Teilnahme an Klassenfahrten

  • Der Schulleiter verlangt weiterhin Gründe für meine Nichtteilnahme an der Klassenfahrt und teilte mir außerordentlich ungehalten mit, dass ich Schuld hätte, dass die 9. Klasse ihre Klassenfahrt nicht unternehmen könne. Dies wolle er so (...oder so ähnlich - was auch immer das heißt...) den Eltern mitteilen.


    Des Weiteren soll geprüft werden (keine Ahnung von wem...), inwieweit ich mich arbeitsrechtlich korrekt verhalten hätte (er ist sich felsenfest sicher, dass ein arbeitsrechtliches Verschulden meinerseits vorliegt). Da ich mir allerdings nahezu zweifelsfrei (abschließend wird es wohl nur ein Gericht bestätigen können) sicher bin, im Recht zu sein (fürchterlich, das so sagen zu müssen...), mache ich mir hier eigentlich keine Sorgen (von dem unangenehmen Gefühl einmal abgesehen, was man in solchen Situationen wohl immer hat).


    Sehr interessant war - und hier würde mich brennend eure Meinung interessieren:


    Ich teilte mit, dass es in Niedersachsen den Schulfahrtenerlass gäbe (siehe erster Beitrag von mir) und dass im NSchG §34 klar geregelt sei, was die Aufgaben / Kompetenzen der Gesamtkonferenz wären (ein DANKE an Seph). Darauf entgegnete er nur mit der Aussage, dass man sich an einer Privatschule nicht daran halten müssen und diese Punkte abändern könne - z.B. also, dass alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule an Klassenfahrten verpflichtend teilnehmen müssen, auch wenn dies im Schulfahrtenerlass des Landes Nds. anders festgelegt worden sei. Er könne sogar festlegen, wann ich meinen Urlaub zu nehmen hätte (das war wohl als Drohung zu verstehen). Ausschließlich an die Versetzungsordnung müsse sich eine Privatschule uneingeschränkt halten. Meine Frage: Ist das tatsächlich so? Das würde doch bedeuten, dass an einer Privatschule Narrenfreiheit (naja, vielleicht nicht ganz...) herrschen würde. Vielleicht kennt sich diesbezüglich ja jemand aus...


    Abschließend wurde mir vorgeworfen, dass ich das Schulklima vergiften würde (ALLE anderen führen auf Klassenfahrt...) und dass durch meine "Weigerung" das Vertrauensverhältnis zwischen ihm als Vorgesetzten und mir zerstört werden würde - und er sich genau überlegen müsse, wie nun vorzugehen ist. Ich denke, man arbeitet durch diese Form der Kritik darauf hin, mich durch eine Abmahnung ggf. einzuschüchtern.


    Ich habe mich entschieden, die Schule zum Halbjahr zu verlassen; Die Kündigung habe ich geschrieben, werde sie aber erst Ende Oktober dem Arbeitgeber übergeben. Ich habe schlicht und ergreifend keine Lust auf "Diskussionen" und Nötigungen, mich "umfassend", "schriftlich" und "möglichst sofort" zu Dingen zu äußern, die GEREGELT sind...


    Mein Leben ist mir zu schade für solche Kämpfe. Die Dinge sind arbeitsrechtlich und schulrechtlich geregelt und ich soll der "Böse" sein, wenn ich darauf verweise, nur weil man es gerne seitens der Schulleitung anders hätte. Wir sind nicht bei Pipi Langstrumpf, die sich die Welt so macht, wie sie ihr gefällt...


    Sorry, habe mir gerade etwas Luft verschafft. Ich möchte euch allen noch einmal danken für eure tolle Unterstützung! :top:

  • Privatschulen schließen mit ihren Schülern und Lehrern Verträge ab. Die verpflichtende Teilnahme an Fahrten kann Bestandteil eines solchen Vertrages sein, dann ist das auch rechtlich zulässig. Grundsätzlich steht es jedem frei, sich privatrechtlich zu Dingen zu verpflichten, die er sonst nicht tun müsste, du unterschreibst schließlich freiwillig. Ich kenne einige Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft in Niedersachsen, da ist das tatsächlich so üblich.


    Bei Dir ist das aber offensichtlich nicht der Fall, in deinem Vertrag steht ja sogar nach Deiner Aussage das genaue Gegenteil. Daran kann dann auch die Gesamtkonferenz nichts ändern, das könnte höchstens durch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber geschehen.
    Ansonsten kann man nur darauf verweisen, dass in Niedersachsen an fast allen anderen Schulformen an den staatlichen Schulen derzeit Lehrer gesucht werden.

  • Privatschulen schließen mit ihren Schülern und Lehrern Verträge ab. Die verpflichtende Teilnahme an Fahrten kann Bestandteil eines solchen Vertrages sein, dann ist das auch rechtlich zulässig.


    Sehe ich für Lehrkräfte exakt auch so, aber für Schülerinnen und Schüler? Dies würde ja tatsächlich bedeuten, dass (nahezu) sämtliche Erlasse abgeändert werden können. Das kommt mir doch merkwürdig vor.


    Daran kann dann auch die Gesamtkonferenz nichts ändern, das könnte höchstens durch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber geschehen.

    Richtig. Im Kern scheint dem Schulleiter dies auch bekannt zu sein...

  • In NRW gibt es die Unterscheidung zwischen staatlich anerkannter Ersatzschule (dürfen alle Abschlüsse vergeben, müssen sich dafür aber auch an alle [wesentlichen] Regeln halten) und anerkannten Ergänzungsschulen (etwas freier in den Regeln, alle Abschlüsse werden extern geprüft). Bring deinem Schulleiter eine Kopie deines Arbeitsvertrages mit und bitte ihn schriftlich um Aufklärung, wieso ein Konferenzbeschluss in der Lage sei, diesen Vertrag und das BGB außer Kraft zu setzen. Wenn er das schriftlich macht. schickst du den Quatsch über den Dienstweg an den Träger und die für die Schule zuständige Schulaufsichtsbehörde und dann wartest du einfach ab...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • In NRW gibt es die Unterscheidung zwischen staatlich anerkannter Ersatzschule (dürfen alle Abschlüsse vergeben, müssen sich dafür aber auch an alle [wesentlichen] Regeln halten) und anerkannten Ergänzungsschulen (etwas freier in den Regeln, alle Abschlüsse werden extern geprüft). Bring deinem Schulleiter eine Kopie deines Arbeitsvertrages mit und bitte ihn schriftlich um Aufklärung, wieso ein Konferenzbeschluss in der Lage sei, diesen Vertrag und das BGB außer Kraft zu setzen. Wenn er das schriftlich macht. schickst du den Quatsch über den Dienstweg an den Träger und die für die Schule zuständige Schulaufsichtsbehörde und dann wartest du einfach ab...

    Naja, die Unterscheidung gibt es zwar, ich wäre mir aber nicht sicher, ob anerkannte Ersatzschulen verpflichtet sind, die Konferenzordnung der öffentlichen Schulen zu übernehmen. Also was "wesentliche Regeln" sind, ist ja gerade die Frage.


    Wie ich bereits schrieb, wende dich an den Träger. Nun weiß ich ja nicht, was das für eine Schule ist- gründet sie auf einer zweifelhaften Elterninitiative? Oder steht jemand wie die katholische Kirche dahinter? Wenn du aber für dich beschlossen hast, zu gehen brauchst du auch nicht mit dem Arbeitsvertrag zu winken. Schon gar nicht dem Schulleiter, denn er ist ja ganz offensichtlich nicht auf eine sachliche Diskussion erpicht. Außerdem wird er den Vertrag kennen, davon gehe ich zumindest stark aus.
    Eher könnte man sagen, es zeichnet sich Mobbing ab (bei den Eltern beklagen, mit Eltern drohen, das Glück der Kinder von deinem Klassenfahrtenwunsch abhängig machen- wo gibt's denn sowas?), insofern kannst du a) auf dein Recht beharren, in dem du die nächsthöhere Instanz einschaltest, oder b) gehen. Einen Sonderelternabend einberufen ginge vielleicht auch noch, allerdings ist die Frage, ob du mit ähnlichen Bandagen kämpfen willst. Mit dem SL zu diskutieren bringt m.E. rein gar nichts, macht alles ggf. noch schlimmer.


    Falls er dich weiter drangsaliert bleibt noch die Krankschreibung.

  • Viel Erfolg und möglichst wenig Ärger wünsche ich.


    Falls es jemanden im Kollegium gibt, der dafür in jeder Hinsicht geeignet ist, würde ich ab sofort nur noch mit dem SL sprechen, wenn ein Zeuge dabei ist. Auch wenn du gehen willst, schlimm genug, dass es wegen einer Klassenfahrt so weit kommen muss. Und damit meine ich nicht, dass es schlimm genug wäre, dass du deinen Arbeitsvertrag gerne einhalten möchtest.


    Davon abgesehen: Wenn der SL sich so sicher ist, dann soll ER doch mal etwas vorlegen, was nicht nur aus reiner falsch verstandener Amtsautorität besteht, sondern seine Auslegung seiner Kompetenzen schriftlich bestätigt.

  • Wie ich bereits schrieb, wende dich an den Träger. Nun weiß ich ja nicht, was das für eine Schule ist- gründet sie auf einer zweifelhaften Elterninitiative? Oder steht jemand wie die katholische Kirche dahinter?

    Leider sind Träger und Schulleitung sehr eng miteinander verzahnt.


    Viel Erfolg und möglichst wenig Ärger wünsche ich.

    Vielen Dank!

  • Ich teilte mit, dass es in Niedersachsen den Schulfahrtenerlass gäbe (siehe erster Beitrag von mir) und dass im NSchG §34 klar geregelt sei, was die Aufgaben / Kompetenzen der Gesamtkonferenz wären (ein DANKE an Seph). Darauf entgegnete er nur mit der Aussage, dass man sich an einer Privatschule nicht daran halten müssen und diese Punkte abändern könne - z.B. also, dass alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule an Klassenfahrten verpflichtend teilnehmen müssen, auch wenn dies im Schulfahrtenerlass des Landes Nds. anders festgelegt worden sei.

    Und was hat er dazu gesagt, dass in Deinem Anstellungsvertrag explizit drinsteht, dass Du nicht zur Teilnahme an Klassenfahrten verpflichtet bist?


    Und hast Du ihn darauf hingewiesen, dass eine Gesamtkonferenz nicht Deinen Vertrag ändern kann, schon gar nicht einseitig?


    Habt ihr keinen Personalrat, an den Du dich wenden kannst? Der ist doch gerade dazu da, die Wahrung der Mitarbeiterrechte zu überwachen.

  • @SnoopsMan


    Ich finde das echt krass, was deine Schulleitung da abzieht. Aber ich kenne das teilweise auch selbst. Da wird ein enormer Druck ausgeübt um die betreffenden Kollegen doch noch dazu zu bewegen, eine Klassenfahrt anzubieten und durchzuführen.


    Ich konnte vergangenes Schuljahr aus gesundheitlichen Gründen nicht mit auf die Hüttenfahrt. Ich wollte nicht, dass meine Krankheit bekannt wird, also versuchte, ich es anderweitig hinzubekommen. Klappte nicht. Das Attest mussten sie dann akzeptieren, aber wenn ich das nicht gehabt hätte, hätten meine Chancen schlecht gestanden.

  • Wenn der Schulleiter sich im Recht wähnen würde, hätte er allerhöchstens gesagt: Wissen Sie was, Herr/Frau SnoopsMan, Sie fahren auf Klassenfahrt, so stehts in Ihrem Vertrag. wenn Sie nicht wollen, können wir leider nichts machen und Sie müssen sich eine andere Stelle suchen." Argumentieren dann zweckmäßig.


    Da er aber droht und dich unter Druck setzt, weiß er höchstwahrscheinlich sehr genau, was in den Verträgen steht. Wenn nicht, ist er nicht nur aggressiv, sondern auch noch doof ;)
    Wenn Träger und Schulleitung eins sind, würde ich wohl auch gehen. So gut kann kein Schulkonzept sein, dass es dieses Verhalten rechtfertigen würde. Viel Erfolg! :troest:

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