Ich habe heute einen Brief bekommen, wonach man irgendwelche Gesamtsozialversicherungsbeiträge auf Finanzierungsanteile der Beschäftigten zur kapitalgedeckten VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost zurückfordern kann.
Die Beiträge wären wohl steuerfrei, wenn man sich nicht ausdrücklich für die steuerliche Begünstigung im Rahmen der Riesterförderung entschieden hat und das dies auch die SV-Freiheit bedeutet.
Nun finde ich allein dies schon hochkompliziert und habe keine Ahnung, wann dies wie zurückgefordert werden kann oder nicht, zumal ich zu dem Zeitpunkt ja ständig zwischen Ost- und West-Beiträgen hin und her gependelt bin und damit auch nur einmal Riesterförderung bekommen konnte usw.
Nun sind hier aufgeführt Beiträge aus 2012 und mir ist vollkommen unklar, wenn dies ab 2009 geht, warum nur die und wenn nur die, ob das überhaupt geht oder dies ausgeschlossen ist, weil ich Riesterzulagen erhalten habe.
Weiß da jemand etwas zu? Beruht wohl auf einer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 9.12.2010-VI R 57/08
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Dies sollte ja nicht nur Berlin betreffen, sondern alle Bundesländer, vielleicht hat dazu ja noch jemand etwas gehört und kann mir weiterhelfen.