Hallo,
kann ich gleichzeitig an einer Schule unter privater Trägerschaft in Teilzeit und an einer anderen Schule mit einem anderen privaten Träger als freiberuflicher / selbständiger Dozent auf Honorar-Basis (kein Vertrag!) unterrichten? Muss ich die Schulen von der jeweils anderen Tätigkeit zwingend in Kenntnis setzen?
Die Nebentätigkeitsgenehmigung benötigt man meines Wissens nur als Angestellter im öffentlichen Dienst/ verbeamteter Lehrer...
Können eine Privatschule diese freiberufliche Tätigkeit vertraglich verbieten?
Danke für die Antworten.