Hallo an alle.
Kurze Einleitung zum besseren Verständnis: Ich bin erst seit kurzer Zeit als st. SL eingesetzt und mir fehlt es in einigen Punkten noch in Sachen der Ausführung meiner Tätigkeit.
Folgendes ereignete sich und ich suche mir die Finger wund per google, um Antworten zu finden...bisher vergeblich.
Durch einen Fehler in meiner Vertretungsplanung habe ich leider einen Kollegen doppelt eingesetzt (6.Std). Ließe sich aber doch noch glücklich regeln (ohne klonen), denn eine meiner Kolleginnen hätte ohnehin eine Randstunde in der Klasse, die eben nicht da war (Wandertag) offen-so dachte ich mir,ich setze sie in diese Stunde ein.
Sie jedoch lehnte ab (was mich schon ....egal),mit der Begründung, sie habe nachmittags einen wichtigen Termin (nein, kein Facharzt), der es ihr nicht möglich macht,die eigentlich ohnehin in ihrer regulären Unterrichtszeit liegende Stunde zu übernehmen. Sie ging ja gestern noch davon aus,nur 5 Std. zu haben und zufälligerweise ergab sich gestern Nachmittag gaaaaanz kurzfristig dieser wichtige Termin. Alles ja möglich....Nur:
Da es sich um einen privaten Termin handelt, geht doch Dienstpflicht vor?!?! Oder liege ich da falsch?
Wann also kann ich als Schulleitung verlangen,dass sie die Vertretungsstunde auch kurzfristig (ich sagte ihr kurz vor der 1. Std Bescheid) zu übernehmen hat und ihren privaten Termin absagen soll????
Klar ist da menschlich gesehen immer ein Spielraum- aber bei dieser Kollegin ist es ein Dauerzustand und raubt auch den Kollegen ziemlich den Nerv. Nicht nur mir.
Mein Chef konnte mir aus dem Stehgreif leider keine Verordnungen oder Vorschriften nennen, die dies regeln....wer kann helfen?
P.S.: Sie hat durch Unterrichtsausfall durch Projekte etc. diesen Monat noch 4 Stunden offen....