Anspruch nach Elternzeit auf eine Schule, die mehr in Wohnortnähe liegt? (Brandenburg)

  • Aus gegebenen Anlass: Hat man in Brandenburg nach der Elternzeit einen Anspruch darauf, an eine Schule in Wohnortsnähe zu wechseln oder muss man schon vorher den Antrag auf Umsetzung stellen? Der Hintergrund ist der, dass die momentane Entfernung zwischen unserem Wohnort und der Schule ca. 95km beträgt. Ich erinnere mich, dass es in NRW diesen Anspruch gibt und würde mich freuen, wenn hier jemand weiterhelfen kann.

  • In Brandenburg bist du ja unterschiedlichen Schulämter zugewiesen und hast Anspruch auf den Platz an "deiner" Schule, wie soll das also mit dem "Anspruch auf wohnortnähere Schule ohne Antrag" zusammen klappen?

  • Dass man einen Umsetzungsantrag stellen muss, ist klar, aber kann der auch während der einjährigen Elternzeit gestellt werden oder muss/sollte der bereits in der jetzigen Frist gestellt werden? Die Stelle kann ja erstmal nicht angetreten werden.
    Die Elternzeit beginnt erst im nächsten Jahr.

  • Danke, das sehe ich auch so. Aber man weiß ja nie.
    Blöd wäre es dennoch, wenn es nicht nach der Elternzeit mit dem Wechsel klappt.


    Und wenn man sich im zweiten Jahr Elternzeit ein paar Stunden zusätzlich machen möchte, muss man auch an der "Stammschule" bleiben ("sich selbst vertreten"?) oder kann man auch stundenweise nach Bedarf an einer Schule in Wohnortnähe unterrichten?


    Entschuldige die vielen Fragen, aber man findet über Brandenburg recht wenig bzgl. dieser Angelegenheiten.

  • DAs kann ich dir leider auch nicht sagen, Aussage war eben nur, dass sie zu der Schule gehören. Ob sie weg gekonnt hätten, wenn sie gewollt hätten, weiß ich nicht. Bei meinen Kindern an der Schule wurde dann jemand anders umgesetzt.

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