Es begann als normale Unterrichtsstunde und endete vor Gericht
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"Staatsanwältin Laura de Bruyne hatte sich bis zuletzt für eine Verurteilung des Pädagogen ins Zeug gelegt: «Es besteht kein Zweifel daran, dass er eine Straftat begangen hat.» Die Eltern dürften schließlich darauf hoffen, dass ihre Kinder pünktlich nach Hause kämen. Nachsitzen müsse angekündigt werden."..........
Ich bin kein Experte, aber... mir ist schon klar, dass Nacharbeiten angekündigt werden muss, aber was hat das denn bitte mit einer Straftat zu tun?Aus meiner Sicht (wie gesagt, hab ja keine Ahnung) hat der Lehrer die Schulpflicht durchgesetzt. Dass das Freiheitsberaubung ist, mag stimmen. Dass einige Aspekte des Grundrechts aber durch das Schulrecht eingeschränkt werden, ist im Schulrecht ja sogar vermerkt.
Wie geht es denn nun weiter?
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...aber was hat das denn bitte mit einer Straftat zu tun?
Naja... daraus kann man z.B. 'ne Nötigung oder eine versuchte Nötigung stricken.
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Die Staatsanwältin hat anscheinend Vernunft angenommen....
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