Moin, bei uns im Kollegium kam die Frage auf, ob der Schulleiter bei der Verbeamtung auf Lebenszeit seine Besuche vorher anmelden muss, oder ob er auch ohne Ankündigung einfach in den Unterricht kommen und diese Stunde als Grundlage für seine Bewertung nehmen darf. Dieses ist nämlich nun bereits bei zwei Kollegen geschehen und die waren doch reichlich perplex. Es handelt sich übrigens um eine Schule in Schleswig-Holstein.
Liebe Grüße und herzlichen Dank schon einmal im Voraus..