Welchen Grund auf Versetzungsantrag angeben?

  • Hallo, bin bei meiner Recherche auf dieses Forum gestoßen und hoffe, mir kann jemand einen guten Tipp geben. Ich arbeite seit 13 Jahren an einer Grundschule, in der ich mich bis vor zwei Jahren superwohl gefühlt habe. Diese Schule ist 30 km von meinem Wohnort entfernt, was mich bis dato nicht gestört hat. Seit Beginn des letzten Jahres fühle ich mich jedoch zunehmend unwohl und bin jetzt froh, mich dazu durchgerungen zu haben, einen Versetzungsantrag in meinen Wohnort (anderer Kreis) zu stellen. Dazu meine Frage: Welchen Grund sollte ich angeben, damit dem Antrag möglichst schnell zugestimmt wird? Unzufriedenheit wird wohl eher nicht reichen. Wie sieht es mit der Entfernung aus? Sind 60km täglich ein guter Grund oder reicht das auch nicht? Kinder habe ich leider keine. Da sowohl der BPR als auch die SL dem Antrag zustimmen muss, würde ich natürlich gerne einen überzeugenden Grund angeben. Wäre toll, wenn jemand da schon Erfahrung hat.

  • Danke für die schnelle Antwort. Am liebsten wäre mir natürlich der wahre Grund, aber da die Schule in einem völlig unterversorgten Kreis liegt, wird meine Unzufriedenheit mit nahezu sämtlichen Entscheidungen der letzten zwei Jahre wohl nicht so wirklich überzeugen. Hm, du meinst also, dass die Entfernung auch nicht stichhaltig genug ist? Oh je, dann muss mir wohl etwas Gutes einfallen :(

  • Laut meiner bisherigen Erfahrungen reichen 30 km Entfernung nicht aus. Der Versetzungsantrag meines Mannes wurde trotz 35 km Entfernung und 3-jährigem Kind mehrfach abgelehnt.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW hast Du bei Rückkehr aus der Elternzeit beispielsweise zwar den Anspruch auf "wohnortnahen Einsatz", das kann aber auch 30km Fahrtweg bedeuten und scheint noch unter "nah" zu fallen.
    Wie wäre es mit einem offenen Gespräch mit der Schulleitung? Ggf. stimmt sie ja zu. Oder man kann über die Gründe der Unzufriedenheit sprechen und versuchen, diese zu beseitigen?

  • Da die SL der Grund meiner Unzufriedenheit ist, und mehrere Gespräche nichts bewirkt haben, muss ich da weg. Da wir definitiv ohnehin zu wenig Lehrer haben, würde sie einer Versetzung nur im äußersten Notfall zustimmen. Sieht also alles nicht so gut aus... Aber danke für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn also dienstliche Belange wie die Unterversorgung eine Zustimmung der SL verhindern, hast Du ganz schlechte Karten. Ggf. gibt es bei Euch ja auch eine Klausel, die besagt, dass man nach fünf Jahren keine Zustimmung der SL mehr benötigt. Dann brauchst Du aber einiges an Sitzfleisch.

  • Da die SL der Grund meiner Unzufriedenheit ist, und mehrere Gespräche nichts bewirkt haben, muss ich da weg.

    Vielleicht stimmt der SL gerade deswegen zu?
    Und je nach dem, welcher Art die Auseinandersetzungen sind, kann das ja selbst ein Versetzungsgrund sein. Der Personalrat kann vielleicht weiterhelfen.

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