Hallo Conni, ich habe dir ein pn geschickt (wegen Abschweifung und so...)
Bewerbung auf Rektorenstelle Berlin (1.-6. Klasse) aus NRW kommend (1.-4. Klasse)
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Mir hat das Ganze keine Ruhe gelassen und ich habe deswegen ein paar Euro investiert und von einem Anwalt folgende Antwort erhalten:
"Ich gehe davon aus, dass dieses nicht zum Problem werden dürfte - im Einzelnen:
Beamte aus anderen Ländern können sich entweder über das sog. Ländertauschverfahren der KMK oder über das normale Einstellungsverfahren in Berlin unter Beibehaltung des Beamtenstatus bewerben.
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie für den jeweiligen Bewerbungsschluss eine aktuelle Freigabeerklärung oder den Nachweis einer fristgemäßen Beendigung des derzeitigen Beamtenverhältnisses in NRW vorlegen.
Die Übernahme der verbeamteten Lehrkräfte in den Berliner Schuldienst erfolgt ab
01.08.2014 nur dann im Wege der Versetzung (Fortsetzung des Beamtenverhältnisses),
wenn das Beamtenverhältnis einschließlich des Beamtenverhältnisses auf Probe seit mindestens 5 Jahren besteht, was erfüllt wäre bei Ihnen.Ein Einstellungsanspruch unterliegt ansonsten aber dem Beurteilungsspielraum der Einstellungsbehörde, da die Eignung des Bewerbers zu prüfen ist.
Ansonsten ist aber seit dem KMK-Beschlüssen von 2014 das Verfahren und die Voraussetzungen einfacher geworden.
Die Länder haben sich darauf geeinigt, Lehrerexamen wechselseitig anzuerkennen, gleich aus welchen Bundesland der Lehrer kommt. Die zweite Staatsprüfung für die Primarstufe haben Sie ja. "Mag ja für den ein oder anderen interessant sein ...
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Mir hat das Ganze keine Ruhe gelassen und ich habe deswegen ein paar Euro investiert und von einem Anwalt folgende Antwort erhalten:
"Ich gehe davon aus, dass dieses nicht zum Problem werden dürfte - im Einzelnen:
Beamte aus anderen Ländern können sich entweder über das sog. Ländertauschverfahren der KMK oder über das normale Einstellungsverfahren in Berlin unter Beibehaltung des Beamtenstatus bewerben.
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie für den jeweiligen Bewerbungsschluss eine aktuelle Freigabeerklärung oder den Nachweis einer fristgemäßen Beendigung des derzeitigen Beamtenverhältnisses in NRW vorlegen.
Die Übernahme der verbeamteten Lehrkräfte in den Berliner Schuldienst erfolgt ab
01.08.2014 nur dann im Wege der Versetzung (Fortsetzung des Beamtenverhältnisses),
wenn das Beamtenverhältnis einschließlich des Beamtenverhältnisses auf Probe seit mindestens 5 Jahren besteht, was erfüllt wäre bei Ihnen.Ein Einstellungsanspruch unterliegt ansonsten aber dem Beurteilungsspielraum der Einstellungsbehörde, da die Eignung des Bewerbers zu prüfen ist.
Ansonsten ist aber seit dem KMK-Beschlüssen von 2014 das Verfahren und die Voraussetzungen einfacher geworden.
Die Länder haben sich darauf geeinigt, Lehrerexamen wechselseitig anzuerkennen, gleich aus welchen Bundesland der Lehrer kommt. Die zweite Staatsprüfung für die Primarstufe haben Sie ja. "Mag ja für den ein oder anderen interessant sein ...
...aber ist es auch interessant für Dich?
Dass die Übernahme in irgendeiner Form möglich ist, war ja eigentlich schon geklärt - aber Dich interessiert doch die Möglichkeit einer Anerkennung Deiner bisherigen Tätigkeiten für eine Funktionsstellenbewerbung. Konnte der Anwalt auch dazu was Schlaues berichten??
Schließe mich allerdings den vorigen Beiträgen an: beim derzeitigen Schulleitermangel in BE kann ich mir nicht vorstellen, dass die sich das auf Dauer entgehen lassen
Willkommen und viel Erfolg
t.t.
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