Wie viel Pause steht einer Lehrkraft zu? Dienstantritt eine Viertelstunde vor dem offenen Anfang?

  • Hallo,
    ich habe zwei Fragen:


    -Wie viel Pause am Tag steht einer Lehrkraft zu? Ich finde dazu irgendwie nichts, weiß aber auch nicht, wo ich dazu nachlesen kann. Wer kann mir weiterhelfen?


    -An unserer Sekundarschule gibt es (leider) den offenen Anfang. Statt um 7.45 den Unterricht zu beginnen, muss man dann schon um 7.30 in der Klasse sein und die Schüler/innen, die möchten, im Klassenraum beaufsichtigen. Die Aufsicht im Klassenaum (offener Anfang) zählt bei uns als Pausenaufsicht, dadurch gibt es natürlich viel mehr Aufsichten zu verteilen…Jetzt soll man aber schon um 7.15 in der Schule sein, da Dienstbeginn eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn ist. Der tatsächliche Unterricht beginnt ja nun erst um 7.45. Als Unterrichtsstunde wird der offene Anfang nicht gewertet. Darf der Schulleiter anordnen, dass man nochmals eine Viertelstunde eher den Dienst antreten soll- um 7.15 Uhr?


    Für viele Lehrerinnen mit Kindern schafft das Probleme. Zur Grundschule vor Ort z.B. schicken einige hier ihre Kinder um 7.10/7.15 aus dem Haus, um hinzulaufen - sie sind um 7.30 am Schulhof und es gibt ab dieser Uhrzeit dort eine Betreuung durch die OGS bevor der Unterricht anfängt. Zwei Kolleginnen haben ihre Kinder in einer benachbarten Kita, dort können sie ihre Kinder um 7.30 abgeben. Sie waren bisher dann immer so um 7.35 in der Schule, auch schon im Grunde 5 Minuten zu spät. Meine Kinder (weiterführende Schule) verlassen um 7.00 mit mir das Haus, wenn ich zur ersten Stunde hin muss, das finde ich z.B. ganz angenehm, da ich weiß, sie sind pünktlich losgekommen und ich weiß, dass unsere Haustür wirklich abgeschlossen ist. Mit dem offenen Anfang bekomme ich das so nicht mehr hin.


    Vielen Dank!

  • Zur ersten Frage:
    Eine Angabe von Status und Bundesland wäre hilfreich...

    Für Beamte in Rheinland-Pfalz sind die Regelungen in der Arbeitszeitverordnung RLP in §6 zu finden.
    Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden.
    (Weiteres im Link nachlesen).

    Gruß
    Nitram

    In NRW entsprechend, Arbeitszeitverordnung NRW §4.


    Beitrag gestrichen, da sachlich falsch.
    (Siehe Beitrag von Kodi weiter unten.)


    2 Mal editiert, zuletzt von Nitram () aus folgendem Grund: 1) Bundesland überlesen 2) Sachlich falsch

  • Jetzt soll man aber schon um 7.15 in der Schule sein, da Dienstbeginn eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn ist. Der tatsächliche Unterricht beginnt ja nun erst um 7.45. Als Unterrichtsstunde wird der offene Anfang nicht gewertet. Darf der Schulleiter anordnen, dass man nochmals eine Viertelstunde eher den Dienst antreten soll- um 7.15 Uhr?

    Also "Unterricht" ist für Lehrer ein klar definierter Rechtbegriff. Der orientiert sich nämlich an dem Unterrichtsdeputat, dass ihr abzuleisten hat. Und wenn der "Dienstbeginn" eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn ist, dann fängt euer Dienst um 07:30 an und nicht um 07:15. Wenn ihr um 07:15 kommen müsst, dann fängt euer Unterricht um 07:30 an und die Viertelstunde von 07:30 bis 07:45 muss auf euer Untterichtsdeputat angerechnet werden (was pro Woche immerhin 1,67 Untterichtsstunden entspricht, wenn ihr jeden Tag um 07:15 da sein müsst).


    Also entweder ist die Zeit von 07:30 bis 07:45 Aufsicht, dann müsst ihr erst um 07:30 da sein, oder es ist Unterricht, dann müsst ihr in der Tat um 07:15 da sein, dann MUSS euch diese Viertelstunde aber auf das Unterrichtsdeputat angerechnet werden.


    Die Arbeitszeitverordnung für Lehrer kann nicht durch einen Schulleiter außer Kraft gesetzt werden. Das kann auch keine Konferenz und auch kein Personalrat im Einvernehmen mit der Schulleitung. Das sind nämlich individuelle Rechte.


    Lasst euch nicht über den Tisch ziehen!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Nur leicht o.t.: Schon der pädagogisch auch so wertvolle "Offene Anfang" ist unbezahlte Mehrarbeit von 75 Minuten pro Woche. Das muss man sich bewusst machen, wenn man als Kollegium einem solchen (verbindlichen) Konzept zustimmt. Aber wenn ich dann nochmal 15 Minuten vor dem OA an der Schule antanzen müsste, da würde ich sofort den Personalrat einschalten.


    Ich würde den Offene Anfang nur machen, wenn der innerhalb der ersten Stunde liegt, also die erste Viertelstunde der ersten Schulstunde ersetzt. Zum Glück arbeite ich an einer Schule, die diese Entscheidung den einzelnen Kolleginnen überlässt.
    L.G. Pia

  • Danke schon mal für die Infos.


    Ich und auch andere der Kolleginnen haben übrigens nicht für den offenen Anfang gestimmt. Da ich selbst Teilzeit arbeite, bin ich nicht so stark davon betroffen wie die Vollzeitkräfte. Trotzdem interessiert es mich, da ich auch mit im Lehrerrat bin und es mich ärgert, wie mit unserer Zeit umgegangen wird!


    Zu dem offenen Anfang kommt ja nochmals die Viertelstunde, die wir vor diesem offenen Anfang da sein sollen! Also statt 7.30 Dienstantritt ist der Dienstantritt um 7.15...

  • Nur leicht o.t.: Schon der pädagogisch auch so wertvolle "Offene Anfang" ist unbezahlte Mehrarbeit von 75 Minuten pro Woche. Das muss man sich bewusst machen, wenn man als Kollegium einem solchen (verbindlichen) Konzept zustimmt. Aber wenn ich dann nochmal 15 Minuten vor dem OA an der Schule antanzen müsste, da würde ich sofort den Personalrat einschalten.


    Ich würde den Offene Anfang nur machen, wenn der innerhalb der ersten Stunde liegt, also die erste Viertelstunde der ersten Schulstunde ersetzt. Zum Glück arbeite ich an einer Schule, die diese Entscheidung den einzelnen Kolleginnen überlässt.
    L.G. Pia

    Sehe ich genau so!


    Ich würde dir empfehlen, dass du dich an deinen Personalrat wendest und nur mal die rechtliche Grundlage abfragst. Meistens hilft es schon, wenn man der SL freundlich mitteilt, dass sie sich gerade in einem Grenzgebiet aufhält. Es kann doch nicht möglich sein, dass die GK darüber entscheidet, ob ich freiwillig unbezahlte Mehrarbeit mache.... Die Regelung zu regelmäßiger Mehrarbeit ist in der BASS explizit geregelt.


    Du bist dazu verpflichtet, vor deinem Unterrichtsantritt den schulinternen Organisationsplan aufzusuchen. Dort sollten alle wichtigen Dokumente für den fließenden Schultag ausgehängt sein: Vertretungsplan, Veranstaltungen, gesperrte Räume, Infos für Fachschaften, krank gemeldete Kinder... Hier besitzt du eine Holschuld. Die SL gewährleistet diese häufig, indem sie einen Dienstantritt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn verordnet. Ob das rechtens ist, hab ich allerdings noch nicht rausfinden können (betrifft mich zum Glück nicht). Wo ist denn dann die Grenze? 10 Minuten? 20? 30?


    Ich bin sehr gespannt...

  • Hallo!
    An allen Grundschule, an denen ich bisher gearbeitet habe, war man verpflichtet, eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer zu sein und hatte ab da Aufsichtspflicht - nennt sich bei uns Vorviertelstunde. Diese Zeit - genauso wie die Zeit, die ich zu Vor- und Nachbereitung in der Schule verbringe - zähle ich natürlich zu meiner Wochenarbeitszeit. Ich plane und verteile meine Arbeit immer ungefähr so, dass ich im Jahresmittel auf eine 40-Stunden-Woche komme. Und natürlich zählen für mich dann diese 75 Minuten pro Woche auch dazu. Dann kann ich halt 75 Minuten pro Woche weniger korrigieren oder vorbereiten oder Zusatzaufgaben übernehmen.

  • Hallo!
    An allen Grundschule, an denen ich bisher gearbeitet habe, war man verpflichtet, eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer zu sein und hatte ab da Aufsichtspflicht - nennt sich bei uns Vorviertelstunde.

    Nur weil alle es so machen, heißt das noch lange nicht, dass es rechtens ist.
    Ich weiß nicht wie das in Bayern aber in Hessen gibt es keine Vorviertelstunde, auch wenn es an vielen Schulen so praktiziert wird.



    Diese Zeit - genauso wie die Zeit, die ich zu Vor- und Nachbereitung in der Schule verbringe - zähle ich natürlich zu meiner Wochenarbeitszeit. Ich plane und verteile meine Arbeit immer ungefähr so, dass ich im Jahresmittel auf eine 40-Stunden-Woche komme. Und natürlich zählen für mich dann diese 75 Minuten pro Woche auch dazu. Dann kann ich halt 75 Minuten pro Woche weniger korrigieren oder vorbereiten oder Zusatzaufgaben übernehmen.

    Ist natürlich eine Möglichkeit für sich persönlich eine Lösung zu finden.
    Ich bin aber eher eine Freindin des offenen Wegs.
    :skeptisch: Manche SL muss erst mal erzogen werden.



    PS: weiß immer noch nicht wie ich einzelne Abschnitte zitiere, ohne den Rest mühsam weg zu löschen. ?( Weiß da jemand Bescheid?

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