Beihilfeberechtigung studierender Kinder

  • Kurze Frage, finde es auf die schnelle nicht:


    Sind studierende Kinder ohne Einkommen weiterhin beihilfeberechtigt? Und was gibt man dann ab, wenn die Uni eine Bescheinigung der Krankenkasse haben möchte, dass man von der Pflicht befreit sei? Blicke d gerade nicht durch.

  • Solange du Kindergeld bekommst, ist das entsprechende Kind Beihilfeberechtigt (idR. also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Besteht ein 'eigener' Beihilfeanspruch über den Bezug von Waisengeld, dann solange.


    Die Uni möchte eine Bescheinigung, dass das Kind nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. Dazu einfach zum letzten gesetzlichen Versicherer gehen (oder falls es so einen nie gab, zur AOK) und dort Bescheid sagen (kann sein, dass die einen Versicherungsnachweis des Privatversicherers wollen, so genau erinnere ich mich nicht), die wissen dann schon, welches Formular sie für die Uni mitgeben müssen.

Werbung