Hallo zusammen,
hoffentlich kann jemand helfen.
Ich bin Lehrerin in NDS, verbeamtet und gehe bald in Mutterschutz. Dazu und zur Elternzeit habe ich ein paar Fragen.
1. Bekomme ich während des Mutterschutzes automatisch mein Gehalt weiter oder muss ich dazu einen Antrag stellen? Das Schreiben von der LSB mit der Festsetzung der Frist vor und nach der Geburt liegt mir schon vor.
2. Bekomme ich auf jeden Fall einen Zuschuss zur privaten KV, wenn ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege? Wenn ja, wo erhalte ich dafür einen Antrag und wo muss dieser abgegeben werden?
3. Muss ich direkt, wenn ich meinen Antrag zur Elternzeit bei der LSB abgebe festlegen, wie viele Stunden ich nach der Elternzeit arbeiten möchte (also ein Jahr später)?
So viele Fragen...
Danke für Antworten!