Schulbücher

  • Muss ich dasselbe Buch/ bzw. Arbeitshefte bestellen, wie der Kollege der Parallelklasse? Es geht um Bücher, die offiziell zugelassen wurden und die wir auch besitzen. Ich möchte das andere verwenden, als Kollege Müller. Schulleitung Meier kommt in den Ferien in die Schule und ändert alle Bestellisten ab, weil sie findet, ich solle mal keine Extrawürste braten. (Und dabei hätte man in der Zeit als Chef sooo schön Stundenplan bauen können )
    Jetzt liegen also Klassensätze des anderen Lehrwerks vor, mit denen ich arbeiten soll.


    Aufregen oder hinnehmen?

  • Was wer für Bücher bestellen soll und darf sollte eigentlich die Fachkonferenz und dann der Finanzausschuss festlegen.


    Bei uns darf in einigen Fächern (z.B. komplette SAPh) jeder machen, was er will, in anderen nicht (z.B. NaWi).


    Also wenn da nichts abgesprochen war, hättest du wohl fragen müssen, wenn das andere üblich war.

  • Ich kenn es genauso wie susannea, fachkonferenzbeschlüsse sind bei dem Thema bindend, hättest vorher nachfragen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es auch nur so, dass es immer die gleichen Bücher für die parallelen Lerngruppen gibt. Oft ist es ja auch so, dass sich die schuleigenen Arbeitspläne auf ein bestimmtes Lehrwerk beziehen.


    kl. gr. frosch

  • Fachkonferenz? Finanzausschuss? Haben wir nicht. Bei uns gibt es zwei Bücher von 2 Verlagen, beide sind da. Eins davon muss ich nehmen. Ich hätte gerne die Arbeitshefte zu Buch A gehabt, wie sie auch in vergangenen Jahren immer mal bestellt wurden. Kollege mag Buch B. Wieso entscheidet darüber der Schulleiter, welches das Bessere wäre? M.E. werden in solche Entscheidungen von unserem SL sinnlos Zeit vergeudet. Die Bestelllisten waren bereits fertig.

  • Rheinland-Pfalz:
    http://lmf-online.rlp.de/kompe…lehr-und-lernmitteln.html


    Demnach währe das Vorgehen der SL hier nicht zulässig.

    Warum nicht? Da steht doch, wenn es keine Fachkonferenz gibt (und die gibt es ja laut Aussage nicht), dann "entscheidet Lehrkraft im Einvernehmen mit der SL". Somit hätte es mit der Schulleitung abgesprochen sein müssen, die Schulleitung ist damit scheinbar nicht einverstanden, also kann es nicht benutzt werden.

  • @'Susannea
    Beziehst du dich auf 5.1?
    Da geht es um Lehr- und Lernmittel.
    Für Bücher (5.2 und 6 ) ist der Schulbuchausschuss zuständig.

  • Ohne Bundesland können wir viel herum raten. In NRW beschließen die Fachkonferenzen, welche Schulbücher neu angeschafft werden sollen und die Lehrmittelverwaltung (den tollen Job darf ich machen), sagt ihnen dann, ob dafür Geld da ist oder sie mit ihren alten Büchern weitermachen müssen. Es wird üblicherweise nur ein Lehrwerk pro Fach und Jahrgangsstufe angeschafft, damit Schüler die wiederholen mit demselben Lehrwerk weiterarbeiten können. Das ist besonders in Fächern wichtig, in denen Bücher über mehrere Jahrgänge eingesetzt werden (häufig in Latein und auch in den meisten Nebenfächern). Vor dem Hintergrund kann ich die Schulleitung gut verstehen und falls ihr keine Lehrmittelverwaltung habt mit der du das abgesprochen hattest, wäre die Schulleitung dein Ansprechpartner gewesen. Nächstes Mal vorher absprechen und dieses Mal nachfragen, ob es denn nächstes Mal auch anders ginge wenn du fragst. Wahrscheinlich kriegst du mein Argument von oben zu hören, aber evtl. gibt es auch noch andere Gründe...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Auch wenn es rechtlich in Ordnung wäre, finde ich die Vorgehensweise der SL zumindest befremdlichh. Des guten Umgangs wegen spricht ein SL doch in so einem Fall die Kollegin an und sucht nach einem wie auch immer gearteten Kompromis. Professionell ist diese Art jedenfalls nicht, da kann ich deinen Ärger verstehen (.. hätte schön Stundenpläne bauen können ;) ).

  • @'Susannea
    Beziehst du dich auf 5.1?
    Da geht es um Lehr- und Lernmittel.
    Für Bücher (5.2 und 6 ) ist der Schulbuchausschuss zuständig.

    Da steht doch aber klar drin, dass die Kassenstufe ein Buch zu nutzen hat und nicht zwei verschiedene. Somit ist das auch in Ordnung, einer der beiden muss falsch liegen und das falsche angegeben haben, der Schulleiter hat den Fehler korrigiert.


    Also auch da ist es ok, da wäre nämlich auch das Vorgehen der Lehrer falsch, aber so etwas scheint es dort auch nicht zu geben ;)


    Übrigens sind bei uns Bücher Lehr- und Lernmittel, daher habe ich mich natürlich auf den Abschnitt bezogen.

  • Susannea:
    Meine Ausführungen beziehen sich auf Rheinland-Pfalz.
    Solange Schantalle kein Bundesland verrät helfen etwas, was 'ganz klar drin steht' nicht weiter, weil Punkt 7.2 der VV für RLP gilt -und nicht für den Rest der Welt.

  • Susannea:
    Meine Ausführungen beziehen sich auf Rheinland-Pfalz.
    Solange Schantalle kein Bundesland verrät helfen etwas, was 'ganz klar drin steht' nicht weiter, weil Punkt 7.2 der VV für RLP gilt -und nicht für den Rest der Welt.

    Das ist klar, dass das für sie evtl. nicht gilt.
    Es ging aber darum, dass du gesagt hast, in RLP hätte sich der SL falsch verhalten, wenn das so gewesen wäre und das sehe ich in deinen Bestimmungen eben genau anders drin stehen.

  • Danke für eure Antworten. Finde dazu nichts weiter in den Verwaltungsvorschriften- Ich dachte, dass es unter "pädagogische Freiheit" fiele aber vermutlich hat der SL das Recht dazu, insofern "das nächste Mal früher absprechen" macht Sinn.


    Es wäre einfach so schön, wenn mir nicht regelmäßig das Engagement gekappt würde, weil ich es wage, Entscheidungen zu treffen. Also so hammermäßig unkonventionelle Entscheidungen, wie das Bestellen eines Arbeitsheftes für ein Buch, was schon da ist :hammer:

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle ()

  • Also so hammermäßig unkonventionelle Entscheidungen, wie das Bestellen eines Arbeitsheftes für ein Buch, was schon da ist :hammer:

    Das scheint ihn doch gar nicht gestört zu haben, nachdem, was du von ihm als Antwort wiedergibst, sondern das du eben nicht mit der Parallelklasse das identische Arbeitsheft verwenden willst.

  • Ja, hast Recht. Ich hab das Problem mit anderen Sachverhalten in Beziehung gesetzt, die bei uns schief laufen, sachlich gesehen, wäre ich in der Fachkonferenz theoretisch überstimmt worden.

  • Susannea:
    Ich versteh's immer noch nicht.
    In RLP entscheidet der Schulbuchausschuss. Der/die SL hat dort den Vorsitz, kann aber nicht alleine entscheiden. Deshalb währe hier das vorgehen des SL nicht zulässig. ( Ein Vorgang, bei dem der Schulbuchausschuss für eine Klassenstufe zwei verschiedene Bücher für zwei verschiedene Klassen einer Stufe einführt, auch nicht. Aber einen solchen Fehler kann die SL nicht eigenmächtig 'heilen').

  • Susannea:
    Ich versteh's immer noch nicht.
    In RLP entscheidet der Schulbuchausschuss. Der/die SL hat dort den Vorsitz, kann aber nicht alleine entscheiden. Deshalb währe hier das vorgehen des SL nicht zulässig. ( Ein Vorgang, bei dem der Schulbuchausschuss für eine Klassenstufe zwei verschiedene Bücher für zwei verschiedene Klassen einer Stufe einführt, auch nicht. Aber einen solchen Fehler kann die SL nicht eigenmächtig 'heilen').

    Wer sagt denn in so einem Fall, dass das Arbeitsheft (handelt sich ja gar nicht um ein Schulbuch, wie nun rauskam) zugelassen war?


    Der SL hätte hier also vermutlich nur die Einhaltung der Entscheidung des Schulbuchausschusses (der ja für Arbeitshefte gar nicht zuständig ist, denn die gehören ja dann wohl doch zu Lern- und Lehrmitteln) umgesetzt. Also so einfach zu sagen, der SL hat nicht richtig gehandelt wäre es auch in RLP mit den Infos nicht ;)


    Zumal die TE ja inzwischen sagt, dass ihr Arbeitsheft gar nicht zugelassen war.


  • Zumal die TE ja inzwischen sagt, dass ihr Arbeitsheft gar nicht zugelassen war.

    Wie bitte? Ich verstehe nicht, wie so wenige, schriftliche Worte so missverständlich sein können.


    1. Wir haben keine Fachkonferenzen, da ich an einer Förderschule arbeite, die in dem Sinne keine Fachkonferenzen hat, weil gar nicht für jedes Fach eine Lehrerlaubnis vorliegt. Wir unterrichten alle alles und haben bisher auch immer entschieden, welche Arbeitshefte, von denen, die zugelassen sind, haben wollen.
    2. Es gibt ZWEI vom Staatsministerium zugelassene Lehrwerke. ALLE BEIDE besitzen wir, in Form von Büchern. Manchmal bestellen Kollegen Arbeitshefte zum 1. Buch, manchmal bestellen Kollegen Arbeitshefte zum 2. Buch
    3. DIESES MAL hat die SL SPONTAN entschieden, dass sie persönlich das doof findet und hat das 1. Heft gestrichen, mir stattdessen Heft 2 bestellt, der Kollege hatte zufällig Heft 2 haben wollen.


    Da aktuell insgesamt mehr Kollegen lieber mit Heft 2 arbeiten (andere Klassenstufen, selbe Reihe, selber Verlag) wäre ich in diesem Jahr wohl rein theoretisch überstimmt worden. Es wurde aber nichts abgestimmt, jeder hat seine Wunschliste eingereicht, so wie immer.

  • He, also susannea, wo hast du das denn gelesen? Ich hab nirgends entdeckt, dass das Buch nicht zugelassen wäre oder das dazugehörige AH.
    Also, ich verstehe das jetzt folgendermaßen.
    Es gibt Lehrbuch a von Verlag aa und Lehrbuch b von Verlag bb, zu beiden kann man auch Arbeitshefte bestellen bei dem jeweiligen Verlag. Beide liegen als Klassensätze in der Schule vor, beide sind zugelassen und mit beiden wurde in der Vergangenheit schon von anderen Kollegen der Schule gearbeitet. Diese Kollegen haben auch mit den jeweiligen Arbeitsheften gearbeitet.
    Nun hat sich Schantalle für Lehrbuch b entschieden und eigenmächtig einen Satz Arbeitshefte auf eine Bestellliste geschrieben, während Parallelkollege Lehrbuch a lieber mag und dazu die AH bestellt hat.


    Da stellen sich mir nun folgende Fragen (da ich auch das Bundesland nicht kenne und das bei uns so nicht ginge):
    Warum konnte früher mit dem Lehrbuch b gearbeitet werden? Was ist zwischenzeitlich passiert, gibt es dazu Beschlüsse, die schantalle nicht kennt? Warum werden AH überhaupt über die Schule bestellt? Warum ändert eine SL eigenmächtig Bestelllisten ab und das ohne Info und dann liegt das Zeug einfach da?
    Wenn unser SL damit ein Problem hat, sagt er das und die Bestellung wird gar nicht ausgeführt sondern an die Kollegen zurückgewiesen zur Klärung. Ah werden gar nicht über die Schule bestellt, die sind bei uns Verbrauchsmaterial und daher nicht Teil der Lernmittelbestellung. Das finde ich richtig so, wir sind allerdings dadurch immer auf die Gunst der Wltern angewiesen (ich hab noch nie den Fall einer Ablehung von Eltern erlebt)

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