verzögerte Steuererklärung

  • Wenn das so stimmt und auch für uns Lehrer zutrifft, klingt das so, als zahle sich (temporäre) Faulheit endlich mal aus

    Das ist richtig, wer allerdings z.B. gleichzeitig einen Immobilienkredit laufen hat, sollte die Rückzahlung eher für eine Sondertilgung nutzen.

  • Das stimmt nach wie vor und ist ein alter Hut. Grundbedingung dabei ist, dass man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Damit fallen alle heraus, die z.B. Ehegatten mit Steuerklassen ungleich IV/IV sind, zusätzliche Freibeträge eingetragen worden, weitere Einkünfte vorliegen (Nebentätigkeit, Elterngeld, Kapitalerträge etc.) usw.


    Man sollte für sich also zunächst sehr genau prüfen, ob man nicht doch verpflichtet war, eine Erklärung abzugeben. Falls ja, sollte man das zügig tun, da seit diesem Jahr Verzögerungen mit 25€/Monat sanktioniert werden können. Falls nein, kann sich das Warten tatsächlich lohnen. Aber Achtung:die angesprochenen 6% Verzinsung werden erst nach 15 Monaten überhaupt gezahlt (vorher 0%). Und diese Verzinsung wird auch auf Steuernachzahlungen fällig...man sollte sich also zudem sicher sein, eine Erstattung zu bekommen ;)

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