Ich hatte einen wurzelbehandelten Zahn, der leider immer noch schmerzte und raus musste.
Dazu hat der Zahnarzt mir Knochaufbaumaterial "einoperiert". Der Zahn soll durch eine Brücke ersetzt werden, nicht durch ein Implantat, da die Nachbarzähne noch vorhanden sind.
Nun schreibt mir die Beihilfe, dass sie die Kosten erst dann zum pauschalen Satz zahlt, wenn das Implantat drin ist. Es geht um knapp 700 Euro, die ich jetzt gut gebrauchen könnte.
Kennt jemand diesen Fall? Hat es Sinn, dagegen vorzugehen und auf die Erstattung der Kosten zu drängen?