Ist die (zwangsweise) Mitarbeit in einer KITA, die von einer Elterninitiative geführt wird, eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
In solchen Kitas übernimmt man ja obligatorisch abzuleistende Stunden der Mitarbeit (z.B. Mitarbeit in der Betreuung), aus denen man sich u.U. auch "rauskaufen" kann. Spitzfindig könnte man also behaupten, diese Tätigkeit ist kein Ehrenamt, sondern wird vergütet.
Daher frage ich mich, ob diese Mitarbeit eine Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsveordnung ist und damit genehmigungspflichtig.