Freistellung von SuS für Katastrophenschutz

  • Hallo!


    Ehrenamtlich leite ich eine Katastrophenschutzeinheit. Ende letzten Jahres musste diese auf Anordnung des Innenministeriums (via untere Katastrophenschutzebhörde) im Rahmen der Flüchtlingsproblematik tätig werden.


    Einige Helfer dieser Einheit sind Arbeitnehmer, andere noch Schüler. In allen Fällen lief die (gesetzlich vorgeschriebene) Freistelleung von ihrer Tätigkeit ohne Probleme. Da diese Tätigkeit für den Helfer keinerlei Nachteile bringe soll, wurde z.B. bei den Schülern auch kein Fehltag gewertet. Dies ist eigentlich die übliche Verfahrensweise. In der Vergangenheit wurden u.a. bei Studenten sogar Fristen verlänert und Nachschreibetermine für Klausuren angeboten etc..


    Jetzt ist Anfang der Woche ein Helfer (Schüler Technikerschule) auf mich zugekommen. Aufgrund der im Schnitt hohen Fehlzeiten seiner gesamten Klasse wurden durch die SL die Zügel angezogen (scheint den Beschreibungen nach mehr als gerechtfertigt). Dabei sind dessen 6 Einsatztage für den KatS wirder auf den Tisch gekommen. Nach (angeblicher) Rücksprache mit dem Schulamt erkennt die SL dies nur noch als entschuldigte Fehltage an. Dies hat für den Schüler zur Folge, dass er bei eventuellen Krankheitstagen die wohl vorhandene Fehlzeitengrenze leicht überschreiten könnte und somit der Schule verwiesen werden könnte. Ein Umstand, der ihn verständlicherweise nicht begeistert.


    Aus dem Bauch konnte ich ihm bisher nur den persönlichen Rat geben Widerspruch gegen das Zeugnis einzulegen und, falls man diesem nicht abhelfen möchte, das Verwaltungsgericht zu bemühen.


    Seit gestern versuche ich parallel den besagten SL bzw. den Justiziar des Schulamtes zu erreichen, dies war jedoch bisher erfolglos. Zudem befürchte ich, dass vernumpft da nicht weiterhilft. Probleme mit Arbeitgebern war ich ja aus der Vergangenheit durchaus gewohnt (und die ließen sich normalerweise lösen), in diesem Fall sitze ich natürlich ein wenig zwischen den Stühlen. Irgendwelche Vorschläge aus der Runde?

  • Naja, wieso sollten es keine entschuldigten Fehltage sein? Ist doch bei normalen Beurlaubungen auch so.
    Falls es ein Gesetz gibt, dass das den Katastrophenschutz da besonders bevorzugt, dann legt der Schüler es dem Schulleiter im Zweifelsfall vor.


    Wegen 6 beurlaubten Tagen bekommt der Schüler sicher keine Probleme. Da müssen schon andere massive Versäumnisse vorliegen.

  • Falls es ein Gesetz gibt, dass das den Katastrophenschutz da besonders bevorzugt, dann legt der Schüler es dem Schulleiter im Zweifelsfall vor.

    Er hat ihm das HBKG bereits vorgelegt. Da Schüler jedoch nicht explizit benannt sind erkennt es die SL nicht an.


    Wegen 6 beurlaubten Tagen bekommt der Schüler sicher keine Probleme.

    Stimmt, die Grenze liegt höher. Nur wird der Schüler eindeutig im Gegensatz zu anderen SuS benachteiligt, da er demnach für eine geringere Anzahl selbst zu vertretender Fehlzeiten vom Ausschluss bedroht wäre.

  • Ungünstig für den Schüler kann so ein Zeugnis mit "vielen" Fehltagen auch werden, wenn er das bei Bewerbungen vorlegt (da entscheidet sich ein zukünftiger Chef vielleicht eher für den "zuverlässigeren" Bewerber...)


    Gab es früher eine andere Handhabung an der Schule (ich meine das herauszulesen)? Ist die Regelung nun im Nachhinein und ohne vorherige Ankündigung geändert worden? Dann könnte das ein Ansatzpunkt sein. (Es gibt zwar keine "Gleichheit im Unrecht", aber wenn es hier keine klare gesetzliche Regelung gibt, sollte die Auslegung nicht hinterher geändert werden.)


    Noch ein Gedanke: In Niedersachsen können Schüler mit dem Zeugnis auch eine zusätzliche Anerkennung für außerschulisches ehrenamtliches Engagement erhalten. Vielleicht gibt es etwas ähnliches in Hessen? Dann evtl. einfach den Spieß umdrehen & sich das mit dem Zeugnis würdigen lassen...

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