Ich habe nun einige Zeit Dr. Internet befragt und keine eindeutige Antwort gefunden. Ich frage nicht weil ICH vor dem konkreten Problem stehe, sondern immer wieder in Foren und Gruppen von diesem "Problem" lese und dann immer selbst rätsele, was denn richtig ist.
Folgendes Szenario:
Die Klassenlehrerin Frau Mustermann hat in vier Jahren Grundschule sehr viele Bilder von den Kindern gemacht. Diese Bilder möchte sie gerne an alle Eltern weitergeben. In Zeiten des Internets will sie dazu einen Ordner bei Dropbox anlegen, diesen freigeben und an die Eltern mailen.
Meine Fragen:
- Hätte die Lehrerin überhaupt diese ganzen Fotos im Unterricht machen dürfen, ohne die Eltern vorab zu fragen? Immerhin ist Unterricht im Gegensatz zu einem Schulfest ja keine öffentliche Veranstaltung. Oder gehört "Fotos machen" zu dem, was ein Lehrer per se machen darf? (siehe hierzu http://blog.schulverwaltung.de…ule-veroeffentlichung-82/ )
- Darf ich Fotos bei Dropbox hochladen? Die Übermittlung der Bilder stellt für mein Verständnis eine "Datenverarbeitung im Auftrag" dar, für dich a) einen Vertrag mit dem Anbieter brauche und die mir b) mein Vorgesetzter genehmigen wird. Da Dropbox aber in den USA ist und keinen Einblick in das Backoffice gewährt, dürfte ich hierfür eigentlich keine Genehmigung bekommen, oder? (siehe hierzu https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/ )
- Darf ich trotzdem Fotos bei Dropbox hochladen, wenn die Eltern hierzu explizit zustimmen? Darf mich also mit expliziter Einwilligung der Eltern gegen die Datenschutzbestimmungen meines Landes hinwegsetzen?
- Kann ich mir von den Eltern überhaupt eine pauschale Einwilligung für "alle Fotos" einholen, ohne dass die Eltern die Fotos gesehen haben? Es könnte ja durchaus sein, dass auf einem Foto ein Kind derart doof dargestellt ist, dass Eltern dieses Foto nicht veröffentlicht wissen wollen. (siehe hierzu https://www.ruv.de/ratgeber/el…erfotos-veroeffentlichung )
Letztlich mündet dies in der Frage, ob ich Fotos überhaupt irgendwie rechtssicher an die Eltern weitergeben darf.