Danke, Karl-Dieter. Ich bin weit von der Schnapp-Atmung entfernt. Und wie einen dummen Schüler musst du mich nun wirklich nicht behandeln. Ich habe jedenfalls am WE besseres vor, als mit einem Textmarker deine Texte zu bearbeiten.
Beurlaubung Schüler
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Bei uns wird es so gehandhabt:
Der Schüler fehlt entschuldigt. Bei weniger als 50% Anwesenheit pro Halbjahr muss er am Ende des Schuljahres in eine Feststellungsprüfung, bei der seine Leistung festgestellt wird und die Note davon bildet die Zeugnisnote.
So müssen Eltern und Schüler nicht als Bittsteller auf irgendwelche Kulanz der Schule hoffen und können sich in so einem Fall auch mal Bereichen des Lebens widmen, die einem Schulbesuch manchmal halt vorausgehen.Diese Diskussion hier erinnert mich mal wieder daran, warum ich mit meiner Familie Deutschland verlassen habe.
Die Würde eines Menschen ist unantastbar!!! Oder sollte es zumindest sein.
Ich würde den Eltern empfehlen, das Kind krank zu melden (es zu entschuldigen). Gründe gehen die Schule nichts an. Weiterhin wünsche ich der Familie viel Kraft und ein, sie unterstützendes Umfeld.Frechdachs
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Ich würde den Eltern empfehlen, das Kind krank zu melden (es zu entschuldigen). Gründe gehen die Schule nichts an.Was ich bereits zu Beginn schrieb.
Schön, dass in Österreich die Menschenwürde soviel besser geachtet wird, als in Deutschland
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Und wie einen dummen Schüler musst du mich nun wirklich nicht behandeln.
Dann stelle dich auch nicht an wie einer, sondern lies meine Beiträge vernünftig und unterstelle mir nicht, ich würde hier einen Schüler vom Totenbett seines Bruders wegzerren und in die Schule schleifen.
Der Schüler fehlt entschuldigt. Bei weniger als 50% Anwesenheit pro Halbjahr muss er am Ende des Schuljahres in eine Feststellungsprüfung, bei der seine Leistung festgestellt wird und die Note davon bildet die Zeugnisnote.
Wie wird so sog. Heimunterricht verhindert? Ich könnte als Elternteil mein Kind doch so konsequent krankmelden und zuhause unterrichten... und so unliebsame Themen wie z.B. Evolution oder Sexualerziehung "vergessen"?Die Würde eines Menschen ist unantastbar!!! Oder sollte es zumindest sein.
Inwiefern wird hier die Würde des Menschen verletzt?Ich würde den Eltern empfehlen, das Kind krank zu melden (es zu entschuldigen). Gründe gehen die Schule nichts an.
Nur dass nicht Eltern hier unbegrenzt ihr Kind krank melden können. Irgendwann würde dann eine Attestpflicht auferlegt werden, weil hier die Krankmeldung auch klar mißbräuchlich genutzt werden würde.
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Warum sollte man den Unterricht zu Hause verhindern? Wenn Eltern dies möchten, melden sie ihr Kind für den häuslichen Unterricht vom Schulbesuch ab. Eine Prüfung am Schuljahresende gewährleistet, dass der Lehrplan eingehalten wird (heißt dann Externistenprüfung).
Die Würde wird erstmal nicht dadurch verletzt, dass man sein Fernbleiben von einem Termin oder einer Verabredung möglichst frühzeitig mitteilt und ggf. entschuldigt. Die Würde wird meiner Meinung nach dann verletzt, wenn Personen über den Grund des Fehlens urteilen (ist das Fehlen gerechtfertigt oder nicht?), damit Eltern in eine Bittstellerposition zwingen und die Entscheidung darüber oft sehr willkürlich gefällt wird (ohne medizinische, psychologische, ... Ausbildung).
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Warum sollte man den Unterricht zu Hause verhindern? Wenn Eltern dies möchten, melden sie ihr Kind für den häuslichen Unterricht vom Schulbesuch ab. Eine Prüfung am Schuljahresende gewährleistet, dass der Lehrplan eingehalten wird (heißt dann Externistenprüfung).
Aber genau dies ist eben in Deutschland nicht zulässig, das erfüllt die Schulpflicht nicht!
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Aber genau dies ist eben in Deutschland nicht zulässig, das erfüllt die Schulpflicht nicht!
Mir ist bekannt, dass dies in Deutschland unzulässig ist. Dieser Abschnitt bezog sich auf eine Frage, die gestellt wurde, nachdem ich schilderte, wie es bei uns (in Österreich!!!) gehandhabt wird.
Es schadet nicht, auch mal über den Tellerrand hinauszublicken. -
Es schadet nicht, auch mal über den Tellerrand hinauszublicken.
Da ist nicht alles besser, als in Deutschland. In der Schweiz ist Homeschooling auch erlaubt, wobei der unterrichtende Elternteil in den meisten Kantonen wenigstens ein Lehrdiplom vorweisen muss. Ich halte das - diplomatisch ausgedrückt - für höchst fragwürdig. Im vorliegenden Fall geht es allerdings um das deutsche Schulsystem und da ist Homeschooling nun mal nicht erlaubt. Dementsprechend müssen Klassenlehrer und Schulleitung darüber in Kenntnis gesetzt werden, warum das Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Es versteht sich nach meiner Auffassung von selbst, dass über die konkreten Gründe nur ein sehr kleiner Personenkreis Bescheid wissen soll und man darüber Diskretion bewahrt.
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Mir ist bekannt, dass dies in Deutschland unzulässig ist. Dieser Abschnitt bezog sich auf eine Frage, die gestellt wurde, nachdem ich schilderte, wie es bei uns (in Österreich!!!) gehandhabt wird.Es schadet nicht, auch mal über den Tellerrand hinauszublicken.
Es bringt hier aber niemanden auch nur ein Stück weiter, denn es geht hier nun mal um Deutschland und die Frage, wie dort damit umgegangen werden soll/ muss. Zumal ganz klar niemand gefragt hat, wie es in Österreich gehandhabt wird, sondern klar, wie man damit dem Deutschen Rechtssystem gerecht werden kann.
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Es bringt hier aber niemanden auch nur ein Stück weiter, denn es geht hier nun mal um Deutschland und die Frage, wie dort damit umgegangen werden soll/ muss. Zumal ganz klar niemand gefragt hat, wie es in Österreich gehandhabt wird, sondern klar, wie man damit dem Deutschen Rechtssystem gerecht werden kann.
Dich vielleicht nicht, habe nur auf eine Frage geantwortet.
Und, dass hier (in Ö) alles besser sei, habe ich nirgends behauptet. -
Und, dass hier (in Ö) alles besser sei, habe ich nirgends behauptet.
Das stimmt. Diesen Aspekt (Homeschooling) findest Du aber offenbar besser und da kann man auch anderer Meinung sein. Es ging ursprünglich mal um das Beibringen eines Attests zu dem Zweck den Klassenlehrer und die Schulleitung darüber zu informieren, warum der betreffende Schüler dem Unterricht fernbleibt. Da findest das "unwürdig" aber in Kombination mit der in Deutschland gültigen Schulpflicht handelt es sich hier um eine unumgängliche Massnahme. Man muss das meiner Ansicht nach gar nicht allzu sehr in den familiären Details rumwühlen, es geht nur drum, dass man als Klassenlehrer ungefähr den Überblick behält, was mit diesem Kind los ist. Das finde ich überhaupt nicht "unwürdig".
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Zitat
Dann stelle dich auch nicht an wie einer, sondern lies meine Beiträge vernünftig und unterstelle mir nicht,
Ich kann mir die Bemerkung leider nicht verkneifen: auch dir, Karl-Dieter, passiert es, dass du Beiträge nur halb liest und aufgrund dieses "Halblesens" andere als "Deppen" bezeichnest. Solltest du evtl. berücksichtigen, bevor du anderen Usern verbal auf die Füße trittst.
kl. gr. Frosch, Moderator
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Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.
So, lieber Karl- Dieter. - Jetzt habe ich deinen Beitrag NOCH EINMAL gelesen. Ist ja nicht so lang und nein, ich habe NICHTS überlesen.
Schwer erkrankt bedeutet nicht die Grippe, sondern so etwas wie Krebs, schwerer Unfall etc. Das geht immer über eine Woche hinaus. Sonst wäre es ja nicht so "schwer" erkrankt, wenn man nach 5 Tagen wieder putzmunter ist. Aber auch bei mehr als 5 Tagen sollte man Verständnis haben. Es wird ja nicht so sein, dass das Geschwisterkind jetzt 5 Wochen am Stück nicht kommt. Das geht natürlich nicht. Aber in einem Zeitraum von mehreren Wochen / Monaten immer mal wieder fehlen, ist dann halt so.
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Karl-Dieter, passiert es, dass du Beiträge nur halb liest und aufgrund dieses "Halblesens" andere als "Deppen" bezeichnest
In dem Beitrag, auf den du dich beziehst, stand die fragliche/fehlende Information auf der Homepage, nicht im eigentlichen Beitrag. Den eigentlichen Beitrag habe ich schon vollständig gelesen.
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Nein. Aber egal.
kl. gr. frosch
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wer kann mir mal genau sagen, für wie viele Tage ich als Klassenlehrerin (NRW Grundschule) einen Schüler vom Unterricht "aus wichtigenGründen" beurlauben darf? Meine Schulleitung meint 2 Tage,
Der Schulleiter kann Lehrern dieses Recht zugestehen, was sinnvollerweisein der Regel auch gemacht wird. Dabei orientiert man sich häufig an der Regelung der vor dem Schulgesetz geltenden ASchO:
Zitat§ 60 (SchG NRW)Schulleitung
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann einzelneLeitungsaufgaben auf Lehrerinnen und Lehrer zur eigenständigen Wahrnehmungübertragen. Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleitersbleibt davon unberührt.Zitat§ 10 (ASchO)Beurlaubung
(2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann beurlaubt werden
a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vonder Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder der mit der Organisation derJahrgangsstufe beauftragten Lehrkraft,Der Vater kam auf mich zu und sagte: Es kann sein das xy jetzt immer mal wieder fehlen wird, weil es die Betreuungssituation nicht anders hergibt. Sollten also beide Elternteile zum Bruder, muss das Kind aus meiner Klasse anders betreut werden, ggf. in einer anderen Stadt, so dass es die Schule nicht besuchen kann - so die Aussage des Vaters.
Hier scheint mir eine Beurlaubung kein Problem zu sein.Die Beurlaubung ist grundsätzlich bis zur Dauer eines Schuljahres möglich,danach ist die Schulaufsicht gefragt. Das Stichwort lautet m.E. „Schließung desHaushaltes“:
ZitatBASS 12-52 Nr. 1 -Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. 7/8-15)
Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler beurlauben kann, sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, sind insbesondere:[...]
3.6Schließung des Haushaltes
Vorübergehende,unumgänglicherforderlicheSchließungdesHaushaltswegenbesondererpersönlicherundwirtschaftlicherVerhältnisse der Eltern.
5.6 Befreiungen von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen und Beurlaubungen können durch die Schulleiterin oder den Schulleiter längstens bis zur Dauer eines Schuljahres aus-
gesprochen werden.
Also kein Grund nach Österreich auszuwandern
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