Hallo zusammen,
wer kann mir mal genau sagen, für wie viele Tage ich als Klassenlehrerin (NRW Grundschule) einen Schüler vom Unterricht "aus wichtigenGründen" beurlauben darf? Meine Schulleitung meint 2 Tage, im Schulgesetz (NRW) finde ich davon allerdings nichts. Hier steht nur, dass die Schulleitung Schüler beurlauben (BASS §43) kann.
Außerdem frage ich mich, wie eine Beurlaubung bei "schwerer Erkrankung innerhalb der Familie" (BASS §43) auszusehen hat. Hier kann ja nicht lange im Voraus, um eine Beurlaubung gebeten werden. Kann man Kinder dann im Nachhinein beurlauben?
Vielen Dank für eure Hilfe!