Ich hab mal wieder eine organisatorische Frage.
Gesetzt den Fall, der Amtsarzt bescheinigt einem, dass man sich für das Beamtenverhältnis auf Probe eignet, dann beginnt das doch erst NACH der OBAS, oder?
Vorher ist man dann Beamter auf Widerruf?! Und warum das ganze eigentlich?
Jetzt meine eigentliche Frage;-): Ab wann muss bzw. sollte man dann von der GKV in die PKV wechseln.
Danke schon mal vorab!