Krankheit vor dem Wochenende - fehlende Krankmeldung und Konsequenzen

  • Genau so ist es.
    Hat eigentlich jemand ne Ahnung warum da zwischen Beamten und Angestellten bzgl. Werk-Kalendertage unterschieden wurde?


    Nur mal aus Interesse gefragt

    Bei Angestellten werden die Kalendertage gezählt, da das Ende der Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber nach einer bestimmten Anzahl von Kalendertagen erfolgt, beispielsweise auch abhängig davon ob es sich um dieselbe Krankheit handelt und noch anderem Krams. Nach dieser Anzahl von Kalendertagen -also nicht Werktagen- springt die Krankenkasse ein (evtl. auch Unfallkasse), der AG zahlt das Entgelt nicht weiter. Bei Beamten ist das anders - da "zählen" im Höchstfall die Werktag die sie krank waren (aber ist nur in sehr seltenen Fällen überhaupt relevant).

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Ein Gesundmelden ist nicht notwendig.

    Es wurde doch behauptet, Angestellte müssten ein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie länger als 3 Kalendertage krank sind. Wer also Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag krank wäre, der wäre dann 4 Kalendertage krank und bräuchte ein Attest.


    Nun stellt sich die Frage, woher der Arbeitgeber denn überhaupt wissen und vorallem wie er nachweisen will, dass man auch am Samstag und Sonntag krank war, obwohl man sich nur für Donnerstag und Freitag krankgemeldet hat.


    Das kann der Arbeitgeber nicht. Wenn der Angestellte sich für zwei Kalendertage krankgemeldet hat, dann war er eben zwei Kalendertage krank. Der Arbeitgeber kann da nicht einfach unterstellen, der Angestellte sich aber auch Samstag und Sonntag krank gewesen, obwohl das überhaupt nicht stimmt.


    Wenn der Arbeitgeber von Angestellten ausdrücklich eine Gesundmeldung verlangen würde, dann müsste er den Angestellten auch die Möglichkeit bieten sich am Samstag oder Sonntag gesund zu melden. Oder an Feiertagen, wenn man sich vor den Feiertagen krankgemeldet hat.

  • Ich hatte es mal. (Es war eher ein Konflikt zwischen Kindkrank und selbst krank. Freitag war das Kind krank. Montag und Dienstag ich. Für das Kind hattte ich eine Krankschreibung. Nun haben sie einfach das WE mitgezählt und da hatte ich von Samstag bis Dienstag nix) Ich hätte die Tage dann nicht bezahlt bekommen,wurde mir gesagt.


    Ich habe dann klar gemacht, dass es zwei verschiedene Krankheitsfälle sind.

  • Ich vermute mal, dass es als kleineres dienstliches Vergehen Eingang in die Personalakte findet und wenn sich dort keine Einträge verschiedenster Art häufen keine weiteren Konsequenzen haben wird. Hilfreich für Bewerbungen auf Beförderungslehrämter dürfte ein solcher Eintrag nicht sein.


    Ärzte können eine AU bis zu 2 Tagen rückdatieren. Vielleicht einfach jetzt noch zum Arzt gehen, Situation schildern, so dass dir höchstens für einen Teil der Tage die AU fehlt? Wird ja einen Grund haben, warum du zu krank warst, um arbeiten zu können, ohne dringend einen Arzt zu benötigen (oder die ersten 3 Tage das Bett gar nicht verlassen konntest und vergessen hattest den Arzt zumindest anzurufen)..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe einmal ein Attest zu spät eingereicht. Ich lag im Krankenhaus (Schwangerschaftskomplikationen) und habe einfach überhaupt nicht daran gedacht, weil ich 1. noch nie so lange krank war bzw. überhaupt im Krankenhaus war und 2. um das Leben meines Kindes gebangt habe, sodass das Thema AU oder Attest gar nicht auf meinem Schirm erschien.


    Die Sekretärin unserer Schule erinnerte mich dann am Telefon daran und trotzdem brauchte das Krankenhaus noch bis zum nächsten Tag, um es mir auszustellen und mein Mann noch einen Tag, um es bei der Schule vorbeizubringen...


    Aber ob es da jetzt Konsequenzen gab (das ist 10 Jahre her und ich bin immer noch im Dienst :aufgepasst: ), weiß ich gar nicht! Müsste ich glatt mal nachfragen, ob das irgendwie in meiner Personalakte steht...

  • Letzteres und diese auch nicht nachgereicht werden kann wenn der Dienst am 4. Tage wieder aufgenommen wird.

    Dafür brauchst du keine ärztliche Bescheinigung.

    Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, hat die Beamtin oder der Beamte eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienstunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Dauert die Erkrankung länger als in der Bescheinigung angegeben, ist die Beamtin oder der Beamte verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

    Du warst drei Arbeitstage krank, nicht länger als drei.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Es geht schlichtweg um die Frage was geschieht, wenn ein Attest aufgrund der Fehltage eingereicht werden müsste, dies aber nicht erfolgt.

    Geht es um einen konkreten Fall oder ist das eine hypothetische Frage von dir?

  • Es ist eine interessante Frage, keine konkrete Situation.

    Interessant für wen und warum? Ich finde das nicht besonders interessant, andererseits sehe ich auch nicht das Problem rechtzeitig eine AU einzureichen, zu begründen, wenn diese verspätet kommt (war selbst schonmal zu schwer erkrankt, um diese vor Ablauf von 14 Tagen einzureichen, da habe ich transparent gemacht, welche Diagnose vorliegt und alle haben verstanden, warum ich die AU nur nachreichen kann), bzw. sicherzustellen, dass ich eine habe, sobald erforderlich.


    Wenn dich die Frage so umtreibt, dann besprich sie mit deiner Gewerkschaft, die dürfte dir eine rechtssaubere Antwort geben können, mit welchen dienstlichen Konsequenzen man ggf.zu rechnen hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ärzte können eine AU bis zu 2 Tagen rückdatieren.

    Das geht? Das wusste ich gar nicht.
    Und betrifft mich gerade aktuell: ich war in den Herbstferien Montag vormittag bei meiner Hausärztin, weil ich am Wochenende die Treppe runtergefallen war und Schmerzen im Fuß hatte.
    Sie hat doch glatt zu mir gesagt, dass ich mich ja nun in den Herbstferien erholen könnte, aber es mir doch röntgen lassen sollte.
    Am Dienstag konnte ich mich erst zum Röntgen bringen lassen und es wurde ein Bänderriss festgestellt.
    Am Mittwoch bin ich wieder zur Hausärztin mit der Diagnose und der Bitte um Krankschreibung.
    Hat sie aber erst ab Mittwoch gemacht und nicht ab Montag, obwohl ich Montag schon dort war.
    In der Zwischenzeit war mir eingefallen, dass ich ja über die Herbstferien offiziell Urlaub hatte. Die geplanten drei Tage Wandern im Harz hatte ich bereits kostenlos stornieren können, da sie nur über booking.com gebucht waren.
    Dramatisch ist das Ergebnis nicht, allerdings habe ich nun zwei Urlaubstage in den Ferien verloren, die ansonsten mit in die nächsten Ferien hätte nehmen können. Schade :(

  • Ich kenne es auch so, dass rückdatieren nicht geht, obwohl landläufig angenommen. Vllt. sind manche Ärzte kulanter als andere.

  • Ich kenne es auch so, dass rückdatieren nicht geht, obwohl landläufig angenommen. Vllt. sind manche Ärzte kulanter als andere.

    Gerade erst erlebt: Am Montag für den vorangegangenen Donnerstag (Termin der Klassenarbeit) ausgestelltes Attest.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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