wir hatten heute für die Schüler auch hitzefrei nach der 4.Stunde. Wir Lehrer mussten bis zum Ende unserer regulären Arbeitszeit de Tages gehen. Ich konnte dann nach dr 5.Stunde gehen wo ich ohnehin Schluss gehabt hätte.
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Minusstunden? Was für ein Blödsinn. Du stellst doch deine Arbeitskraft zur Verfügung. Du gehst doch nicht nach Hause, weil du keine Lust hast zu unterrichten, sondern weil keine Kinder da sind. So lange man seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, gibt es auch keine Minusstunden, da deine Arbeitszeit durch deinen persönlichen Stundenplan definiert wird. Wenn dein Schulleiter dich nach Hause schickt, weil er Hitzefrei gibt, verzichtet er freiwillig auf deine Arbeitszeit, also...keine Minusstunden.
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Der Beamte unterliegt nicht dem klassischen Arbeitsrecht.
Für Beamte in NRW gilt die ADO - hier besonders § 13 Abs. 3 und 4. Damit kann der Schulleiter den Beamten, wenn die Schüler abwesend sind, durchaus zu weiteren Tätigkeiten verpflichten.
Bevor Du also etwas von Blödsinn erzählst, wäre es vielleicht besser, die Rechtslage richtig (!) darzustellen.
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Denkst du bitte daran, dass es nicht nur verbeamtete Lehrer gibt, also, bevor du irgendwas verzapfst, .........
Zudem, wenn der Schulleiter sagt, du darfst zu Hause bleiben, verpflichtet er auch den verbeamteten Lehrer nicht zu anderen Tätigkeiten.......lesen ist nicht so dein Ding, oder?
und deinen ruppigen Ton verstehe ich hier sowieso nicht....völlig unangebracht
Dich würde ich ja unheimlich gerne als Lehrer haben, ein wahrer Quell der Freude......
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Ich weiß für gewöhnlich, wovon ich schreibe.
Die ADO gilt übrigens auch für angestellte Lehrer - vgl. ADO § 2 Abs. 1. Das würde auch erklären, wieso es in der Regel bei den Dienstpflichten keine wesentlichen Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten gibt.
Auf den Rest gehe ich nicht weiter ein - Du darfst Dich ruhig selbst disqualifizieren.
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Also das finde ich echt unter aller Sau, da unterrichte ich aber 10 mal lieber in den heißen Räumen als aufgrund von Hitzefrei Minusstunden zu sammeln. Das ist echt unmöglich, unabhängig von der Rechtslage.
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Offensichtlich weißt du das nicht, denn es geht immer noch darum, dass dein Dienstherr dich nach Hause schickt, und nicht darum, dass er dir statt Unterricht andere Aufgaben aufdrückt. Mir ist auch klar, dass er dich dazu verpflichten kann, sogar in der Schule zu bleiben, während die Schüler nach Hause gehen.
Das würde für dich ja bedeuten, eine Klasse ist eine Woche auf Klassenfahrt und dein xy Unterricht findet nicht statt, den du dort vier Mal die Woche erteilst. Da du dann nach Hause gehst..... Zack...4 Minusstunden. Beim Praktikum...gar nicht auszudenken....
Woher ich das weiß? Weil ich so einen ähnlichen Fall an der Schule schon erlebt habe und die Schulleitung im Nachhinein ziemlich zurückrudern musste......(geht natürlich auch nur, wenn die Lehrer sich auch gegen so etwas wehren)
Aber sammel du nur weiter Minusstunden...und glaub daran, dass es in Ordnung ist.
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Der Beamte unterliegt nicht dem klassischen Arbeitsrecht.
Für Beamte in NRW gilt die ADO - hier besonders § 13 Abs. 3 und 4. Damit kann der Schulleiter den Beamten, wenn die Schüler abwesend sind, durchaus zu weiteren Tätigkeiten verpflichten.
Das ist leider so.
Ich habe die Folgen vor 3 Jahren selber miterlebt wie das mit den Minusstunden läuft, als ich mehr Stunden unterrichten sollte. Es ging um bezahlte Mehrarbeit. Das Problem dabei ist mir erst im Nachhinein aufgefallen. Macht man als Beamter in NRW bezahlte Mehrarbeit und die Klasse ist nicht da, werden die Stunden komplett als Minusstunden gewertet und so gab es für 4 Stunden/Woche extra am Ende des Schuljahres ganze 800,- € netto.
Mein Fazit daraus: Nie wieder bezahlte Mehrarbeit, es rechnet sich einfach nicht so lange der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug kommt und auch die ausgefallenen Stunden, die ich nicht zu verantworten habe, zu bezahlen hat.
Das Problem bei mir war damals, daß unsere Azubis zumeist sechs der acht Schulstunden an einem Tag bei einem Fachlehrer haben und ich immer der Springer für die letzten beiden Stunden bin. Quasi wie der Religionslehrer, der durch alle Klassen gejagd wird. Wenn da jetzt der "Haupt-Fachlehrer" ausfällt, weil er krank ist, oder auf Klassenfahrt, Messe, eine IHK-Prüfung abnimmt oder sich fortbildet, werden die Klassen regelmäßig für den kompletten Tag in die Betriebe geschickt. Andersrum, wenn ich ausfalle, wurde wegen der zwei Stunden nie eine Klasse abbestellt.
Seitdem ich mich weigere bezahlte Mehrarbeit zu machen und die Stunden auf meinem Überstundenkonto haben will, hat mich nie wieder jemand nach Überstunden gefragt.
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Wir haben zur Mehrarbeit sowie Plus- und Minusstunden eine Dienstvereinbarung. Da steht, dass bei wetterbedingtem Ausfall Minusstunden gezählt werden.
Dafür gab es andere, für uns Lehrer sehr günstige Regeln. Das finden wir alle ok.Übrigens gibt es das in der freien Wirtschaft auch. Bei VW war eine Maschine ausgefallen. Dauer: 3 Tage. Belegschaft musste in Zwangsurlaub.
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Ja aber der Unterschied ist doch, dass diese Arbeiter die Maschine wahrscheinlich dringend zur Verrichtung ihrer Arbeit gebraucht hätten.
Lehrer arbeiten oftmals auch ohne Schüler. Bei hitzefrei bleiben wir z.B. an der Schule und bereiten Unterricht vor, schreiben Schülerbeobachtungen etc. All das kann man auch daheim tun. Das wären dann keine Minusstunden, sondern einfach anders gefüllte Arbeitszeit als normalerweise. -
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Wir haben zur Mehrarbeit sowie Plus- und Minusstunden eine Dienstvereinbarung.
Was nutzt die Dienstvereinbarung, wenn es im Gesetz anders geregelt ist?
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Da kann ich auch nur zu unserem System raten, den sog. Kurzstundenplan. Den hat hier ein User bereits genannt. Statt 45 min Stunden mit 2 Pausen finden nur 37min Stunden mit einer Pause statt. Das führt zu einem Unterrichtsende nach der 6. Stunde um 11.50Uhr. Nachmittagsunterricht beginnt entsprechend früher, auch mit 37min Stunden.
Die Diskussion um Minusstunden entfällt damit, auch wenn ich gerne nun gewusst hätte, wer Recht hat. -
...Kurzstundenplan...
kenne ich auch, finde ich für unsere Bedürfnisse nicht gut. An der Förderschule sind die Kinder total aus dem Häuschen bzw. Rhythmus und verstehen überhaupt nicht, warum die Zeiten durcheinander sind. Außerdem ist es um 14 Uhr am heißesten, egal ob gerade 7. oder 9. Stunde ist. Nach der 4. dicht machen, wenn es 9.00Uhr über x Grad im obersten Zimmer auf der Südseite hat oder sowas Konkretes halte ich für sinnvoll. Ich finde, dass sich die Bundesländer schleunigst eine verbindliche Regelung ausdenken müssen, das Klima wird absehbar nicht kühler.
(Verglichen mit einem Bauarbeiter habe ich's in jedem Falle gut, ich sitze lieber um 12 da und tippe Zeugnisse im Schulhaus, als den Presslufthammer zu schwingen )
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<Mod-Modus >
Diokeles:Solltest du dich auf das Wort "Blödsinn" in Bolzbolds Beitrag beziehen - du hast einen anderen Beitrag vorher schon als Blödsinn bezeichnet. Darauf hat er sich bezogen.
Bolzbold ist weder ruppig noch sonst irgendwas geworden. Nur sachlich.
Ich möchte dich daher bitten, dich hier zusammen zu reißen.
Danke.
Kl.gr.Frosch, Moderator
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Offensichtlich weißt du das nicht, denn es geht immer noch darum, dass dein Dienstherr dich nach Hause schickt, und nicht darum, dass er dir statt Unterricht andere Aufgaben aufdrückt. Mir ist auch klar, dass er dich dazu verpflichten kann, sogar in der Schule zu bleiben, während die Schüler nach Hause gehen.
Das würde für dich ja bedeuten, eine Klasse ist eine Woche auf Klassenfahrt und dein xy Unterricht findet nicht statt, den du dort vier Mal die Woche erteilst. Da du dann nach Hause gehst..... Zack...4 Minusstunden. Beim Praktikum...gar nicht auszudenken....
Woher ich das weiß? Weil ich so einen ähnlichen Fall an der Schule schon erlebt habe und die Schulleitung im Nachhinein ziemlich zurückrudern musste......(geht natürlich auch nur, wenn die Lehrer sich auch gegen so etwas wehren)
Aber sammel du nur weiter Minusstunden...und glaub daran, dass es in Ordnung ist.
Das mag ja von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, aber wenn mir in der Woche vier Stunden ausfallen, weil mein Englischkurs auf Abschlussfahrt ist, dann sind das für mich vier Minusstunden. Und so wie Du glaubst, dass das bei Euch nicht so ist, so sicher bin ich mir, dass das bei uns so ist.
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Das mag in Bayern durchaus so sein. Streite ich auch nicht ab. Blöd ist es für euch dennoch.....
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Das mag in Bayern durchaus so sein. Streite ich auch nicht ab. Blöd ist es für euch dennoch.....
Ich kann übrigens bestätigen, dass es in Berlin zumindest für die Angestellten auch so ist mit Annahmeverzug, auch wenn einige immer noch denken, dass sie die Variante der Beamten einfach übertragen können
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Ich hatte ja schon angemerkt, dass einen SL zwar zu Tätigkeiten verpflichten kann, aber nicht zu reiner Präsenz. Tätigkeiten, zu denen man verpflichtet werden kann, müssen benannt/benennbar sein.
„Seien Sie anwesend“ ist keine Tätigkeit aus der Dienstordnung.
Lehrer nur dazubehalten oder hinzubeordern, weil was ausfällt, auch wenn es nichts (tätigkeitsspezifisches) zu tun gibt, ist nicht zulässig.Zitat„Für Lehrer ist zu beachten, dass die zeitliche Festlegung der Unterrichtsverpflichtung, nicht aber der übrigen Dienstpflichten der Besonderheit Rechnung trägt, dass Lehrer nur während ihrer Unterrichtsstunden und weiteren anlassbezogenen Dienstpflichten (wie Teilnahme an Klassenkonferenzen, Gespräche mit Eltern, Pausenaufsicht u.a.) zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet sind. Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012, 2 C 23.10).
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