Hallo,
ich habe schon in anderen Foren versucht eine Antwort zu finden und entschuldige mich deshalb vorab, weil ich den alten Beitrag einfach hier her kopiere und einige Leser den Inhalt vielleicht schon kennen. Trotzdem suche ich noch immer nach einer Lösung....
Der Hintergrund:
Ich fange demnächst als Seiteneinsteiger an einer Kolleg-Schule (es gibt dort Sek I und II) in NRW an. Mein Uni-Diplom wurde als 1. Staatsexamen für "Grund-, Haupt-, Realschule anerkannt. Einen entsprechenden Antrag für die Anerkennung für "Gymnasium, Gesamtschule" müsse ich angeblich nun zurückziehen.
Meine Einschätzung:
Das ist eine freche Lüge und ein Einschüchterungsversuch der Bezirksregierung Münster an mich. Ich möchte mich dagegen wehren.
Ich weiß, dass es andere geben soll, die beides angerechnet bekommen haben. Außerdem hängt meines wissens davon später das Gehalt ab (unterrichten werde ich voraussichtlich sowieso beides).
Die Details:
meine Fächer sind Physik und Mathe. Für meine Schule ist Arnsberg zuständig, für die Anerkennung Sek I ist Münster zuständig, für Sek II Düsseldorf. Laut Erlass (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.3.2004, 421-6.05.02 Nr. 3389/04) ist mein Diplom "ohne Überprüfung anzurechnen". Die Schulstufen sind dort beide aufgeführt, dass sie sich ausschließen steht dort nicht.
Münster zitiert einen nicht veröffentlichten Erlass. Auf meine Bitte mir diesen zu schicken, kam zunächst die Antwort per mail direkt vom Ministerium: er liege nicht in veröffentlichungsfähiger Form vor. Später noch eine Antwort aus Münster mit dem "Erlass". Es ist ein schlichter Brief aus dem Ministerium indem jemand behauptet, es werden oft aus "Unkenntnis der Rechtslage" beide Anträge gestellt und man möge dies vermeiden. Die Rechtsgrundlage wird nicht genannt, der Sachbearbeiter hat sich sogar ein fettes Fragezeichen neben den Satz gemalt.
Telefonische Anfragen bei allen 3 Bez.Regs. liefern je nach Sachbearbeiter unterschiedliche Antworten von "stellen Sie beide Anträge, Münster und Düsseldorf merken eh nichts voneinander" (Zitat aus Arnsberg) bis "sie dürfen nur einen Antrag stellen" (ebenfalls Arnsberg). Rückfragen nach der Rechtsgrundlage wird ausgewichen, mit Hinweisen wie "das ist so".
Anfragen in Foren zu Schulrecht und bei Rechtsanwälten sagen mir, dass zumindest die Behauptung, ich müsse einen Antrag zurückziehen nicht wahr sein kann, da mir das niemand vorschreiben darf. Die Rechtsgrundlage ist so unklar, weil das Ministerium diese Dinge per Rechtsverordnung regeln darf, dies aber nie getan hat. Sie verwenden Erlasse, die eigentlich nur interne Verbindlichkeit besitzen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Oder sich vielleicht schonmal erfolgreich gegen diese Willkür der Sachbearbeter gewehrt?