Teilnahme an Klassenfahrten

  • Liebe Mitstreiter,


    wegen des leidlichen Themas der Klassenfahrten (hier: in Niedersachsen) habe ich eine Frage.


    In meinem Anstellungsvertrag (bin an an einer Privatschule tätig) steht, dass ich nicht an Klassenfahrten teilnehmen muss. Leider gefällt dies der Schulleitung nicht und bei der letzten Gesamtkonferenz kurz vor den Sommerferien wurde darüber abgestimmt, dass an unserer Schule ALLE Schülerinnen und Schüler und ALLE Lehrer zur Teilnahme an Klassenfahrten (also mit Übernachtung) verpflichtet sind. Ich war während dieser Abstimmung aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend; leider hat die Gesamtkonferenz aber diesem Antrag zugestimmt.


    Nun ist es aber so, dass im Schulfahrtenerlass des Landes Niedersachsen klar geregelt ist, dass Schulfahrten mit Übernachtung für Schülerinnen und Schüler und für Lehrer freiwillig sind.



    Auszug aus dem Erlass:
    Teilnahme an Schulfahrten


    6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.



    6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.




    Die Schulleitung setzt mich jetzt massiv unter Druck, dass ich auf Klassenfahrt fahren müsste, da es ja den Beschluss der Gesamtkonferenz gäbe; sie droht sogar mit Einbehaltung von Gehalt bei Weigerung und einer Abmahnung.


    Vielleicht kann mir aber jemand helfen: Nach meinem Verständnis kann die Gesamtkonferenz doch nicht meinen Arbeitsvertrag ändern? Immerhin besteht sie aus Eltern, Schülern und (anderen) Lehrern... Auch war KEINER der beiden Vertragspartner während der Abstimmung anwesend (ich war ja krank und der Vorstand ist kein Teilnehmer der Gesamtkonferenz)...


    Und - was mir wichtig ist: Wie ist das Verhalten der Schulleitung zu bewerten? Er sagte mir, ich hätte gegen den Beschluss Widerspruch einlegen müssen. Muss man das wirklich? Dann könnte ja jeder alles Mögliche behaupten und wenn man einmal nicht aufpasst, gilt was-weiß-ich-was als Zustimmung...

    Einmal editiert, zuletzt von SnoopsMan ()

  • Wie kommt die Schulleitung (und die Gesamtkonferenz) darauf, dass sie sich über klar geregeltes Schulrecht und eine arbeitsvertragliche Regelung hinweg setzen können? Diese Hybris ist zwar recht klassisch, dennoch aber falsch. Zur letzten Frage: Gegen eine rechtswidrige Anordnung des Vorgesetzten müssen Beamte (!!) tatsächlich Remonstration einlegen. Als Angestellter sollte der Hinweis auf den Schulfahrtenerlass und deinen Arbeitsvertrag bereits ausreichen.

  • Danke für deinen Beitrag; ich sehe es ja genauso.


    Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)


    Ehrlich gesagt - ich will dem Schulleiter überhaupt nicht darlegen, weshalb ich nicht mit auf Klassenfahrt kommen werde - das geht ihn nichts an (und es wäre mir mehr als unangenehm).


    Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass ich mich für "Tätigkeiten", die gar nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind, auch nicht rechtfertigen muss, oder?

  • Oh Mann,


    von außen ist das immer leichter gesagt als getan, aber da würde ich mich an den Schulträger bzw. Vertragspartner wenden, vorher allerdings nochmal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen und auf den Erlass und den Vertrag hinweisen. Gut wäre auch, wenn du irgendwas an der Hand hättest, aus dem die Kompetenzen der Gesamtkonferenz klar hervorgehen. Das wird es ja auch für Niedersachsen geben.


    Und wenn es nicht so ernst wäre, würde ich in der nächsten Gesamtkonferenz einen Antrag auf Gehaltsverdoppelung bei gleichzeitiger Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung stellen. Und dann mal sehen, wie der Schulleiter reagiert, wenn die Konferenz das beschließt.


    Viel Erfolg!

  • Und wenn es nicht so ernst wäre, würde ich in der nächsten Gesamtkonferenz einen Antrag auf Gehaltsverdoppelung bei gleichzeitiger Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung stellen. Und dann mal sehen, wie der Schulleiter reagiert, wenn die Konferenz das beschließt.

    Genau DAS hatte ich auch schon gedacht! :top:

  • Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)

    Die Begründung kann er im bereits aufgeführten Erlass nachlesen: "...die Teilnahme... ist freiwillig." Für mich entscheidend ist auch deine Formulierung: "In meinem Anstellungsvertrag (bin an an einer Privatschule tätig) steht, dass ich nicht an Klassenfahrten teilnehmen muss." Wenn das sogar explizit im AV so geregelt war, ist der Fall klar. Natürlich darf der AG nicht einseitig den AV ändern...und schon gar nicht darf das eine GK!


    Du musst diesbezüglich auch gar keinen Antrag stellen, keine Klassenfahrt durchzuführen. Auch kann dein Gehalt nicht reduziert werden, da die Durchführung von Fahrten nie Bestandteil deines Vertrages war. Insbesondere machst du ja auch nicht frei, sondern arbeitest in der Woche ja mit deinem normalen Deputat im Unterricht.

  • Die Begründung kann er im bereits aufgeführten Erlass nachlesen: "...die Teilnahme... ist freiwillig." Für mich entscheidend ist auch deine Formulierung: "In meinem Anstellungsvertrag (bin an an einer Privatschule tätig) steht, dass ich nicht an Klassenfahrten teilnehmen muss." Wenn das sogar explizit im AV so geregelt war, ist der Fall klar. Natürlich darf der AG nicht einseitig den AV ändern...und schon gar nicht darf das eine GK!


    Du musst diesbezüglich auch gar keinen Antrag stellen, keine Klassenfahrt durchzuführen. Auch kann dein Gehalt nicht reduziert werden, da die Durchführung von Fahrten nie Bestandteil deines Vertrages war. Insbesondere machst du ja auch nicht frei, sondern arbeitest in der Woche ja mit deinem normalen Deputat im Unterricht.

    Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich sehe es ja genauso - allerdings bin ich sehr unsicher, wie ich mich nun am geschicktesten verhalte.

  • Dein Arbeitsvertrag ist hier die entscheidende Quelle, die sagt, was du tun musst und was nicht. Du kannst daher den Gesamtkonferenzbeschluss ignorieren. Dieser ist zudem illegal, da er den von dir zitierten Erlass außer Kraft zu setzen versucht (freiwillige Teilnahme an Klassenfahrten mit Übernachtung). Du musst auch nicht begründen, warum du an einer Klassenfahrt nicht teilnehmen willst.


    Die Schulleitung setzt mich jetzt massiv unter Druck, dass ich auf Klassenfahrt fahren müsste, da es ja den Beschluss der Gesamtkonferenz gäbe; sie droht sogar mit Einbehaltung von Gehalt bei Weigerung und einer Abmahnung.

    Das klingt sehr nach Nötigung. Ich würde mich schnellstens mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzten. Ein entsprechendes Schreiben eines Anwalts sollte deinen Schulleiter auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Gut wäre es natürlich, wenn du für diese Drohungen Zeugen hättest: Sollte es aufgrund der Situation zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen, hättest du dann alle Trümpfe in der Hand.


    Nicht einschüchtern lassen!


    Gruß !


  • Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)


    Ehrlich gesagt - ich will dem Schulleiter überhaupt nicht darlegen, weshalb ich nicht mit auf Klassenfahrt kommen werde - das geht ihn nichts an (und es wäre mir mehr als unangenehm).

    Ich würde sagen, als Begründung "Erlass ..., Absatz 6.2" und dann soll er dir das Gehalt ruhig kürzen, dann hat er dir den Beweis für solches rechtwidrige Verhalten ja geliefert und das kannst du dann ja problemlos einklagen (inklusive Verzugszinsen und evtl. Unkosten, die dir dadurch entstanden sind. Aber ich meine leider nicht die Anwalts- und Gerichtskosten).

  • Ich würde das ebenso sehen. Ich würde eine wortreiche Begründung schreiben, aus der im Prinzip nur hervorgeht, dass du nach geltendem Schulrecht in NS (idealerweise mit Angabe des Paragraphen/Zitat) und deinem Arbeitsvertrag nicht verpflichtet bist. Alle weiteren Gründe gehen deinen SL in der Tat nichts an!
    Generell gelt: Was durch übergeordnete Rechtsmittel festgelegt ist, kann durch untergeordnete nicht umgestoßen werden. So kann eine Verordnung ein Gesetz nur präzisieren, nicht aber im Geiste völlig umdeuten. Gleiches gilt für die Beziehung Verordnung - Erlass und Erlass - Verfügung. Und letztlich für Verfügung - Dienstanweisung.
    Du bist zu 100% im Recht. Lass dir das nicht reinreden.

  • Das hängt etwas davon ab, was du genau erreichen willst und wie viel Stress/Druck du seitens der SL und ggf. des Kollegiums du aushälst. Neben dem Arbeitsvertrag und der Erlasslage zu den freiwilligen Fahrten ist übrigens auch der Hinweis auf §34 NSchG hilfreich und ein weiterer Ansatzpunkt:


    Die GK entscheidet über:
    -> Schulprogramm
    -> Schulordnung
    -> Geschäfts- und Wahlordnungen der Teilkonferenzen
    -> Kollegiale Schulleitung
    -> Grundsätze zur Leistungsbewertung und Beurteilung
    -> Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben


    Das war es! Die Gesamtkonferenz hat und hatte keine (!) Berechtigung einen solchen Beschluss zu fassen...insofern müsste dieser aufgehoben werden bzw. war nie bindend.


    Ein wiederum weiterer Ansatzpunkt: Wie sieht es bei euch an der Schule mit Fahrtkostenerstattung aus? Erfolgt diese voll?


    Möchtest du partout nicht auf Klassenfahrt fahren und die Schulleitung weiter auf Ihrer rechtswidrigen Anordnung bestehen, würde ich einfach keine planen und bei Versuchen der Schulleitung eine Abmahnung auszusprechen, Gehalt zu kürzen oder gar zu kündigen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Das ist aber bereits die sehr harte Tour.

  • Du könntest natürlich auch die SL auffordern, dir schriftlich zu begründen, warum sie der Meinung ist, das ein GLK-Beschluss ohne rechtliche Grundlage (siehe Sephs Beitrag) in der Lage sein sollte, eine Verordnung, einen Erlass und einen Arbeitsvertrag außer Kraft zu setzen...


    Oder, falls du es wenig kofliktreich haben möchtest: Stell doch deine Anfrage genau so, wie du sie hier gestellt hast, mal an die GEW Rechtsstelle. Die sind recht fix und kompetent. Die Antwort kannst du dann deiner SL vorlegen und dann muss sie sich dazu äußern - und sich davor idealerweise schlau machen. Da hast du eine Antwort von kompetenter Seite, ohne irgendwelche Eskalationsstufen eiläuten zu müssen. Allerdings müsstest du halt GEW-Mitglied sein (was sich aller ideologischen Grabenkämpfe zum Trotz sowieso rentiert).

  • Oder, falls du es wenig kofliktreich haben möchtest: Stell doch deine Anfrage genau so, wie du sie hier gestellt hast, mal an die GEW Rechtsstelle. Die sind recht fix und kompetent. Die Antwort kannst du dann deiner SL vorlegen und dann muss sie sich dazu äußern - und sich davor idealerweise schlau machen. Da hast du eine Antwort von kompetenter Seite, ohne irgendwelche Eskalationsstufen eiläuten zu müssen. Allerdings müsstest du halt GEW-Mitglied sein (was sich aller ideologischen Grabenkämpfe zum Trotz sowieso rentiert).

    In Berlin gibt es so etwas auch direkt von der Senatsverwaltung und dort werden auch Anfragen ohne Shculnennung usw. bearbeitet und beantwortet, evtl. gibt es so eine Stelle bei euch auch.

  • Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)

    Du sollst einen Antrag stellen, dass dein Arbeitsvertrag von seiten der Schule (evtl. und nach Gutdünken des Schulleiters) eingehalten wird?!?!s

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Vielen Dank für alle eure Antworten; ich bin nun etwas beruhigter, obwohl ich mir eigentlich schon recht sicher war, korrekt zu handeln.


    Das Problem ist leider weniger das Im-Recht-Sein, sondern vielmehr, dass die Rechtslage gar nicht berücksichtigt wird. Es heißt dann halt: "Wir fahren immer mit den 9. Klassen auf Klassenfahrt - das macht immer der Klassenlehrer - das sei also "geübte Praxis" ". Unabhängig davon, dass dies natürlich Humbug ist, ist es dennoch ein "Kampf", der nicht immer einfach zu führen ist.


    Mir ist hier noch wichtig zu erwähnen, dass ich seit 15 Jahren im Schuldienst bin - an genau dieser Schule. In dieser Zeit bin ich sicherlich 10-mal auf Klassenfahrt gefahren und sicher noch drei- bis viermal zu den "Kurztrips" wg. Jugend forscht. Daher finde ich die derzeitige Situation für mich mehr als unbefriedigend. Denn es wird argumentiert, dass ich ja bisher immer auf Klassenfahrt mitgefahren wäre, von daher wäre es nun eine "geübte Praxis", auf die sich der Arbeitgeber nun verlassen könnte, ohne dass gesonderte Absprachen nötig wären.


    Es wird leider alles so gedreht, wie es passt bzw. wie man es gerne hätte - und leider schlucken viele Kolleginnen und Kollegen diese Kröte ("Ich fahre halt gerne auf Klassenfahrt", "Ist mal Abwechslung", "Ist doch so wichtig für die Kids" ...) Damit man mich nicht falsch versteht: Ich finde das TOLL, dass solche Fahrten stattfinden - mich nervt/stört/ärgert es nur, wenn daraus plötzlich eine Dienstverpflichtung gedreht werden soll.


    Sorry, das musste mal eben raus.

  • Du sollst einen Antrag stellen, dass dein Arbeitsvertrag von seiten der Schule (evtl. und nach Gutdünken des Schulleiters) eingehalten wird?!?!s

    Ich mach es kurz: Ja, tatsächlich...


    Ich werde es aber nicht machen. Ich habe - ohne Rechtspflicht - der Schulleitung mitgeteilt, dass ich nicht mit auf Klassenfahrt fahren werde (zur Info: Es ist auch noch GAR NICHTS geplant, kein Ziel, keine begleitenden Lehrer, kein Termin etc.). Das sollte reichen.

  • Bei uns gibt es auch solche Hüttentage zu Beginn der 11. Klasse damit sich die SuS kennenlernen können. Ich bin auch grundsätzlich Klassenlehrerin in der 11 und mache das auch nicht mehr mit. Es geht den meisten Schülern nur ums Saufen, von gemeinsamen Aktivitäten halten halten sie wenig. Ich mache das nicht mehr mit. Basta.

  • Denn es wird argumentiert, dass ich ja bisher immer auf Klassenfahrt mitgefahren wäre, von daher wäre es nun eine "geübte Praxis"...

    Das spricht doch für dich und dein Entgegenkommen gegenüber der Schule. Ein Grund mehr, diese unverschämte Anspruchshaltung zurückzuweisen.
    Außerdem bezweifle ich stark, dass es in einem solchen Fall so etwas wie Gewohnheitrecht gibt.


    Letztlich heißt das, dass man sich mit solchen Zugeständnissen sehr zurückhalten muss, damit derartige Anspruchshaltungen gar nicht erst entstehen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Letztlich heißt das, dass man sich mit solchen Zugeständnissen sehr zurückhalten muss, damit derartige Anspruchshaltungen gar nicht erst entstehen.


    Das stimmt leider. Freiwillig darf man gerne alles übernehmen - und wenn man dann genau dies nicht mehr machen möchte, soll man sich rechtfertigen bzw. es wird sogar dahingehend verdreht, dass die freiwillige Tätigkeit einen Normcharakter mit Rechtsanspruch des Arbeitgebers beinhalten würde. Ich finde dies auch wahnsinnig frech...

  • ... allerdings bin ich sehr unsicher, wie ich mich nun am geschicktesten verhalte.

    Freundlich grüßen und gar nichts weiter unternehmen. Noch ist ja nicht mal irgendwas geplant. Wenns dann soweit kommt, sagst du ganz verwundert, dass du doch bereits im August auf die Unrechtmäßigkeit des Konferenzbeschlusses hingewiesen habest und lt. Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet seist.


    Falls der SL dann immer noch bockig reagiert, hast du ja einen Schulträger, an den du dich wenden kannst.


    Sich mit Kollegen (Vorgesetzten) anzulegen ist ein unangenehmes Gefühl aber kein Grund, in Panik zu geraten. Ich weiß das aus Erfahrung. Was alles konfliktfrei möglich ist, wenn ein Schreiben auf dem Dienstweg (=über den SL) beim zugehörigen Amt eingeht ist erstaunlich ;) Sich hingegen alleine lautstark aufzuregen führt leider zu nichts, als dass man selbst als überkandidelt dasteht, Recht oder Unrecht interessiert dann niemand.

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