Versetzung viele Fragen...

  • Vielleicht kann einer von euch mir helfen. Im Moment sind die Ideen in Bezug auf eine Versetzung noch theoretisch, möglicherweise tragen eure Antworten/Erfahrungen aber dazu bei, eine Entscheidung zu treffen:-)
    Kurz zur Situation: Ich bin Beamtin an einer Gesamtschule in NRW (Probezeit ist vorbei), bin verheiratet und habe ein kleines Kind. Wir leben zur Zeit auch in der selben Stadt, in der auch meine Schule ist.
    Wir überlegen gerade, ob wir vielleicht zurück an den Niederrhein ziehen wollen. Dort leben auch die Großeltern.. das wäre für unser Kind und geplante weitere Kinder schön. Mein Mann könnte dort genauso arbeiten wie zur Zeit und wir würden dort gerne ein Haus kaufen.
    Bisher weiß ich, dass ein Versetzungsantrag aus persönlichen Gründen mehrfach abgelehnt werden kann. Ich glaube auch nicht, dass mein SL mich "einfach so" gehen lassen würde, da ich einige Ämter an meiner Schule übernommen habe.
    Wenn ich ein zweites Kind bekommen würde (das ist ja alles noch sehr hypothetisch) und länger als ein Jahr in Elternzeit gehen würde, dann verfällt doch mein Anrecht auf meine alte Arbeitsstelle. Darf ich während der Elternzeit denn umziehen in einen anderen Ort (gleiches Bundesland) und dann eine Schule im Umkreis von 35 km anfordern?


    LG

  • Bei einer Freundin von mir hat das so leider nicht geklappt. Es handelt sich hier allerdings um BW. Sie ist während des Mutterschutzes zu ihrem Mann in die Heimat zurückgezogen. Dann kam das Kind und Elternzeit; nun möchte sie nach den Sommerferien wieder einsteigen. Sie erhielt vom RP Freiburg die Auskunft, dass ihr eine Stelle an ihrem ehrmaligen RP Stuttgart zustünde, aber keine am RP Freiburg... Einen Antrag auf Versetzung hatte sie gestellt... Sie bewirbt sich nun direkt an Schulen in der Umgebung in der Hoffnung, dass sie eine bekommt und so eine Versetzung ans RP Freiburg erzwingen kann...

    • Offizieller Beitrag

    in NRW gilt aber tatsächlich wirklich diese 30-35km-Zone... So verrückt es ist.
    Chili, Lehrerin an einer Schule ca. 38km von einer größeren Stadt. Zu uns werden ständig Rückkehrerinnen der Elternzeit versetzt, die leicht im Süden der Stadt wohnen. und von uns lassen sich Kolleginnen wegversetzen, die genau in der Mitte der Stadt bzw. Norden wohnen.

  • in NRW gilt aber tatsächlich wirklich diese 30-35km-Zone... So verrückt es ist.
    Chili, Lehrerin an einer Schule ca. 38km von einer größeren Stadt. Zu uns werden ständig Rückkehrerinnen der Elternzeit versetzt, die leicht im Süden der Stadt wohnen. und von uns lassen sich Kolleginnen wegversetzen, die genau in der Mitte der Stadt bzw. Norden wohnen.

    In BW gibt es auch eine solche Regelung. Half meiner Freundin trotzdem nicht.


    Liebe TE, informiere dich am besten direkt bei den zuständigen Stellen. Hier im Forum sind in der Regel keine Spezialisten unterwegs. Ich würde in dieser Sache nur auf Auskünfte aus erster Hand vertrauen.

  • Diese Regelung hat mir (45km) auch jahrelang nicht geholfen. Bis ich irgendwann so viele Anträge in Folge hatte, dass man reagieren musste.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    Wer in NRW länger als ein Jahr im Erziehungsurlaub ist, muss sich über das Portal "OLIVER" "zurückmelden", wenn man wieder den Dienst aufnehmen möchte. Dort kann man dann auch Ortswünsche angeben.
    Aus erster Hand (sic!) und eigener Erfahrung weiß ich, dass die Versetzung während der Elternzeit auch in einen anderen Regierungsbezirk möglich ist.
    Das Stellenplanbüro bemüht sich, Lehrkräfte, die an ihre alte Schule zurück wollen, auch dort unterzubringen. Der zuständige Herr am Telefon sagte mir, es seien ihm keine Fälle bekannt, wo das nicht erfolgt sei.
    Wenn man hingegen woanders eingesetzt werden möchte, geht das auch über OLIVER. Ich denke aber, dass es in jedem Fall nützlich ist, vorher entsprechende Kontakte zu knüpfen und die Wunschschule "Druck" machen zu lassen.
    Bei uns hat das soweit gut geklappt.

Werbung