Verwaltungsaufgaben verteilen und delegieren

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein paar grundsätzliche, organisatorische Fragen. Eine kleine Grundschule (zu klein für eine Konrektorenstelle) und nur an 2,5 Tagen vormittags mit einer Sekretärin bedacht, hat ja nun mal die gleichen Verwaltungsaufgaben zu erledigen wie eine große Grundschule mit Schulleiterteam und ständig besetztem Büro. Nun wird an meiner Schule das Problem seit Jahrzehnten schon so gelöst, dass einige Verwaltungsaufgaben im Kollegium 'verteilt' werden. Das lief bisher immer gut, weil es genug Freiwillige und Befähigte gab. Nun altert und kränkelt das Kollegium und die jungen, neu hinzugekommenen Lehrerinnen wollen zwar, können aber aus familiären Gründen weniger Zeit aufwenden. Zusätzlich arbeiten wir anscheinend am laufenden Band Sekretärinnen ein, die dann doch nicht bleiben. (Gibt es für diese Aufgabe eigentlich eine eindeutige Tätigkeitsbeschreibung? Wir sind gezwungen, z.B. wichtige Schulpost selbst zu erledigen. Das kann es doch nicht sein?)
    Kurz gesagt: Wir müssen uns neu organisieren. Deshalb interessiert mich erstmal grundsätzlich wie andere kleine Grundschulen das stämmen. Da wir übergangsweise und unverhofft mal mehr Lehrerstunden zur Verfügung haben als gewohnt, wären viele Entlastungs- bzw. Verwaltungsstunden zu verteilen. Mein ganz persönliches Interesse liegt nun darin herauszufinden, wie viele Verwaltungsstunden (innerhalb einer vollen Stelle) ich als Lehrkraft überhaupt machen darf. Ich rutsche quasi immer mehr in die Funktion der Konrektorin, die es aber an meiner Schule gar nicht gibt. Was darf ich, was evtl. nicht? (Klar, ich bin nicht weisungsbefugt.) Wird mir diese Tätigkeit in irgendeiner Weise angerechnet, falls ich mich auf eine Konrektorenstelle an einer anderen Schule bewerbe? Könnte ich nach mehrjähriger Ausübung der inoffiziellen Konrektorin auch sofort eine Schulleiterstelle bekleiden?
    Ungefiltert gefragt und zwischen Planung von laufendem und neuem Schuljahr auf nette Antworten gespannt, die neuen Input bringen. :gruss:

  • Die Verwaltung an kleinen Grundschulen ist in der Tat ein organisatorisches Problem, was sich noch weiter verschärfen wird, weil jetzt schon zu wenig Schulleiter gibt und die Ausstattung mit Sekretärinnen und/oder Hausmeistern vom Schulträger eher stiefmütterlich behandelt wird. Dabei sehe ich es genauso wie du, viele Verwaltungsaufgaben brauchen die gleiche Zeit, unabhängig von der Schulgröße.


    Einen vorhandenen Lehrerstundenüberhang zu Verwaltungsaufgaben zu nutzen, ist so nicht vorgesehen. Jede Schule erhält in ihren Stellenzuweisungen einen Anteil an Verwaltungsstunden, die von der Schülerzahl aber auch noch von anderen Faktoren abhängen. Diese Stunden werden entsprechend der Aufgaben verteilt, die Schulleitung erhält meistens den größten Anteil und verteilt dann entsprechend an Konrektor sowie Stundenplaner usw. falls vorhanden. Wenn also Verwaltungsarbeiten an Kolleginnen delegiert werden, können sie eine Entlastung aus diesem Stundenpool erhalten, jedoch nicht aus dem Stundenpool für die Unterrichtsversorgung. Also ist hier die Schulleitung gefragt, jedoch bedeutet das auch, dass man als Schulleiter selber mehr unterrichtet, wenn man Verwaltungsstunden abgibt.


    Wenn du jetzt Aufgaben im Bereich Schulleitung übernimmst und dich später auf eine Funktionsstelle bewirbst, kann und sollte deine Schulleitung dieses in deiner dienstlichen Beurteilung positiv vermerken. Grundsätzlich könntest du dich auch ohne Umwege auf eine SL-Stelle bewerben, es gibt ja genug freie Stellen. Ich finde dies aber eher schwierig, weil da doch vieles an Fachkenntnissen gefragt ist. Ich bin jetzt mehrere Jahre Konrektorin und habe davon lange Zeit als kommissarische Schulleitung allein geleitet. Trotzdem gibt es immer noch genug Bereiche, in denen ich nachlesen, nachschlagen oder nachfragen muss. Von daher würde ich dir empfehlen, erst mal in die SL-Arbeit als Konrektorin "reinzuschnuppern".

    • Offizieller Beitrag

    Zum "direkt auf eine Schulleiterstelle bewerben": das geht auf jeden Fall. Man sollte allerdings im Hinterkopf haben, dass ab Sommer die Besetzung von Schulleiterstellen in NRWs Grundschulen über das EFV (EIgnungsFeststellungsVerfahren) läuft. Verpflichtend für die Anmeldung zum EFV ist eine mehrtägige SLQ-Fortbildung (Schulleiterqualifizierung).


    kl. gr. frosch

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