Kurz vor Lebenszeitverbeamtung - Herzstolpern

  • Hallo Leute,
    bin hier seit Jahren stiller Mitleser und finde das Forum und die Beiträge hier supertoll.


    Da mich seit gestern Nacht eine Frage quält, habe ich mich hier angemeldet. Vllt. kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich bin kurz vor der Lebenszeitverbeamtung. Mein Rektor hat die sehr positive Beurteilung/Feststellung zur Bewährung schon weggeschickt. Vermutlich noch vor den Sommerferien bekomme ich meine Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung.


    Alles top, sollte man meinen, ABER: Gestern Nacht hatte ich offenbar Herzstolpern/Herzrythmusstörungen, hat sich jedenfalls ziemlich unschön angefühlt. Blutdruck und Puls allerdings alles im normalen Bereich (hab ein Blutdruckmessgerät). Heute in der Schule hatte ich das auch und leichte Kreislaufprobleme.


    Was ist, wenn ich nun zum Arzt gehe und der Herzrythmusstörungen feststellt? Ist meine Lebenszeitverbeamtung dann in Gefahr? (Bisher in der Probezeit quasi nie krank gewesen und auch die Amtsärztliche Untersuchung zu Beginn der Probezeit ergab, dass ich topfit bin).


    Hab etwas Schiss. Kann das jemand von Euch einschätzen? Bzw.: Was würdet Ihr tun?


    Vielen Dank im Voraus! :)

  • Ganz ehrlich? Hast du vielleicht einen Mediziner in der Familie oder im Freundeskreis, bei dem du mal genauer nachfragen kannst? Wenn die Lebenszeitverbeamtung so kurz bevorsteht, würde ich tatsächlich versuchen, Arztbesuche so weit es geht, herauszuzögern. "Herzstolpern" kann allerdings von leichten Wechseljahrsproblematiken, die man ignorieren kann, bis hin zu ernsthaften Erkrankungen ein Symptom für alles mögliche sein. Und am Ende ist deine Gesundheit mit das Wichtigste, das du hast. Ich kann dir keinen richtigen Rat geben. Vernünftig wäre, zum Arzt zu gehen. Aber es kann durchaus einen Einfluss auf die Verbeamtung haben.


    Alles Gute!

  • Meine Empfehlung:
    Nicht zum Arzt gehen, es sei denn, mit den Herzrhythmusstörungen ist auch Schwindel und Kurzatmigkeit verbunden. Dann wäre eventuell der Ventrikel von der Rhythmusstörung betroffen und das ist gefährlich.
    Im Endeffekt ist die Wahrscheinlichkeit aber am größten, dass Du Vorhofflimmern oder -flattern hast und dieses dann Deine Verbeamtung auf Lebenszeit riskiert. Im Endeffekt gehst Du dann am besten NACH der Verbeamtung auf Lebenszeit zum Arzt und sagst, dass diese Rhythmusstörung JETZT, also nach der Lebenszeitverbeamtung, zum ersten Mal aufgetreten ist. Wenn die dann eine zusätzliche Leitungsbahn etc. in Deinem Herzen feststellen, dann bekommst Du entweder eine Ablation oder lebenslang blutverdünnende Medikamente (das Hauptrisiko von solchen Rhythmusstörungen ist Schlaganfall, da sich Blutgerinsel bilden können).
    Viele Menschen leben jahrzentelang unbemerkt damit (so auch ein Kollege bei uns, der allerdings schon in den 50ern ist). Der Dienstherr ist allerdings ein verantwortungsloser Wichser und will möglichst um alle Zahlungen herumkommen und sich aus der Verantwortung stehlen. Deshalb wird Dich soetwas die Verbeamtung kosten, wenn Du da vor der Lebenszeitverbeamtung mit ankommst. Der Dienstherr hat die Verbeamtung auf Probe mit gesundheitlicher Eignung extra erfunden um sich aus seiner Verantwortung stehlen zu können. Lasse nicht zu, dass ihm dies gelingt!

  • Vom schönen Lohnplus hat man natürlich sehr lange sehr viel, wenn man dann bald tot umfällt.
    Ja, ich bediene mich des rhetorischen Mittels des Sarkasmus. Ich kann sowas nicht nachvollziehen. Natürlich habe auch ich mir Gedanken gemacht über vergangene Sachen und Bedenken gehabt, was man sagt. was man angeben muss etc. Aber darum geht es hier ja nicht. Der Fall liegt klar - dir geht es schlecht, du musst zum Arzt.

  • Weil man wegen nächtlichen Herzstolperns tot umfällt? Nur, weil jemand Extrasystolen oder eine paroxysmale Tachykardie hat ist er doch nicht dem Tode geweiht. Mach dem Threadersteller doch keine Angst! Ja, es gibt sie, die potentiell lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen (QT-Syndrom, Brugada-Syndrom). Die Herzrhythmusstörungen treten dabei allerdings unter Belastung auf. So eine Herzrhythmusstörung hat dann auch mit akutem Schwindel zutun und kann zu Synkopen (und eben auch zum Tod durch Kammerflimmern) führen.
    Das sind dann allerdings auch dominant vererbte Ionenkanalerkrankungen.
    Der TE hat jetzt nicht erwähnt, dass dessen Eltern oder nahen verwandten mit 30 Jahren an plötztlichem Herztod gestorben sind.
    Herzrhytmusstörungen, die vor allem in der Ruhe auftreten, haben statistisch zu 99,x % andere Ursachen und betroffen sind dabei in der Regel die Vorhöfe.
    Ich meine klar, wenn man eine ernste Erkrankung ausschließen möchte, dann sollte man ein EKG machen lassen. Da lassen sich beide Erkrankungen ausschließen.


    Man kann auch jeden Leberfleck untersuchen lassen, jedes Jahr eine Darmspiegelung auch in jungen Jahren machen (denn Krebs wartet nicht, bis Du erst das Alter der empfohlenen Darmspiegelungen erreicht hast), weil man oft Durchfälle und Verstopfungen hat usw.
    Ich will da niemanden von abhalten.
    Wenn ich eines weiß, dann, dass der Staat versucht den Lehrern ans Bein zu pinkeln, vor allem wenn es ums Finanzielle geht.


    Würdest Du Dich zu einem Pschotherapeuten direkt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit begeben, wenn Du Depressionen hast? Oder würdest Du vielleicht bis zu den Sommerferien warten, bis die Lebenszeitverbeamtung durch ist? Und darauf vertrauen, dass Du nun schon 30 Jahre lebst ohne Dich selber umgebracht zu haben oder ohne aus heiterem Himmel tot umzufallen.


    Wenn Du wirklich glaubst, dass dein Herzstolpern nicht durch Stress, Schilddrüse, Kaliummangel, Alkoholgenuss, angeborene, verhältnismäßig ungefährliches Vorhofflimmern verursacht ist, dann geh von mir aus zum Arzt.


    Im besten Fall hast Du dann wirklich eine super seltene Form lebensbedrohlicher Herzrhytmusstörungen und der Arztbesuch rettet Dich. Das ist statistisch eben super unwahrscheinlich.
    Oder, und das ist super wahrscheinlich, Du wirst mit paroxysmaler Tachykardie etc. diagnostiziert, der Arzt sagt Du sollst das über längeren Zeitraum beobachten und ggf. zusätzlich Blutgerinnungshemmer nehmen und der Amtsarzt reibt sich die Hände und sagt "Bingo! Ich bekomme Provision, endlich wieder einen, den wir nicht verbeamten müssen".

  • Ganz ehrlich? Hast du vielleicht einen Mediziner in der Familie oder im Freundeskreis, bei dem du mal genauer nachfragen kannst? Wenn die Lebenszeitverbeamtung so kurz bevorsteht, würde ich tatsächlich versuchen, Arztbesuche so weit es geht, herauszuzögern.

    Eine weitere Möglichkeit wäre es zu einem Arzt zu gehen, dem Du vertraust. Du könntest ihn darum bitten ein EKG schreiben zu lassen unter der Voraussetzung, dass diese Untersuchung nicht in deine Krankenakte kommt, egal, welches Ergebnis herauskommt. Du müsstest natürlich die Untersuchung selber zahlen (ggf. mit Aufschlag). Kämst aber immer noch billiger weg, als wenn Dir der Staat monatelang das Geld klauen würde.
    So hättest Du gesundheitliche Gewissheit und riskierst nicht abgezockt zu werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte diese ganze Diskussion für komplett überflüssig bevor geklärt ist, ob, wie es in einigen BL ist, man zur endgültigen Lebenszeitverbeamtung ohnehin noch einmal zum Amtsarzt muss. Der ja dann auch das Herz abhört. Bzw nach aktuellen Gesundheitsproblemen fragt.


    In dem Fall wäe es sinnvoller sich zum Hausarzt zu egeben und den ein Statement zur Unbedenklichkeit der Rhytmusstörungen schreiben zu lassen.
    Wenn sie denn unbedenklich sind.
    Bundesland?


    Ich frage mich auch, wieso man jemandem rät, Herzrhytmusstörungen zu verschweigen, wenn man doch eh der Meinung ist, die seien unbedenklich. Wenn sie das wirklich sind, würde man ja auch mit ihnen verbeamtet.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
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    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Man muss nochmal zum Amtsarzt vor der Lebzeitverbeamtung? Das wusste ich noch gar nicht. Ist das in NRW auch so? Eigentlich wurde doch die gesundheitliche Eignung festgestellt. Nun folgt noch die Überprüfung der fachliche Eignung. Bin ich da falsch informiert?

  • Hab die Antwort für NRW selbst gefunden:




    Zitat von Tresselt

    Vor der Begründung des Beamtenverhältnisses ist zu prüfen, ob die Bewerberin oder der Bewerber gesundheitlich geeignet ist. Vor der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.

    Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 LBG NRW

    • Offizieller Beitrag

    Ist, wie gesagt, bundeslandabhängig, der TE hat seins aber nicht angegeben, von daher wird eh nur spekuliert...

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  • Ich würde es nicht so einfach abtun. Es kann zwar eine Reaktion deines Körpers auf Stress sein, das schwül-feuchte Wetter der letzten Tage kann auch eine Rolle spielen. Lass es von einem Arzt abklären. Vielleicht lässt du dich als Selbstzahler behandeln?! Somit wäre die Krankenkasse erst einmal außen vor. Der Arzt wäre nur dir allein auskunftsberechtigt und du bist auf der sicheren Seite. Die Problematik lässt dich sonst nicht zur Ruhe kommen.


    Alles Gute dir!

  • In NRW wird nur dann erneut geprüft, wenn der Krankenstand relativ hoch ist bzw. man bereits in der Wiedereingliederung war usw.


    Vielleicht lässt du dich als Selbstzahler behandeln?! Somit wäre die Krankenkasse erst einmal außen vor. Der Arzt wäre nur dir allein auskunftsberechtigt und du bist auf der sicheren Seite. Die Problematik lässt dich sonst nicht zur Ruhe kommen.


    Die Krankenversicherung (nicht -kasse, die ist für gesetzlich Versicherte) ist sowieso außen vor, solange man die Arztrechnung da nicht einreicht. Die Versicherung hat mit der Verbeamtung sowieso nichts zu tun. Und wenn der Amtsarzt fragt, muss man das angeben, egal, wie man die Behandlung bezahlt hat. Von einem Verschweigen würde ich dringend abraten, das ist u.U. strafbar.

  • Das Thema ist zwar schon älter, aber ein Aspekt fehlt mir an dieser Stelle: auf welche Weise soll denn mein Dienstherr von meiner Krankheit erfahren, wenn ich zum Arzt gehe? Beihilfestelle und Versicherung dürfen ggü. dem Dienstherrn keine Auskunft zu Arztbesuchen und Diagnosen geben ... das wäre ja noch schöner.

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