der Benotung von Randstundenfächern und generell führt es natürlich zu extrem viel Unterrichtsausfall, aber wir haben durchgehend über 30 Grad in jedem Raum und da ist Unterricht halt nicht möglich. Da müssen sich die Leute in der Politik ihre Gedanken drüber machen.

  • Machen wir so. Seit über 2 Wochen.Gibt zwar Schwierigkeiten mit der Benotung von Randstundenfächern und generell führt es natürlich zu extrem viel Unterrichtsausfall, aber wir haben durchgehend über 30 Grad in jedem Raum und da ist Unterricht halt nicht möglich. Da müssen sich die Leute in der Politik ihre Gedanken drüber machen.

    Ich hatte gestern 37. Bei geschlossenen Jalousien. Da bei uns Hitzefrei, Kurzstunden oder ähnliches ausdrücklich von der übergeordneten Behörde untersagt wurde, habe ich schon den Unterricht abgebrochen und die Klassen in den Flur verfrachtet, um die Aufsichtspflicht zu wahren (nicht gestern, das waren unsere Umschüler, die vertragen ein bisschen was).

  • Ich hatte ja schon angemerkt, dass einen SL zwar zu Tätigkeiten verpflichten kann, ...

    Könnte so eine Anweisung lauten: "bereiten Sie Unterricht vor" oder "Sie können z.B. Zeugnisse schreiben..."?

  • Aber im Grunde schon, aber es gibt auch keinen Grund, warum ich den Unterricht nicht zu Hause, bei einem kühlen Getränk und direkt vor dem Ventilator, vorbereiten kann und anstatt dafür im Schulgebäude bei einer Raumtemperatur von gefühlten 35°C - 40°C machen muss, wo gerade mal für ca. 50 Kollegen 3 Rechner zur Verfügung stehen.....oder sehe ich das jetzt falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Könnte so eine Anweisung lauten: "bereiten Sie Unterricht vor" oder "Sie können z.B. Zeugnisse schreiben..."?

    Unterricht vorbereiten: nein, siehe dazu u.v.a. die eindeutige Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes.

    Zitat

    „Für Lehrer ist zu beachten, dass die zeitliche Festlegung der Unterrichtsverpflichtung, nicht aber der übrigen Dienstpflichten der Besonderheit Rechnung trägt, dass Lehrer nur während ihrer Unterrichtsstunden und weiteren anlassbezogenen Dienstpflichten (wie Teilnahme an Klassenkonferenzen, Gespräche mit Eltern, Pausenaufsicht u.a.) zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet sind. Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012, 2 C 23.10).


    Zeugnisse schreiben wäre eher eine Diskussionsfrage: kann/muss ein ganzes Kollegium Zeugnisse schreiben, wie lange dauert das, gibt es dazu für jeden einen Verwaltungs-Arbeitsplatz, wenn nein, dann nein, usw.


    Urteile des BVWG gelten in allen BL. Da gibt's dann auch kein "aber in meiner Schule/in meinem Bezirk...". Zumindest nicht in der Theorie. In der Praxis hingegen....

  • @DePaelzerBu: Bei über 30° ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, bei über 35° ist der Raum nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar, ich würde da über die Arbeitsstättenverordnung und nicht über schulspezifische Regelungen gehen (vgl. IG Metall).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • @DePaelzerBu: Bei über 30° ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, bei über 35° ist der Raum nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar, ich würde da über die Arbeitsstättenverordnung und nicht über schulspezifische Regelungen gehen (vgl. IG Metall).

    Danke aber dDas weiß ich tatsächlich, ich hab mich mal mit Temperaturen am Arbeitsplatz beschäftigt (allerdings im noch drängenderen Zusammenhang mit unseren undichten Fenstern, die uns im Februar mitunter 14-16° innen bescheren).


    Das Problem ist:
    WIR melden die Probleme ständig weiter.
    Unser Chef ebenfalls.
    Sogar die Behörde hat schon die Stadt angesprochen.
    Die Stadt als Schulträger kehrt dann die Taschen nach außen und sagt "wir haben nix".


    So geht das mit allem (es liegt noch mehr im Argen), seit ich Lehrer bin.


    Genau deswegen hab ich jetzt meine oben beschriebene Reaktion entwickelt: Wenn's zu arg wird, Klasse (EDIT: und ich! Ich bin immerhin der, der die 16° von 8-19 Uhr gehabt hätte) raus aus dem Raum, und da einerseits kein anderer Raum frei ist (wirklich... keiner), andererseits aber die Aufsicht gewährleistet bleiben muss, wird halt im Flur Däumchen gedreht. Dabei schreibe ich jedes mal eine Mail per Dienstweg mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen.


    Inzwischen steh ich wirklich auf dem Standpunkt "fahr den ganzen Scheiß halt an die Wand, wenn sich eh niemand drum schert. Aber tu das so rechtssicher wie möglich". Passieren kann mir eh nix, ich möchte keine Karriere machen, und unser SL steht sowieso hinter mir. An DEM hängt's nicht.

  • Die Stadt als Schulträger kehrt dann die Taschen nach außen und sagt "wir haben nix".

    Wie heißt es bei Gericht so passend, wenn es um Schadenersatz etc. geht: "Geld hat man zu haben."
    Oder anders: Das Jammern bringt nichts. Es würde erst etwas bringen, wenn man öffentlichkeitswirksam (=Presse) den Unterricht ausfallen läßt, dann ggf. bei einem Sommer wie dem 2018 auch über Wochen. Keine Beaufsichtigung auf dem Flur sondern wirklich öffentlichketiswirksamer Ausfall.


    Und ja, unser Schulgebäude wurde auch erst saniert, als die Feuerwehr den ganzen Laden wegen fehlender rauchfreier Fluchtwege mit sofortiger Wirkung schließen wollte. "Sofort" heißt bei denen dann aber wirklich sofort, also "heute um 7:53 Uhr". :teufel:

  • Urteile des BVWG gelten in allen BL.

    Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?
    Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

  • Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

    Schenk deinem SL ein GG und markier die passenden Stellen zum Föderalismus einerseits und zum Rechtswesen/der Justiz andererseits. Lesen wird er/sie können..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

    Ähnliches hatte ich ja in Berlin auch, als klar war fürs Weihnachtsgeld, dass alle Beschäftigungen in dem Jahr und nicht nur die letzte zählt, die Personalstelle konnte meinem Hinweis erst bearbeiten, als es dann eine Bearbeitungsvorschrift gab, das Urteil reichte nicht.

    • Offizieller Beitrag

    die Personalstelle konnte wollte meinem Hinweis erst bearbeiten, als es dann eine Bearbeitungsvorschrift gab

    ;)


    Wobei das aber das thema hier nicht ganz trifft: hier ging es ja um Weisungen, die gar nicht getroffen hätten werden dürfen (Grammatik?), aber - unnötigerweise - entgegen der Rechtslage getroffen wurden - und nicht um solche, wo sich der etwas ängstliche Beamtenapparat nicht traut sie umzusetzen, so lange ihnen keiner sagt, wie.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist ein Bundesgericht. Bundesrecht sticht Länderrecht, auch wenn das in Bayern wohl nicht so gerne gesehen wird. ;)

  • Wobei das aber das thema hier nicht ganz trifft: hier ging es ja um Weisungen, die gar nicht getroffen hätten werden dürfen (Grammatik?)

    Ist korrekt. Eleganter: "Weisungen, die gar nicht hätten getroffen werden dürfen". ;)
    Noch eleganter: "von vornherein unzulässige Weisungen".

  • Im 2. Bildungsweg wird das mit dem hitzefrei anders geregelt Es gibt dabei zwei Regelungen.
    1. Es gibt kein Hitzefrei.
    2. Unsere Schüler fragen nicht lange nach und entscheiden ggf. selber, dass sie jetzt hitzefrei haben. :)


    Ich habe durchaus schon mal einsam im Klassenraum gesessen und mir selbst Englisch beigebracht....

  • Das würde für dich ja bedeuten, eine Klasse ist eine Woche auf Klassenfahrt und dein xy Unterricht findet nicht statt, den du dort vier Mal die Woche erteilst. Da du dann nach Hause gehst..... Zack...4 Minusstunden. Beim Praktikum...gar nicht auszudenken....

    Richtig, genauso ist das in NRW. Die Minusstunden werden aber am Ende des Monats genullt.

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