Rechliche Lage Meldung von Parasiten

  • Hallo!


    In NRW geht ja derzeit die Krätze rum. Nun habe ich mitbekommen, dass in einer Schule die Krätze ausgebrochen ist und die Schule die Eltern am Tag nach der Feststellung informiert hat. Nun drehen die Eltern völlig durch, da nicht direkt und unverzüglich gemeldet wurde (Vertuschung etc...). Ich sehe diese Meldepflicht jedoch nur dem Gesundheitsamt gegenüber. Deswegen nun meine rechtliche Frage: Sind Schulen überhaupt dazu verpflichtet, den Ausbruch von Parasiten den Eltern zu melden?


    LG

  • Wir hatten neulich zwei Fälle von Krätze an unserer Schule.
    Ich habe umgehend das Gesundheitsamt informiert und nachgefragt, wie zu verfahren sei.
    Meldepflicht an die Eltern bestünde erst ab fünf befallenen Personen, vorher ginge man von Einzelfällen aus.
    So lautete die Auskunft des hiesigen Leiters des Gesundheitsamtes.
    Wir haben uns danach gerichtet.


    Herzliche Grüße
    strubbelsuse

  • Das Gesundheitsamt kann die Information anordnen.


    Infektionsschutzgesetz, §34
    "(8) Das Gesundheitsamt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung anordnen, dass das Auftreten einer Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes ohne Hinweis auf die Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird."


    Mag sein, dass ein Gesundheitsamt daraus "ab 5" macht.


    Gruß
    Nitram



    (Jetzt könnte man sich die Frage stelle, ob die Bekanntgabe des Auftretens ohne eine Anordnung des Gesundheitsamtes zulässig ist...)

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