Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der amtsärztlichen Untersuchung und der damit verbunden Verbeamtung.
Leider habe ich seit geraumer Zeit mit Bluthochdruck zu kämpfen, der trotz Medikamente immer mal wieder zu hoch ist (Schweregrad 1).
Nun mache ich mir deswegen Sorgen, in der Untersuchung durchzufallen.
Ich habe gelesen, dass seit 2013 neues Recht gilt. Man darf nur von der Verbeamtung ausgeschlossen werden, wenn man mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" vor der Pensionierung berufsunfähig werden könnte.
Doch wie genau definiert der Staat "überwiegend"? Bluthochdruck lässt das Risiko für schwerwiegende medizinische Ereignisse wie Herzinfarkt und Schlaganfall nicht ganz unerheblich steigen. Die Chance, dass ich gesund bleibe, ist trotzdem sehr viel größer. Zumal es sich ja auch hierbei nur um eine leichte Form des Bluthochdrucks handelt (was übrigens jeder Dritte in Deutschland hat).
Hat hier irgendjemand Erfahrungen zu diesem Thema? Ich bin gerade echt bedrückt deswegen.
Ich wäre sehr um ein paar Antworten dankbar.
Liebe Grüße
Der Weltaal