Hallo zusammen,
muss man mit einem Teildebutat an allen Konferenzen teilnehmen?
Bundesland ist Baden-Württemberg.
Wie ist die rechtliche Lage?
Würde mich freuen, wenn jemand sein Wissen mit mir teilt.
Sonnige Grüße
Hallo zusammen,
muss man mit einem Teildebutat an allen Konferenzen teilnehmen?
Bundesland ist Baden-Württemberg.
Wie ist die rechtliche Lage?
Würde mich freuen, wenn jemand sein Wissen mit mir teilt.
Sonnige Grüße
Hallo,
ja, musst du. Auch wenn du kein volles Deputat unterrichtest. Bei Elternsprechtagen, Elternabenden, Info-Tagen, etc. musst du nur teilweise da sein. Aber bei Konferenzen schon. Rechtliche Quellen kann ich dir nicht nennen. Aber wir hatten die Diskussion erst und unser SL kennt sich in Rechtsfragen recht gut aus. Und das war seine Auskunft.
Grüße,
Mrs Pace
"Die Belange der Teilzeitbeschäftigten sind bei der Verteilung der außerunterrichtlichen Tätigkeiten zu berücksichtigen."
-> Verwaltungsvorschrift Teilzeit etc.
http://gelbe-sammlung.kultus-b…=F¶mfromHL=true#ivz16
Kommt sicher darauf an, wieviele Stunden man arbeitet und was man mit seinem Schulleiter vereinbart.
Hallo MIteinander,
mich interessiert ehrlich, wie sich Teilzeitbeschäftigte vorstellen, nur "teilweise" an Konferenzen teilzunehmen?
Die halbe Zeit, nur jede zweite Konferenz, nur an den Fachkonferenzen, nur an den interessanten Themen,...?
Sie haben ja auch stets volles und nicht anteiliges Stimmrecht bei allen Angelegenheiten und volle Mitbestimmungsrechte, also mögen sie m.A.n. an allen schulischen Terminen teilnehmen.
Insbesondere bei Elternsprechtagen stelle ich es mir schwierig vor, den Eltern plausibel zu machen, dass man als Teilzeitkraft nur anteilig an diesem Tag zur Verfügung steht und deshalb nur 13 der 27 Schüler einen termin bekommen bzw. jedes Gespräch nur 5 Minuten dauert statt 10.
Gruß!
§10 der Konferenzordnung lässt sich über die Teilnahmepflicht aus:
(1) Zur Teilnahme an den Gesamtlehrerkonferenzen, Klassenkonferenzen, [...] sind alle Lehrer [...] verpflichtet, die jeweils an der Schule, Klasse, Jahrgangsstufe bzw. innerhalb der betreffenden Abteilung [...] selbständig unterrichten.
Insbesondere bei Elternsprechtagen stelle ich es mir schwierig vor, den Eltern plausibel zu machen, dass man als Teilzeitkraft nur anteilig an diesem Tag zur Verfügung steht und deshalb nur 13 der 27 Schüler einen termin bekommen bzw. jedes Gespräch nur 5 Minuten dauert statt 10.
Wo ist das Problem? Bei uns sind Teilzeitkräfte an Sprechtagen eben nur die anteilige Zeit da. Das wird vorher entsprechend mitgeteilt. Natürlich geht das. Die haben ja auch weniger Schüler.
Wo ist das Problem? Bei uns sind Teilzeitkräfte an Sprechtagen eben nur die anteilige Zeit da. Das wird vorher entsprechend mitgeteilt. Natürlich geht das. Die haben ja auch weniger Schüler.
Das haben wir bei uns leider noch nicht durchgesetzt, werde ich aber das nächste Mal ansprechen, denn ich muss keine drei Stunden da hocken, dafür das mich drei Eltern sprechen wollen, weil ich eben nur in zwei Klassen unterrichte und das mit Nebenfächern.
Bei Konferenzen sind wir nur anteilig da, sprich, nicht immer alle Gesamtkonferenzen, Stufenkonferenzen nur vereinzelt, Fachkonferenzen eben auch weniger (hat ja meist auch weniger Fächer) usw.
Ich arbeite Teilzeit und habe daher auch weniger Schüler und damit weniger Aufwand bzw. Elterngespräche am Elternsprechtag. Problematischer ist es, wenn man Teilzeit arbeitet und die Eltern nicht zum Sprechtag kommen können, sondern unter der Woche kommen wollen. Da musste ich einer Mutter klar machen, dass ich nur 1x Woche nachmittags länger in der Schule bin und als Teilzeitangestellte nicht mehrere Stunden in der Schule auf sie warten werde.
Als Beamter hast du eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Zeitstunden. Es stehen dir 30 Tage Urlaub pro Jahr zu.
Ausgehend von diesen Basisdaten haben Ministeriale errechnet, dass ein Lehrer in Baden-Württemberg - falls er keinen Tag in den Ferien arbeitet - jede Deputatsstunde pro Woche für Unterricht, Gedspräche, Vor- und Nachbereitung, Konferenzen, Zwischenwege usw. mit dem Faktor 1,7 als Zeitstunden anzusetzen hat.
Bei einem Deputat von 28 UE ergeben sich daraus 47,6 Arbeitsstunden pro Woche - dafür hat man im Gegenzug Ferien.
Als Teilzeitkraft mit 14 UE sind das 23,8 Zeitstunden Dienst pro Woche.
Da gilt: Konferenz ist Dienst. Punkt.
Alias, und was ist, wenn du weniger als 14 Stunden arbeitest. Und was ist, wenn du bedingt durch viele Korrekturen, viel Abitur, schwierige eigene Klasse etc. über diese 23,8 Stunden kommst? Wer gibt dir dann den Ausgleich???
Alles anzeigenHallo MIteinander,
mich interessiert ehrlich, wie sich Teilzeitbeschäftigte vorstellen, nur "teilweise" an Konferenzen teilzunehmen?
Die halbe Zeit, nur jede zweite Konferenz, nur an den Fachkonferenzen, nur an den interessanten Themen,...?
Sie haben ja auch stets volles und nicht anteiliges Stimmrecht bei allen Angelegenheiten und volle Mitbestimmungsrechte, also mögen sie m.A.n. an allen schulischen Terminen teilnehmen.
Insbesondere bei Elternsprechtagen stelle ich es mir schwierig vor, den Eltern plausibel zu machen, dass man als Teilzeitkraft nur anteilig an diesem Tag zur Verfügung steht und deshalb nur 13 der 27 Schüler einen termin bekommen bzw. jedes Gespräch nur 5 Minuten dauert statt 10.
Gruß!
Ganz einfach:
Lehrerkonferenzen sehen bei uns so aus, dass dort ca. 120 Lehrer eingepfercht in einen Raum sitzen. Vorne steht die Schulleitung und referiert. Sagen darfst du nichts, zumindest ist es nicht erwünscht, weil es sonst die "Konferenz" unnötig in die Länge zieht. Abgestimmt wird nur auf der allerersten Lehrerkonferenz im Schuljahr. Da bin ich gerne dabei. Bei den meisten anderen LKs genügt es, das Protokoll zu lesen, 95 % der Infos könnte man eigentlich auch per Mail versenden. Ob ich da jetzt bei bin, oder nicht, spielt keine Rolle. Ich würde da eigentlich gerne nur zu jeder zweiten hingehen.
Bei Laufbahnkonferenzen würde es genügen, wenn mein Vollzeit arbeitender Co-Klassenlehrer das für mich mit leiten würde, ich würde dann nur zu den Zeugniskonferenzen erscheinen.
Bei Elternsprechtagen kann genauso gut mein Co-Klassenlehrer das mit übernehmen und ich bleibe nur die Hälfte der Zeit. Er kriegt von mir Infos zum Fach Englisch, mehr unterrichte ich nicht in der Klasse. Ansonsten habe ich nur Oberstufenunterricht, da kommen sowieso keine Eltern. Wer unbedingt mich wegen Englisch sprechen möchte, bekommt selbstverständlich einen Termin.
Bei schulinternen Fortbildungen, die Model-artig organisiert sind (unabhängig voneinander), könnte man genauso gut den Nachmittags-Teil weglassen.
Wenn einen die Schulleitung lassen würde........
Da gilt: Konferenz ist Dienst. Punkt.
Das halte ich so verkürzt auch für großen Quatsch.
Die Rechnung dahinter, die von Arbeitszeit ausgeht, macht aber natürlich Sinn. Dann ist es die Aufgabe des TZ-Kollegen gemeinsam mit der Schulleitung (und evtl. dem PR) dafür Sorge zu tragen, dass diese Arbeitszeit nicht überschritten wird. Ob das jetzt dadurch erreicht wird, dass man nicht zu allen Konferenzen geht oder ob man an anderer Stelle deutlich (!) entlastet wird, hängt dann davon ab, wie man sich einigt.
Natürlich ist es sinnvoll, diese Diskussion nicht für jeden Einzelfall neu zu führen. Da muss ein klares TZ-Konzept her, in dem das deutlich geregelt ist. Und da gibt es tatsächlich Varianten, die es ermöglichen, bestimmte Konferenzen auszusparen.
Ich persönlich habe ein Problem damit, wenn TZ-Kollegen v.a. dort vehement auftreten, wo das ganze Kollegium die Folgen tragen muss (Stundenplan etc.), wenn das an dieser Stelle nur fordernd und nicht kompromissbereit geschieht. Diese Diskussion hatten wir hier auch schon mehr als einmal. Aber dennoch ist es ja kein Geheimnis, dass TZler tendenziell deutlich schlechter gestellt sind und im Verhältnis deutlich mehr Mehrarbeit leisten als Vollzeitkräfte. Da kann man vor allem in solchen Bereichen, wo dies nicht auf dem Rücken anderer Kollegen geschieht, ganz klar für Entlastung sorgen.
Hallo,
grundsätzlich ist die Teilnahme an Konferenzen Pflicht. Eine teilweise Teilnahme ist nicht möglich und auch problematisch, da dies ja zu einer Beschneidung von Rechten führen könnte. Allerdings sind nach einem Urteil des BVerwG Teilzeitkräfte bei allen dienstlichen Tätigkeiten entsprechend ihrer Quote zu entlasten. Ist eine teilweise Teilnahme nicht möglich, so ist eine andere Entlastung zu gewähren.
Das Urteil ist noch relativ neu und das Verfahren wurde auch zur Neuentscheidung an das OVG Lüneburg zurücküberwiesen, so dass zu den Details, wie das ganze zu regeln ist noch kein Urteil vorliegt. Ich denke sobald das Urteil des OVG Lüneburg vorliegt, wird diese Frage nochmal aktuell werden und auch eine SL müssen wohl ihre Denkweise überdenken.
Alles anzeigenHallo,
grundsätzlich ist die Teilnahme an Konferenzen Pflicht. Eine teilweise Teilnahme ist nicht möglich und auch problematisch, da dies ja zu einer Beschneidung von Rechten führen könnte. Allerdings sind nach einem Urteil des BVerwG Teilzeitkräfte bei allen dienstlichen Tätigkeiten entsprechend ihrer Quote zu entlasten. Ist eine teilweise Teilnahme nicht möglich, so ist eine andere Entlastung zu gewähren.
Das Urteil ist noch relativ neu und das Verfahren wurde auch zur Neuentscheidung an das OVG Lüneburg zurücküberwiesen, so dass zu den Details, wie das ganze zu regeln ist noch kein Urteil vorliegt. Ich denke sobald das Urteil des OVG Lüneburg vorliegt, wird diese Frage nochmal aktuell werden und auch eine SL müssen wohl ihre Denkweise überdenken.
Grundsätzlich ist deine Aussage falsch, denn dies mag in deinem Bundesland so sein, hier z.B. ist es eben nicht Pflicht bzw. gut teilbar.
Es geht mir persönlich vorrangig nicht um die GLKs, da sehe ich Teilungsversuche auch schwierig, aber ich fühle mich benachteiligt, wenn ich als Teilzeitkraft beim Sporttag ganztägig anwesend sein soll, oder von morgens bis nachmittags beim Ausflugtag Aufsicht führen soll.
Pädagogische Tage von 8 bis 17 Uhr...
Solche Dinge nerven mich.
Oder, wenn auch OT, dass ich drei Deutschdeputate bekomme.
Es hat Gründe, warum ich Teilzeit arbeite und im Alltag merke ich, dass ich im Endeffekt 50% Sold bekomme, aber weit mehr als 50% arbeite.
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