Arbeitsanweisung im Mutterschutz erhalten

  • Ich bin gerade reichlich sprachlos: Meine Frau ist 3Wochen vor der Entbindung (und damit im Mutterschutz) und hat heute die Anfrage erhalten, ob sie bitte bis Freitag für 90 Kinder die Amkreuzzeugnisse im Fach Religion ausfüllen kann. Da drum gebeten wurde, dies bis Freitag fertig zu haben, kann man das durchaus als Anweisung verstehen. Meine Frau hatte die Gruppen zwar für 8 Wochen im Unterricht, aber vor dem Mutterschutz war nie die Rede davon, dass sie Zeugnisse schreiben soll.


    Liege ich jetzt vollkommen falsch damit, dass das ein absolutes no-go-Verhalten ist? Meine Frau ist reichlich bedient, weil sie auch einfach körperlich nicht mehr in der Lage ist sich mehrere Stunden an den PC zu setzen.

  • Das Bundesministerium schreibt: "Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden."


    Nur nach der Geburt besteht das Verbot, selbst wenn die Mutter arbiten wollte. Vor der Geburt entscheidet sie das selbst, der Chef darf keine Arbeit aufzwingen.


    Es reicht also ein Schreiben: "nö, will ich nicht" oder gar keine Antwort.

  • Einfach sagen, sie kann es nicht mehr und dann sollte gut sein.


    Wobei ich alleine diese Anfrage zu so einem Zeitpunkt schon unmöglich finde, wenn sie für so etwas noch in der Lage wäre und gewillt, hätte sie wohl von sich aus gesagt, sie arbeitet noch.

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