Hallo zusammen!
Ein pikanter (aber natürlich nur theoretischer) Fall:
Vorgeschichte:
Eine (bay.) Schule ist ja an sich nicht geschäftsfähig, was bedeutet, dass eine Schule über keinerlei Bankkonten verfügen darf, auf dem etwaige Werbeeinnahmen des Schul-Jahresberichts, Finanzierung des Jahresberichts, Spenden von Dritten und andere Einnahmen zusammenlaufen. Einzig und allein ein sog. Schulfahrtenkonto ist gestattet, welches aber streng zweckgebunden (und auch nur kurzfristig) nur zur Abwicklung von Schüler-Ausflügen verwendet werden darf. Vorher genannte Einnahmen dürfen also nicht über das Schulfahrtenkonto laufen.
Der Königsweg aus dieser Misere ist ein sog. Förderverein, welcher nach dem Vereinsrecht und zum Wohle der Schule auch solche Gelder problemlos verwalten kann.
Problem:
Der Schulleiter verweigert nun aus persönlichen (nichtsachlichen) Gründen die Zusammenarbeit mit dem Förderverein.
Er gibt daraufhin einer Verwaltungsangestellten in seiner Schulkanzelei mündlich die dienstliche Anweisung, bspw. die Finanzierung des Drucks für den Schul-Jahresbericht über das Schulfahrtenkonto abzuwickeln, obwohl er sich der Tatsache der Illegalität dieses Vorgangs voll bewusst ist (nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter!").
Hinzu kommt noch, dass die Werbeeinnahmen des Jahresberichts ab einer bestimmten Höhe versteuert werden müssen. Aber auch diese Einnahmen möchte er (natürlich unversteuert) und wider besseren Wissens auf das Schulfahrtenkonto fließen lassen, was eigentlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen würde.
Fragen:
Vorweg: Ich bin mir voll bewusst, dass dieses Forum keine juristische Fragestellungen klären kann! Mir geht es eher um eine Einschätzung, wie andere in einer solchen Situation vorgehen würden, zumal es sich ja um einen hypothetischen Fall handelt!
- Angenommen, eine solche Sachlage wird offenkundig, inwieweit wird die Verwaltungsangestellte mit "straffällig", wenn sie die offenkundig illegalen Dienstanweisungen des Schulleiters zwar widerwillig aber dennoch dienstgehorsam ausführt?
- Kann ein dienstniederer Beamter der Schule, der diese Dienstanweisung in der Kanzelei zufällig mitbekommt, diese Anweisung eigenmächtig außer Kraft setzen, um die Verwaltungsangestellte vor Schaden zu bewahren oder hat er sogar die Pflicht dazu?
Tja, wie gesagt, ziemlich pikante Sache...
Danke für eure Einschätzung!
Grüße!
Byrial