Integrationshelfer werden faktisch abgeschafft?

  • Hallo,


    ich kann die Qualität der Seite nicht einschätzen und habe auch von der Materie wenig Ahnung. Vielleicht kann hier jemand fundiert was dazu sagen?


    http://nichtmeingesetz.de/2016…zum-bundesteilhabegesetz/


    "[...]Der individuelle Anspruch auf einen Integrationshelfer an Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen wird faktisch gestrichen (§112 Abs. 4) [...]"

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    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Da ist schon was dran. Der entsprechende Absatz im Referentenentwurf lautet:


    "(4)Die in der Schule oder Hochschule wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung können an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden, soweit dies nach § 104 für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und mit Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen."


    Und in Paragraph 104 steht:


    "2) Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind. Die Wünsche der Leistungsberechtigten gelten nicht als angemessen,

    • wenn und soweit die Höhe der Kosten der gewünschten Leistung die Höhe der Kosten für eine vergleichbare Leistung von Leistungserbringern, mit denen eine Vereinbarung nach Kapitel 8 besteht, unverhältnismäßig übersteigt und
    • der Bedarf nach der Besonderheit des Einzelfalles durch die vergleichbare Leistung gedeckt werden kann.

    (3) Bei der Prüfung der Angemessenheit nach Absatz 2 ist zunächst die Zumutbarkeit einer von den Wünschen des Leistungsberechtigten abweichenden Leistung zu prüfen. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände und die Verhältnisse des Sozialraums sowie der eigenen Kräfte und Mittel zu würdigen. Bei Unzumutbarkeit einer abweichenden Leistungsgestaltung ist ein Kostenvergleich nicht vorzunehmen"


    Quelle:


    http://www.teilhabegesetz.org/…esteilhabegesetz_EghV.pdf



    Auf gut deutsch:
    Einen individuellen Schulbegleiter wird es nur noch geben, wenn es überhaupt nicht anders geht und die Leistung (in diesem Fall indiv. Schulbegleiter) "angemessen" (also v.a. billig) ist. Nachdem ein einzelner SB nie so günstig ist wie einer für viele Kinder zusammen, wird der Antrag dann wohl in 99% der Fälle wegen "Unverhältnismäßigkeit" und "Unangemessenheit" abgelehnt werden.
    Dann wird es wohl zukünftig nur noch kostengünstige Gruppenlösungen geben.


    Ein "gutes" Gesetz hat Frau Nahles da vorgelegt. Zumindest schont es die Staatskassen... :cash:

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