Mobbing durch Schulleitung

  • Hallo Foristen,


    ich werde demnächst auf eigenen Wunsch an eine neue Schule versetzt. Grund: Mobbing und Schikane von Seiten der alten Schulleitung (ansonsten war alles gut, Kollegen und Schüler, mit allen guten Kontakt).


    Meine Frage: die Schulleitung versucht mir eigene Fehler als Schuld in die schuhe zu schieben und überlegt, die Akte meiner "Verfehlungen" (pillepalle) an die Bezirksregierung zu schicken. Falls sie das tut, wird diese Bezirksregierung die Angelegenehiet an die neue Bezirksregierung weiterleiten.


    Wie kann ich in diesem Fall eine Beschwerde gegen die alte SL lancieren ? Wäre eine beschwerde gegen die alte SL, geschickt an die alte Bezirksregierung, überhaupt wirksam, weil diese Bezirksregierung ja nicht mehr für mich zustänidg ist ?


    ich suche nicht unbedingt den Konflikt, aber wenn mich die SL kurz vor der Versetzung noch mit Schmutz bewirft, würde ich gerne endlich mal auspacken, was die ganze Zeit über gelaufen ist (und damit auch den an der alten Schule verbliebenen Kollegen helfen, die sich alle die Haare über die Sl raufen).


    Also: kann ich das noch, wenn ich einer anderen Bezirksregierung unterstehe, da ich dann schon an einer neuen schule bin ?


    ich hoffe, einer von euch weiß, wie das läuft. Danke im Voraus.

    Bildung ist nicht das Befüllen von Fässern, sondern das Entzünden von Flammen. (Heraklit)

  • Hallo C.B.


    zunächst könntest du den Personalrat einschalten (Landespersonalvertretungsgesetz NRW §64).


    Bezüglich der "Akte" wird es sich wohl um die Personalakte handeln? Dann solltest du das Landesbeamtengesetz (NRW) §86 ff studieren (wenn du verbeamtet bist).


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht an den/die Vorgesetzte(n) der/desjenigen, über den du dich beschwerst.
    Ob es nachteilige Auswirkungen hat, wenn du Anweisungen befolgt hast gegen die du hättest remonstrieren müssen, ist zumindest eine Überlegung wert.


    Ich zitiere mal nach http://www.tressel.de: "Denken Sie an das alte römische Sprichwort: "Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen!"


    Was das "angekündigte Nachtreten" soll ist mir nicht klar. Wenn du an der (jetzigen) Schule bleibst, hast du ein berechtigtes Interesse daran, die Verhältnisse dort zu ändern. Wenn du die Schule verlässt ist das auf dem Niveau von "Der hat gedroht meine Sandburg kaputt zu machen, deshalb drohe ich damit, seine Sandburg kaputt zu machen."

  • Hallo Nitram,


    die Schritte mit Personalrat sind bereits alle gelaufen, ich bin auch nicht verbeamtet, sondern nur angestellt.
    Es handelt sich um eine SL, die nicht nur mich, sondern viele Kollegen regelrecht schikaniert. Ich kann dem jetzt entkommen, muss aber damit rechnen, dass sie MIR noch nachtritt, indem sie noch am Tag vor meinem Weggang ihre vermeintliche Vergehensliste (es sind keine Vergehen, die irgend ein Gewicht hätten, wir reden hier von Kalibern wie: "Sie kam in die Vertretungsstunde XY 7 Minuten zu spät" etc. ) an die BZR weitergibt. Selbst wenn es zur BZR gelangt, werden die das mit Sicherheit nicht weiterverfolgen, weil es gar keine Substanz hat. Fakt ist die Schikane, die ich bereits ein Jahr hinter mir habe. Es geht mir ums Prinzip. Diese SL ist derart unmöglich, dass bei mir jetzt wirklich eine schmerzgrenze erreicht ist und ich mich meinerseits wehren werde bzw. mich über sie beschweren werde. ich lasse mich so nicht behandeln und ab sofort stehe ich auch nicht mehr unter ihrer Fuchtel.


    Meine Frage war: wenn ich die Schule wechsel und einer neuen BZR unterstehe, kann ich mich dann noch gegen die alte SL wehren, indem ich ihrer BZR einen Beschwerdebrief schicke ? Wird das dann überhaupt verfolgt oder eingestampft, weil ich dann ja zu einer neuen BZR gehöre. oder ist es so, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder so was auch verfolgt wird, wenn der Lehrer die Schule bereits gewechselt hat und einer anderen BZR untersteht. Es geht mir rein ums Formale.


    Und glaub mir: diese Sl hätte es verdient, dass man ihre Sandburg kaputt haut.

    Bildung ist nicht das Befüllen von Fässern, sondern das Entzünden von Flammen. (Heraklit)

  • "Es geht mir ums Prinzip."
    ... das Prinzip wird dir dafür ewig dankbar sein.


    "Meine Frage war: wenn ich die Schule wechsel und einer neuen BZR unterstehe, kann ich mich dann noch gegen die alte SL wehren, indem ich ihrer BZR einen Beschwerdebrief schicke ?"


    Wehren ist hier der falsche Begriff. Du kannst der SL mit einer Dienstaufsichtbeschwerde (auch dann noch) an den Karren fahren.
    Wehren kannst du dich gegen falsche/unwahre Eintragungen in deiner Personalakte (auch dann noch).
    Wenn du angestellt bist, tritt TV-L (West) §3 Satz 6 an Stelle von LBG §86:



    Zitat

    Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Sie können das Recht auf Einsicht auch durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen. Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. Die Beschäftigten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig
    werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen.

  • Danke für deine Antwort. Das heißt also, ich kann, auch wenn ich einer neuen BZR unterstehe, noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die alte SL einleiten ? Ich mache mir weniger Sorgen um meine Akte, denn es gibt sowieso ncihts Substantielles, was sie mir vorwerfen könnte. Das wird eh eingestampft, zumal ich einen super Draht zum Personalrat meiner alten Schule habe.
    Und ja, manchmal geht es ums Prinzip und auch um die armen Kollegen, die dieser SL immer noch unterstehen und die vielleicht durch meinen Einlass eine Steilvorlage für die nächsten Fälle bekommen. Den Kollegen trauere ich nämlich wirklich wirklich nach, alle klasse, super Zusammenhalt. Die können alle nicht mehr unter der SL, zig Versetzungsanträge, Krankenstand wie schon lange nicht mehr. Ich bin also nicht die einzige, die gerne was gegen die SL unternehmen würde. Es handelt sich auch nur um eine einzige Person, der rest der Mannschaft der SL ist erträglich, aber sie müssen mitlaufen mit dem Oberguru.

    Bildung ist nicht das Befüllen von Fässern, sondern das Entzünden von Flammen. (Heraklit)

Werbung