Hallo zusammen!
Ich bin mehrere Jahre Rektor an einer Grundschule in NRW gewesen und arbeite nun seit 8 Jahren an einer Auslandsschule als Grundschulleiter. Nach meiner Rückkehr in den deutschen Schuldienst im Februar 2017 möchte ich nach Berlin wechseln , in dem ich mich dort direkt auf eine Rektorenstelle an einer Grundschule bewerbe. Damit falle ich aus dem normalen Tauschverfahren raus und brauche nur ein Freigabe aus NRW.
Ich bin in NRW allerdings nicht als Grund-/Hauptschullehrer sondern "nur" als Grundschullehrer ausgebildet worden. Bekanntlich geht die Grundschule in NRW von der ersten bis zur vierten Klasse, in Berlin von der ersten bis zur sechsten Klasse. Bisher konnte man mir (selbst bei Schulamt) noch nicht beantworten, ob das möglicherweise ein formales Problem darstellt, das die erfolgreiche Bewerbung verhindert.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit oder kennt Präzedenzfälle?
Viele Grüße
Jens