Beihilfe zahlt nur Implantatkosten - es geht aber um gezogenen Zahn plus Knochenaufbau

  • Ich hatte einen wurzelbehandelten Zahn, der leider immer noch schmerzte und raus musste.
    Dazu hat der Zahnarzt mir Knochaufbaumaterial "einoperiert". Der Zahn soll durch eine Brücke ersetzt werden, nicht durch ein Implantat, da die Nachbarzähne noch vorhanden sind.
    Nun schreibt mir die Beihilfe, dass sie die Kosten erst dann zum pauschalen Satz zahlt, wenn das Implantat drin ist. Es geht um knapp 700 Euro, die ich jetzt gut gebrauchen könnte.


    Kennt jemand diesen Fall? Hat es Sinn, dagegen vorzugehen und auf die Erstattung der Kosten zu drängen?

  • Ich verstehe deine Darstellung nicht. Warum wurde der Knochen denn aufgebaut, wenn die Lücke durch eine Brücke geschlossen werden soll? Einen Knochenaufbau benötigt man doch nur, wenn ein Implantat gesetzt werden soll. Insofern kann ich schon nachvollziehen, dass die Beihilfe eine nicht notwendige Behandlung nicht finanzieren möchte. Warum hat denn der Zahnarzt eien Knochenaufbau vorgenommen - war dieser aus einem andern Grund notwendig? Dann könnte man das beid er Beihilfe nochmal begründen.


    Viele Grüße
    Seepferdchen

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten für Implantate sind beihilferechtlich in NRW gedeckelt. Da werden in der Regel nur Pauschalen bzw. bestimmte festgelegte Höchstsätze gezahlt - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Das Beihilferecht für NRW ist für jedermann in NRW einsehbar. Es empfiehlt sich bei teureren Behandlungen immer, VORHER nachzulesen bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen. Ggf. kann man auch einen Kostenplan einreichen und überprüfen lassen, was konkret übernommen wird. Sinnvollerweise vor der Behandlung.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ein Knochenaufbau ohne Implantat macht irgendwie keinen Sinn. ??


    Gerade wenn die Nachbarzähne intakt sind, empfiehlt sich doch ein Implantat, damit diese nicht beschliffen werden müssen. Warum bekommst du denn dann eine Brücke?


    Die Beihilfe zahlt meines Wissens überhaupt nur, wenn die Behandlung VORHER genehmigt wurde, d.h. du muss im Vorfeld einen Kostenvoranschlag einreichen. Ich musste dann sogar noch zum Amtszahnarzt.


    Danach hat die Beihilfe bis auf ein paar Pöstchen aber quasi alles bezahlt, sprich nicht eine Pauschale bezahlt. Vielleicht liegt das mit der Pauschale daran, dass die Behandlung nicht genehmigt war?


    An deiner Stelle würde ich schnellstens Kostenvoranschläge für die Gesamtkonstruktion einreichen, also incl. Krone etc.


    Die Debeka zahlt Implantate, Knochenaufbau etc. übrigens NUR, wenn du auch einen Kostenvoranschlag für die Kronenversorgung einreichst. Sonst erkennen die keinen medizinischen Sinn ;)

  • Tja, da hat der Zahnarzt mich wohl nicht ausreichend informiert. Der Zahn musste gezogen werden, da er schmerzte (für die Kosten MUSS die Beihilfe doch wohl aufkommen!) und das Material wurde eingefüllt, damit sich der Knochen nicht abbaut und ich im Gesicht eine eingefallene Stelle habe (hatte ich schon mal, da wurde nur der Zahn gezogen, ohne Knochenaufbau). Falls ich dann irgendwann doch ein Implantat bekomme, ist das Knochenmaterial schon drin, was weniger Aufwand für die Implantatbehandlung bedeutet.
    Ich hab gestern beim Zahnarzt angerufen und das Problem geschildert. Die schreiben mir was, das ich dann bei der Beihilfe einreiche.

  • Also für das Zahnziehen werden sie mit Sicherheit aufkommen.


    Bei dem Auffüllen könnte ich mir schon vorstellen, dass das keine übliche Behandlungsmethode ist und sie es nicht bezahlen. Das, was Sinn macht und das, was die Beihilfe zahlt, sind ja oft zweierlei Paar Schuhe ;)


    Aber wieso lässt du dir denn kein Implantat setzen? Ich kann es dir nur wärmstens empfehlen!!! Ich würde nicht freiwillig gesunde Zähne beschleifen lassen.


    Du willst die Lücke doch auch zeitnah geschlossen haben, dann brauchst du eigentlich kein Knochenaufbaumaterial, das macht man nur in Fällen, wo die Lücke schon viele Jahre besteht. Aber wenn du einmal eine Brück hast, musst du ja zeitlebens Kronen auf diesen Nachbarzähnen tragen. Die Kombi erst Brücke, dann Implantat macht für mich echt keinen Sinn. Wenn, dann umgekehrt. Falls das Implantat nach vielen Jahren doch einmal rausfallen sollte.

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