Ich finde es geradezu famos wie du eine Maßnahme der GEW als Beispiel aufführst, welche per deutschem Rechtsverständnis gegen das Beamtenrecht spricht. Und dann so tun, das Dank der GEW nun die Disziplinarverfahren ruhen ist geradezu grotesk.
Der Dienstherr will 5 Jahre lang eine Nullrunde bei einer guten wirtschaftlichen Lage durchführen? Er bedchneidet weitere Leistungen der Beamten? Und dies geschieht seit längerem und in weiteren BL?
Warum drohen die Gewerkschaften seit Jahren nur mit dem Weg der Judikative, bei der ihrer Meinung nach, vom Dienstherr klaren Missachtung der Fürsorgepflicht? Sorgt endlich für ein höchstrichterliches Urteil und dann sind die Rahmenbedingungen klar. Aber brüstet euch nicht mit illegalen Massnahmen. Der Zweck heiligt nun einmal nicht die Mittel.
*seufz* Dass das grotesk ist, siehst du so. Der EugH und 6000 hessische Lehrer sind anderer Meinung. Die Disziplinarmaßnahmen sind auf Eis gelegt wegen einer weiteren Klage vor dem Verfassungsgericht und anderer vor Vewaltungsgerichten, das ist auch Fakt. Jeder gestreikt Habende hat das Shreiben dazu vorliegen ...
Auch die Nullrundendrohung und die erstreikten hessischen 4,4 % sind Fakt. Sorry. Auch wenn's nicht in dein beamtenrechtliches Weltbild passt... Und "sorgt endlich für ein Urteil" ist ja auch süß. Weißt du wie lange es schon GEW-Klagen dazu gibt? Ein hessischer Richter in Kassel sagte dazu nur immer "nicht in meiner Amtszeit" - mit dem sehr gut besuchten Streik gab's weitere Klagen, jetzt rödelt der Amtsschimmel wieder... wie kommst'n du drauf, dass das so einfach wäre und man eben mal "für... sorgen" könnte?
Das bezeugt nur gepflegte Ahnungslosigkeit über Gewerkschaftsarbeit und das naive Wunschdenken "mach mir die Welt bis morgen schön"...