Lehrer lehnt Vertretungsunterricht ab

  • Aber wenn ihr nicht eingesetzt werdet, gibt es dafür keine Minusstunde, oder?

    Bei uns werden generell keine Minus-/Plussstunden gezählt. Also für die Statistik wohl schon, aber es hat keine Bedeutung für uns Lehrkräfte.

  • Ähnlich ist es bei uns auch, aber es ist nicht explizit geregelt, da ich aber keine Freistunden mittendrin habe, kann ich eh nicht zur zusätzlichen Vertretungsstunde rangezogen werden, also warte ich die Stunde im Lehrerzimmer und mache oft noch Dinge für die Schule und dann kann es keine Minusstunden geben.

    Bei uns wäre das definitiv eine Minusstunde. Es geht hier ja lediglich um deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden. Ob du die Zeit genutzt hast, um deinen Unterricht vorzubereiten oder die Bibliothek zu sortieren etc, ist leider unerheblich.

  • deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden

    Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen.

    Genau so ist es und bei uns hat es auch noch keiner gewagt etwas Gegenteiliges behaupten zu wollen auch in NRW habe ich als Angestellter zumindest keine Minusstunde dabei, das sagt das Gesetz und das geht nun mal vor ;)


    Bei uns wäre das definitiv eine Minusstunde. Es geht hier ja lediglich um deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden. Ob du die Zeit genutzt hast, um deinen Unterricht vorzubereiten oder die Bibliothek zu sortieren etc, ist leider unerheblich.

    Nein, es darf keine Minusstunde sein, ja, was ich in der Zeit mache, ist unerheblich, ob ich schlafe, ein Buch lese oder vorbereite, solange ich auf Zuruf arbeiten könnte, darf es keine Minusstunde sein. Ich biete meine Arbeitskraft ja an und bin anwesend.

  • Ähnlich ist es bei uns auch, aber es ist nicht explizit geregelt, da ich aber keine Freistunden mittendrin habe, kann ich eh nicht zur zusätzlichen Vertretungsstunde rangezogen werden, also warte ich die Stunde im Lehrerzimmer und mache oft noch Dinge für die Schule und dann kann es keine Minusstunden geben.


    Zitat aus dem Infoblatt zur Mehrarbeit und zum nebenamtlichen Unterricht im Schuldienst (15.10.2010)


    "Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen
    Abwesenheit der Schüler, z. B. in folgenden Fällen:


    • bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis
    u.a.)
    • bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
    • bei Betriebspraktika,
    • bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien, bzw. am Tag der
    Zeugnisausgabe,
    • bei Störung des Dienstbetriebes (z.B. Unbenutzbarkeit von Klassenräumen,
    Ausfall der Heizung, Wasserrohrbruch und bei Verstößen von Schülern
    gegen die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht) sowie wegen
    noch nicht eingerichteter Eingangsklassen zu Beginn des Schuljahres,
    • bei vorzeitigem Unterrichtsfrei der Abschlussklassen,
    • bei der Schließung von Klassen aus gesundheitlichen Gründen.


    Pflichtstundenausfall ist in diesen Fällen dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen
    Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als Ist-Stunden),
    in
    dem die Lehrkraft anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung der Schulleitung
    zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird."

  • Wie schon geschrieben interessiert das Blatt überhaupt nicht, denn Gesetz geht vor, zumindest für Angestellte und die gehen ja auch keinen dienstlichen Tätigkeiten nach.
    Bei Hitzefrei z.B. dürfen wir die Schule auch nicht verlassen, sondern müssen Schüler betreuen (da verlässliche Halbtagsschule), also gibt es kein Hitzefrei ;)


    Achso und es ist auch damit nicht wirksamer, wenn es gegen das Arbeitsrecht verstößt, wenn man es auf Grundlage vom Beamtenrecht erstellt und runterschreibt, gilt auch für Angestellte Lehrkräfte.
    Aber das hat ja z.B. die GEW eh schon klar gestellt.


    Also nein, ich darf keine Minusstunde bekommen und ich bekomme sie auch sicherlich nicht, denn ich lasse mir dies nicht gefallen und so sieht es auch bei vielen meiner Kollegen aus.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen

    gilt das eigentlich für alle BL? Und wo steht das?

  • gilt das eigentlich für alle BL? Und wo steht das?

    Ja, das gilt für alle Bundesländer und steht im BGB:

    § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko
    Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.




    - Die Bestimmung gilt ganz grundsätzlich für Dienstverträge aller Art. Darunter fallen auch Arbeitsverträge. Was das Gesetz hier über die Vergütung sagt, gilt analog auch für das Aufschreiben von "Minusstunden", die ja dann unentgeltlich nachzuarbeiten wären.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • http://www.tresselt.de/download/MA-Verrechnung.pdf für NRW


    Komisch das alles,
    Hier steht was von Monat, woanders was von Woche, ihr schreibt hier unterschiedliches mit verschiedenen Erlassen.
    Wir sind doch Angestellte bzw. Beamte eines Landes.
    Gilt da Landesrecht oder Bundesrecht?

    Einmal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

  • Gilt da Landesrecht oder Bundesrecht?

    Für Beamte Landesrecht (soweit nicht Bundesgesetze entgegenstehen), für Angestellte Bundesrecht (BGB).

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich schrieb es oben bereits: Für Vollzeitkräfte gilt 1 Monat, für Teilzeitkräfte eine Woche. Immer noch geht es um Beamte.

    Wo hast du geschrieben, dass es nur um Beamte geht?!? Du sagst doch, bei euch hätte ich Minusstunden, also beziehst du das auch auf Angestellte.
    Es gilt immer Bundesrecht, wenn dort nicht eine Ausnahme durch die Länder möglich ist und das sehe ich hier auch nicht, wenn das BGB gilt.
    Anders ist es z.B. bei Urlaub, Elternzeit usw. da sind Beamten explizit ausgenommen.

  • Also wir sind in solchen Stunden anwesend und halten uns bereit.
    Minusstunden gibt es dafür natürlich keine, ich MUSS ja da sein.
    Wenn ich "Glück" habe kann ich dann Unterrichtsvorbereitung machen oder zieh ein paar Korrekturen durch, wenn ich "Pech" habe hab ich Vertretung. ;)

  • Aber wenn ihr nicht eingesetzt werdet, gibt es dafür keine Minusstunde, oder?

    WTF? Was ist denn das für eine Lehrerdenke?


    Wenn ich mich auf Wunsch des Arbeitgebers (hier: Schulleiters) zwangsweise irgendwo eine (Unterrichts-)Stunde lang aufhalte (und sei es das Lehrerzimmer), dann ich erwarte ich, auch wenn ich nicht eingesetzt werde, nicht nur keine Minusstunde, sondern eine Plusstunde, d.h. die Anrechnung auf das Deputat ("Vertretungsbereitschaft").


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ok, zu schnell gelesen.


    Aber die Tatsache, bei Nicht-Einsatz für Vertretungsunterricht in so einer Situation (Zwangsanwesenheit im Lehrerzimmer) überhaupt an die Möglichkeit einer Minusstunde zu denken, ..., darauf können echt nur Lehrer kommen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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