Faktische Stundenzahl entspricht nicht der im Vertrag.

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe folgendes Problem/folgende Frage:


    Ich habe von April bis Juli in Hamburg einen Lehrauftrag im Umfang von 12 Unterrichtsstunden gehabt, in meinem Arbeitsvertrag stand eine Teilzeitbeschäftigung von 43%.
    Als ich mir diese Stelle bei der Bewerbung für das Referendariat in Schleswig-Holstein anrechnen lassen wollte, ergab sich, dass der Umfang leider zu gering sei.


    Und das, obwohl eine Mindeststundenzahl von 12 U-Stunden pro Woche zu leisten wäre, damit die Monate, die man im Schuldienst tätig war, angerechnet werden können.


    Jetzt stehe ich natürlich vor der Frage: Hat mich die Hamburger Bildungsbehörde mehr arbeiten lassen und trotzdem weniger gezahlt? Und viel wichtiger: Wie kriege ich es hin, dass mir die 12 Stunden pro Woche bescheinigt werden, die ich unterrichtet habe, damit mir die drei Monate angerechnet werden?
    Ich möchte unbedingt mein Ref in S-H machen, aufgrund meines Masterschnitts (2,0) brauche ich jede Möglichkeit, um meine Einstellungschancen zu verbessern.


    Weiß jemand von euch, was ich da tun kann, ist überhaupt noch irgendwas zu retten im Nachhinein? Es geht mir nicht mal um das Geld, was sie mir ja augenscheinlich weniger gezahlt haben, sondern nur darum, dass ich die passende Stundenzahl für die Anrechnung zusammenbekomme. :angst:


    Ich hoffe, jemand von euch kann mir helfen. Ich bin sowohl genervt als auch verzweifelt. :traenen:


    Liebe Grüße,


    SchmidtsKatze

  • Kommt SH vielleicht nicht mit dem Arbeitszeitmodell zurecht? Um welche Schulform handelte es sich? (Faktor)


    Grundschule: 1,35


    Bei rund 46Stunden : 1,35 => 43 Prozent ergibt eigentlich eine Wochenstundenanzahl von 14,65.


    Bei andere Schulformen gelten andere Faktoren.


    Hast du eine Arbeitszeitabrechnung bekommen?


    Vielleicht berechnen die, die 43% einfach auf die Pflichtstundenanzahl von SH. Das klappt natürlich nicht.
    Lass dir eine Bescheinigung der Schule ausstellen, dass du mindestens 12 Stunden unterrichtet hast.

  • Hhhhhm, also wenn man mal davon ausgeht, dass (in NRW) 25,5 Stunden die volle Stundenzahl, also 100 % sind, dann sind 12 Stunden in der Tat weniger als 50 %, so gesehen, stimmt die Berechnung ja dann doch.

  • In Hamburg wird das aber anders gerechnet, weil da andere Faktoren mit reinspielen. Wir arbeiten eben nicht nach Stunden sondern nach einem Arbeitszeitmodell.

  • Danke für die Reaktionen. Ich lasse mir auf jeden Fall eine Bescheinigung ausstellen, allerdings sind ja jetzt noch Ferien ;)
    Ich muss ja mal ehrlich gesagt zugeben, dass ich mich mit dem Arbeitszeitmodell auch gar nichz auskenne :/ war eben nur übergangsweise und so spontan, dass ich den Vertrag etc. nicht weiter hinterfragt habe.
    Ich habe in HH an einem Gymnasium gearbeitet. Welcher Faktor da gilt, wäre jetzt noch interessant...
    Ich werde mich nach den Ferien nochmal dranhängen, weil jeder Punkt fürs Referendariat hier in SH zählt.

  • Also, ich habe jetzt meinen Tätigkeitsnachweis bekommen, aus dem ganz klar hervorgeht, dass ich 12Wochenstunden unterrichtet habe, und ich habe nochmal mit dem Faktor für 3. Fremdsprache nachgerechnet (43% von 40 Zeitstunden der Wochenarbeitszeit sind 17,2. Davon der Faktor 1,4 für 9. und 10. Klasse am Gymnasium ergeben nach meiner Rechnung 12,28 Unterrichtstunden).


    Ich habe auch einen Gesetzestext gefunden, der sehr eindeutig ist, was die Stundenzahl betrifft, nämlich genau zwölf in der Woche ( http://bit.ly/2bgaB9A). Der Herr vom BiMi erzählte mir was von einer Beschäftigung, die mind. eine halbe Stelle betragen muss. Das geht aber aus dem Gesetzestext gar nicht hervor, sodass ich nicht einsehe(n will), warum mir diese Zeit nicht angerechnet wird. Es kann ja nicht sein, dass mir das verwehrt bleibt, nur weil Schleswig-Holstein ein anderes Modell fährt als Hamburg.


    Ich habe jetzt nochmal mit Hinweis auf das Gesetz den Tätigkeitsnachweis hingeschickt.
    Ich meine, eigentlich dürfte der Anrechnung doch jetzt nichts mehr im Wege stehen, oder?


    Jetzt habe ich den guten Mann natürlich schon echt oft deswegen belangt... ich hoffe, der dreht mir da jetzt keinen Strick draus 8|

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