Liebe Mitstreiter,
wegen des leidlichen Themas der Klassenfahrten (hier: in Niedersachsen) habe ich eine Frage.
In meinem Anstellungsvertrag (bin an an einer Privatschule tätig) steht, dass ich nicht an Klassenfahrten teilnehmen muss. Leider gefällt dies der Schulleitung nicht und bei der letzten Gesamtkonferenz kurz vor den Sommerferien wurde darüber abgestimmt, dass an unserer Schule ALLE Schülerinnen und Schüler und ALLE Lehrer zur Teilnahme an Klassenfahrten (also mit Übernachtung) verpflichtet sind. Ich war während dieser Abstimmung aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend; leider hat die Gesamtkonferenz aber diesem Antrag zugestimmt.
Nun ist es aber so, dass im Schulfahrtenerlass des Landes Niedersachsen klar geregelt ist, dass Schulfahrten mit Übernachtung für Schülerinnen und Schüler und für Lehrer freiwillig sind.
Auszug aus dem Erlass:
Teilnahme an Schulfahrten
6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.
6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.
Die Schulleitung setzt mich jetzt massiv unter Druck, dass ich auf Klassenfahrt fahren müsste, da es ja den Beschluss der Gesamtkonferenz gäbe; sie droht sogar mit Einbehaltung von Gehalt bei Weigerung und einer Abmahnung.
Vielleicht kann mir aber jemand helfen: Nach meinem Verständnis kann die Gesamtkonferenz doch nicht meinen Arbeitsvertrag ändern? Immerhin besteht sie aus Eltern, Schülern und (anderen) Lehrern... Auch war KEINER der beiden Vertragspartner während der Abstimmung anwesend (ich war ja krank und der Vorstand ist kein Teilnehmer der Gesamtkonferenz)...
Und - was mir wichtig ist: Wie ist das Verhalten der Schulleitung zu bewerten? Er sagte mir, ich hätte gegen den Beschluss Widerspruch einlegen müssen. Muss man das wirklich? Dann könnte ja jeder alles Mögliche behaupten und wenn man einmal nicht aufpasst, gilt was-weiß-ich-was als Zustimmung...