Hallo,
ich habe an einer Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein, als fachfremder Deutschlehrer, die S der 10. Klasse geprüft, bzw. die Arbeitshefte korrigiert. Nun soll ich wohl auch noch einige mdl. Prüfungen abnehmen. Ist dieses rechtlich überhaupt zulässig oder könnten Eltern die Ergebnisse juristisch anfechten?