Fragen zur Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    hoffentlich kann jemand helfen. ;)


    Ich bin Lehrerin in NDS, verbeamtet und gehe bald in Mutterschutz. Dazu und zur Elternzeit habe ich ein paar Fragen.


    1. Bekomme ich während des Mutterschutzes automatisch mein Gehalt weiter oder muss ich dazu einen Antrag stellen? Das Schreiben von der LSB mit der Festsetzung der Frist vor und nach der Geburt liegt mir schon vor.


    2. Bekomme ich auf jeden Fall einen Zuschuss zur privaten KV, wenn ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege? Wenn ja, wo erhalte ich dafür einen Antrag und wo muss dieser abgegeben werden?


    3. Muss ich direkt, wenn ich meinen Antrag zur Elternzeit bei der LSB abgebe festlegen, wie viele Stunden ich nach der Elternzeit arbeiten möchte (also ein Jahr später)?


    So viele Fragen... ;)


    Danke für Antworten! :)

  • 1. Bekommst du automatisch, nach der Geburt musst du aber die Geburtsurkunde einreichen.


    2. Dazu kann ich leider nichts sagen.


    3. Du musst dich für nach der Elternzeit an die "normalen" Fristen halten, wenn die bei euch ein Jahr früher sind für die Festlegung dann ja, sonst nein. Nach der Elternzeit hast du deinen "normalen" Beschäftigungsumfang wieder und musst dann so wie aktuell auch verfahren wegen Reduzierung. Übrigens beantragst du keine Elternzeit, sondern meldest an ;)

  • Danke für die Antwort! :)


    Der Plan ist erstmal ein Jahr in EZ zu gehen und dann 7 Wochen vor Ende der EZ diese um ein Jahr zu verlängern, damit ich dann ein paar Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten kann.


    Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Das 3. Jahr EZ, das man ja immer noch später nehmen kann, entfällt dann doch nicht, oder?

  • Ist das bei euch im Landesbeamtengesetz so vorgesehen ein Jahr zu nehmen und dann zu verlängern? Nach dem BEEG, ginge das nämlich nicht. Da muss man sich für zwei Jahre festlegen. GUck mal evtl. besser noch mal nach, denn viele Landesbeamtengesetze sind an das BEEG angelehnt.
    Das 3. Jahr bleibt auf jeden Fall erhalten.


    Warum meldest du dann nicht gleich 2 Jahre an und 7 Wochen vor dem Ende (spätestens) beantragst du Teilzeit in Elternzeit?

  • So hatte man mir das bei der Landesschulbehörde gesagt... Erstmal ein Jahr nehmen und schauen, wie es mit dem Kind läuft und sich dann erst auf ein weiteres Jahr mit entsprechender Stundenzahl festlegen. Mir wäre es ehrlich gesagt auch lieber, dass ich direkt die zwei Jahre beantrage. :-/

  • Ich würde direkt die 2 Jahre beantragen.


    Ob und wieviele Stunden du dann im 2. Jahr arbeiten möchtest, kannst du ja dann immer noch entscheiden. Ich habe das direkt in meinem ersten Antrag mit angegeben, aber ein halbes Jahr vorher reicht ja auch, wie bei anderer Teilzeit auch.


    Du darfst zwischen 1 und 18 (bei 25, 5 Deputat) alles arbeiten. Wobei 1 wohl nicht genehmigt wird, das macht ja gar keinen Sinn. Aber unterhälftig darfst du in der Elternzeit auf jeden Fall arbeiten. Ich habe damals mit 8 Stunden angefangen, eine Kollegin mit 6.

  • So hatte man mir das bei der Landesschulbehörde gesagt... Erstmal ein Jahr nehmen und schauen, wie es mit dem Kind läuft und sich dann erst auf ein weiteres Jahr mit entsprechender Stundenzahl festlegen. Mir wäre es ehrlich gesagt auch lieber, dass ich direkt die zwei Jahre beantrage. :-/

    Dann melde doch gleich zwei Jahre an und wie gesagt, guck mal nach, wie viel vorher du Teilzeit beantragen musst, bei Angestellten sind es nämlich in Elternzeit nur 7 Wochen z.B.

  • Hallo!
    Ich hoffe es ist ok, wenn ich meine Frage hier stelle und nicht noch ein Thema beginne. Einiges wurde mir nämlich beantwortet.


    Was passiert in dem Fall, wenn der 8 wöchige Mutterschutz in der letzten Ferienwoche oder ersten Schulwoche endet? Dann ist der Abstand mit den 6 Wochen ja nicht wirklich möglich, oder verstehe ich das jetzt völlig falsch? Kann dann eine Elternzeit begonnen werden?


    Danke :)

  • Beginnen ist wie es Susannea schreibt generell unproblematisch. Beenden zu kurz vor und in den Ferien geht in NRW nur dann, wenn zu dem Zeitpunkt das Elterngeld auch endet.

  • Hallo,


    ich klinke mich auch mal ein, bin neugierig geworden ;-). Verzeiht mir die vielleicht dusselige Frage, ich stehe vielleicht auf dem Schlauch... Warum arbeitet man mit x Stunden in der Elternzeit, zum Beispiel i. 2. Jahr der Elternzeit? Warum beendet man die Elternzeit da nicht und arbeitet z.B. mit 10 Stunden "ganz normal". Wo wäre der Vorteil bzw. Unterschied? (Ich fange erst an mich mit der Thematik auseinander zu setzen).


    VG Pavillion

  • Du darfst z.B. außerhalb der Elternzeit nicht unterhälftig arbeiten. Ich habe im 2. und 3. Jahr mit nur 8 Stunden gearbeitet, das wäre sonst nicht möglich gewesen.

  • Du darfst z.B. außerhalb der Elternzeit nicht unterhälftig arbeiten. Ich habe im 2. und 3. Jahr mit nur 8 Stunden gearbeitet, das wäre sonst nicht möglich gewesen.

    Das ist ja total bundeslandabhängig, das geht in einigen auch inzwischen außerhalb der Elternzeit, aber z.B. ist die Berechnung bei der Pension anders.




    Hallo,


    ich klinke mich auch mal ein, bin neugierig geworden ;-). Verzeiht mir die vielleicht dusselige Frage, ich stehe vielleicht auf dem Schlauch... Warum arbeitet man mit x Stunden in der Elternzeit, zum Beispiel i. 2. Jahr der Elternzeit? Warum beendet man die Elternzeit da nicht und arbeitet z.B. mit 10 Stunden "ganz normal". Wo wäre der Vorteil bzw. Unterschied? (Ich fange erst an mich mit der Thematik auseinander zu setzen).


    VG Pavillion

    Aber die Fristen sind in Elternzeit in der Regel viel kürzer, du bist viel flexibler mit der Veränderung der Stundenzahl und du kannst eine Elternzeit vorzeitig beenden um erneut in den Mutterschutz zu gehen und bekommst dann für die Zeit Vollzeit-AG Zuschuss und nicht nach dem berechnet, was du in Elternzeit gearbeitet hast.

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