Moin,
ich häng mich mal kurz hier rein.
Ab wann muss eine Krankmeldung vorgelegt werden?
Wenn ich folgenden Auszug richtig verstehe, am 4. Tag.
"Dauert die Erkrankung des Beschäftigten länger als drei Tage an, ist dieser verpflichtet dem Arbeitgeber, am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen."
Sehe ich das richtig?
In der Schule wurde mir letztens gesagt, ab dem 3. Tag wäre gesetzlich vorgeschrieben eine Krankmeldung vorzulegen.